Stopp von Abrissverfügungen bei Neubauten. Mein Pflegedienst soll weg!!!!!!


Stopp von Abrissverfügungen bei Neubauten. Mein Pflegedienst soll weg!!!!!!
Das Problem
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Name ist Sandra C. Ich bin Inhaberin des Pflegedienst Rundum 24 GmbH in Waghäusel/Wiesental. Seit 10 Jahren habe ich mich auf die 24 Stundenpflege spezialisiert. Ich habe einen großen Pflegedienst in Viernheim geleitet, zusätzlich arbeite ich selbstständig für unterschiedliche Sozialgerichte als Pflegegutachterin. 2019 habe ich mich entschlossen einen Pflegedienst in Waghäusel/Wiesental zu gründen. Die Motivation dahinter ist meine Leidenschaft und Erfahrungen in der Pflege. Mein mittlerweile großes Team von über 50. Vollzeitangestellten inklusive mir sind hoch motiviert Pflegebedürftige Menschen sowie Angehörige zu beraten, unterstützen und alles Mögliche dafür zu tun, damit die Pflege zuhause gewährleitet werden kann. Wir kooperieren mit anderen Pflegediensten, Pflegeheimen, Krankenhäuser, Landratsämter und Berufsgenossenschaften und vielem mehr.
Dieses Mal benötige ich dringend Hilfe.
Ich besitze ein Nebengebäude, dies war im Jahr 2017 von Ratten befallen (Belege verfügbar). Ich schaltete einen Schädlingsbekämpfer aus Kaiserslautern ein. Dieser bekämpfte die Rattenplage, welche sich zu diesem Zeitpunkt bis ins Hauptgebäude ausbreitete. Durch ein Beratungsgespräch habe Ich erfahren, dass der Ursprung bekämpft werden muss, und der Ursprung war das sanierungsbedürftige Nebengebäude. Es stand fest, dass das Nebengebäude saniert werden muss, um die Rattenplage zu bekämpfen. Die erste Idee dabei war eine Räumlichkeit für meinen Sohn zu gestalten. Aufgrund der Information des Bauamtes, war aber dies nicht möglich. Da ich mich im Baurecht nicht auskannte und damit überfordert war, zog ich einen Architekten hinzu. Mir wurde Herr S. aus Waghäusel empfohlen. Also beauftragte ich Herr S. einen Bauplan zu erstellen und die Genehmigungen welche notwendig sind einzuholen. Er sollte feststellen welche Ausbaumaßnahmen möglich sind. Herr S. hatte sich mit Herr H. in Verbindung gesetzt. Hierzu gibt es auch einige E-Mails.
Nach einigen E-Mails zwischen dem Architekten, Herr T. und Herr H. war der stand, dass das Gebäude nicht vollständig abgerissen werden darf, da ansonsten der Bestandsschutz verloren geht. Am 16.04.2018 habe ich durch den Architekten erfahren, dass sich Herr H. ein Bild über das Gebäude verschaffen hat. Ich bekam die Nachricht das eine Sanierung möglich und Genehmigungsfrei ist. Wenn Teile der Konstruktion ersetzt werden müssen, zb. aus statischen Gründen stehe der Arbeit nichts im Wege. Bei einem persönlichen Gespräch mit Herr S., wurde mir nochmals im Beisein von Zeugen, durch Herr S. erklärt, dass ich abreißen darf, jedoch nicht alles und die Dachform wäre nicht wichtig, sondern das ich die Fürsthöhe einhalten muss. Da das Mauerwerk stark beschädigt war, habe ich Herr G. (Statiker) hinzugezogen, weil unklar war ob die Wände tragfähig sind. Da zwei Wände nicht tragfähig waren, mussten diese erneuert werden. Wichtig ist zu wissen, dass das Gebäude nur 3,5 Wände besitzt. Also legten wir los. Es wurden Absperrungen besorgt, Genehmigungen für Gerüste, Bauschilder über das Ordnungsamt, schließlich wollten wir nichts falsch machen.
Nachdem wir das Gebäude fertiggestellt hatten, wurde ich über einen Baustopp informiert. Am selben Tag ging ich in das Rathaus zu Herr H.. Dieser wusste nichts über einen Baustopp und bestätigte auch mir gegenüber, dass er Herr S. die Kernsanierung als Genehmigungsfrei erteilt hatte. Ich sollte mich an das Baurechtsamt wenden. Daraufhin rief ich Herr S. an, dieser war sehr verwundert und meinte er würde dies klären. Seit diesen Tag konnte ich ihn nicht mehr telefonisch erreichen. Ich wurde telefonisch zu Herr T. und Frau H. auf einen Termin gebeten. Hier wurde ich darüber informiert, dass das Gebäude abgerissen werden muss. Ich hätte keine Baugenehmigung und zudem hätte ich den Bestandschutz verloren, da ich tragende Wände abgerissen habe. Ich zeigte meine Mails und erläuterte, dass Herr H. dies so mit Herr S. besprochen hätte und keine Baugenehmigung notwendig sei. Laut Baurechtsamt hätte ich bereits eine benötigt, weil ich das Dach abgerissen habe. Da ich nur ein Schriftstück von Herr S. besitze und nicht von Herr H., solle ich den Architekten verklagen. Für mich begann ab diesem Zeitpunkt eine absolute Hetzjagd, auf die ich nicht eingehen möchte, da es nicht darum geht, wer was gesagt oder getan hat, sondern mein Anliegen an Sie zu schildern. Fakt ist, das hier durch beide Parteien Fehler entstanden sind und zu dieser Situation geführt haben.
Im weiteren Schritt habe ich dagegen geklagt und verloren, da es vor dem Verwaltungsgericht nicht darum geht, wie es dazu gekommen ist, sondern ob ich nach der Landesbauverordnung im Recht bin oder nicht. Dies bin ich leider nicht. Es wurde jedoch im Verwaltungsgericht klar erläutert, das die Stadt den Bau auch dulden kann. Da die betroffenen Nachbarn mit dem Bau kein Problem haben, sondern erfreut waren, dass ich es saniert habe. Eine Baulastschrift wurde jedoch nicht übernommen. Mein Nachbar erläuterte mir er hätte sich im Baurechtsamt bei Herr T. erkundigt, dieser hätte im erklärt, dass er dadurch seinen Grundstückswert verringert. Er würde wiederum an meine Grundstücksgrenze Bauen dürfen, da er hier einen Bauplatz hätte. Ob dies der Wahrheit entspricht, kann ich nicht sagen. Fakt ist jedoch beide Nachbarn haben Grundstücke und beide Nachbarn müssten wiederum auch bei mir eine Anbaulastschrift einholen, daher wäre es keine Verlust des Grundstückswert sondern das Gegenteil. Das ganze durcheinander führte dazu, dass beide Nachbarn sich raushalten und durch diese Beratung nicht bereit waren eine Anbaulastschrift zu übernehmen. Ein Bürger hält sich an das, was ein Baurechtsamt sagt, da Sie nachvollziehbar keine Probleme beim eignen Grundstück haben möchten. Ich gehe jedoch davon aus, dass die Gesetze nicht nur für mich gelten und jeder Bau auch von meiner Seite aus eine Anbaulastschrift benötigt.
Nun zum Eigentlichen, es ist ein Gebäude errichtet, es besteht ein Pflegedienst, welche dieses Gebäude dringend benötigt, die Stadt Waghäusel kann es dulden, die Nachbarn sind einverstanden und trotzdem wird darauf beharrt das es Abgerissen wird.
Welche Vorteile es hat, wenn das Gebäude genutzt werden kann:
1. Wir haben bisher noch keine Investitionskosten umgelegt, da es mein Eigentum ist. Eine Abriss würde uns dazu zwingen etwas anzumieten oder kaufen, somit würden sich erhöhte kosten für unsere Patienten ergeben.
2. Wir reden über sparen über Umwelt, aber wir reißen Gebäude ab und belasten die Umwelt damit.
3. Es ist bekannt wie schwer es ist Personal zu finden in der Pflege, welcher täglicher Kampf es ist schwerstpflegebedürftige Menschen in Heime unterzubringen, da einfach zu wenig Pflegeplätze vorhanden sind. Es ist bekannt wie überfüllt Pflegedienste sind und die Versorgung immer knapper wird. Dies trifft auch die Stadt Waghäusel.
4. Auch wenn man die Probleme in der Pflege nicht immer erkennen mag, sind sie hier und spätestens wenn es Menschen unerwartet trifft, wird einem vielleicht klar, dass es doch sehr unmoralisch und unmenschlich ist einen jungen Unternehmen wie unserem, solche Steine in den Weg zu legen.
Daher erbitte ich ihre Hilfe. Mir geht es nicht um Recht und Unrecht, es geht darum etwas Sinnfreies abzuwenden und etwas Gutes zu unterstützen. Ich denke das so eine Entscheidung durch einen Gemeinderat, Regierungspräsidium und durch Landratsämter vor allem den Bürgern in Waghäusel und dem Technischen Ausschuss entschieden werden sollte und nicht durch einzelne Personen.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Cucek

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Das Problem
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Name ist Sandra C. Ich bin Inhaberin des Pflegedienst Rundum 24 GmbH in Waghäusel/Wiesental. Seit 10 Jahren habe ich mich auf die 24 Stundenpflege spezialisiert. Ich habe einen großen Pflegedienst in Viernheim geleitet, zusätzlich arbeite ich selbstständig für unterschiedliche Sozialgerichte als Pflegegutachterin. 2019 habe ich mich entschlossen einen Pflegedienst in Waghäusel/Wiesental zu gründen. Die Motivation dahinter ist meine Leidenschaft und Erfahrungen in der Pflege. Mein mittlerweile großes Team von über 50. Vollzeitangestellten inklusive mir sind hoch motiviert Pflegebedürftige Menschen sowie Angehörige zu beraten, unterstützen und alles Mögliche dafür zu tun, damit die Pflege zuhause gewährleitet werden kann. Wir kooperieren mit anderen Pflegediensten, Pflegeheimen, Krankenhäuser, Landratsämter und Berufsgenossenschaften und vielem mehr.
Dieses Mal benötige ich dringend Hilfe.
Ich besitze ein Nebengebäude, dies war im Jahr 2017 von Ratten befallen (Belege verfügbar). Ich schaltete einen Schädlingsbekämpfer aus Kaiserslautern ein. Dieser bekämpfte die Rattenplage, welche sich zu diesem Zeitpunkt bis ins Hauptgebäude ausbreitete. Durch ein Beratungsgespräch habe Ich erfahren, dass der Ursprung bekämpft werden muss, und der Ursprung war das sanierungsbedürftige Nebengebäude. Es stand fest, dass das Nebengebäude saniert werden muss, um die Rattenplage zu bekämpfen. Die erste Idee dabei war eine Räumlichkeit für meinen Sohn zu gestalten. Aufgrund der Information des Bauamtes, war aber dies nicht möglich. Da ich mich im Baurecht nicht auskannte und damit überfordert war, zog ich einen Architekten hinzu. Mir wurde Herr S. aus Waghäusel empfohlen. Also beauftragte ich Herr S. einen Bauplan zu erstellen und die Genehmigungen welche notwendig sind einzuholen. Er sollte feststellen welche Ausbaumaßnahmen möglich sind. Herr S. hatte sich mit Herr H. in Verbindung gesetzt. Hierzu gibt es auch einige E-Mails.
Nach einigen E-Mails zwischen dem Architekten, Herr T. und Herr H. war der stand, dass das Gebäude nicht vollständig abgerissen werden darf, da ansonsten der Bestandsschutz verloren geht. Am 16.04.2018 habe ich durch den Architekten erfahren, dass sich Herr H. ein Bild über das Gebäude verschaffen hat. Ich bekam die Nachricht das eine Sanierung möglich und Genehmigungsfrei ist. Wenn Teile der Konstruktion ersetzt werden müssen, zb. aus statischen Gründen stehe der Arbeit nichts im Wege. Bei einem persönlichen Gespräch mit Herr S., wurde mir nochmals im Beisein von Zeugen, durch Herr S. erklärt, dass ich abreißen darf, jedoch nicht alles und die Dachform wäre nicht wichtig, sondern das ich die Fürsthöhe einhalten muss. Da das Mauerwerk stark beschädigt war, habe ich Herr G. (Statiker) hinzugezogen, weil unklar war ob die Wände tragfähig sind. Da zwei Wände nicht tragfähig waren, mussten diese erneuert werden. Wichtig ist zu wissen, dass das Gebäude nur 3,5 Wände besitzt. Also legten wir los. Es wurden Absperrungen besorgt, Genehmigungen für Gerüste, Bauschilder über das Ordnungsamt, schließlich wollten wir nichts falsch machen.
Nachdem wir das Gebäude fertiggestellt hatten, wurde ich über einen Baustopp informiert. Am selben Tag ging ich in das Rathaus zu Herr H.. Dieser wusste nichts über einen Baustopp und bestätigte auch mir gegenüber, dass er Herr S. die Kernsanierung als Genehmigungsfrei erteilt hatte. Ich sollte mich an das Baurechtsamt wenden. Daraufhin rief ich Herr S. an, dieser war sehr verwundert und meinte er würde dies klären. Seit diesen Tag konnte ich ihn nicht mehr telefonisch erreichen. Ich wurde telefonisch zu Herr T. und Frau H. auf einen Termin gebeten. Hier wurde ich darüber informiert, dass das Gebäude abgerissen werden muss. Ich hätte keine Baugenehmigung und zudem hätte ich den Bestandschutz verloren, da ich tragende Wände abgerissen habe. Ich zeigte meine Mails und erläuterte, dass Herr H. dies so mit Herr S. besprochen hätte und keine Baugenehmigung notwendig sei. Laut Baurechtsamt hätte ich bereits eine benötigt, weil ich das Dach abgerissen habe. Da ich nur ein Schriftstück von Herr S. besitze und nicht von Herr H., solle ich den Architekten verklagen. Für mich begann ab diesem Zeitpunkt eine absolute Hetzjagd, auf die ich nicht eingehen möchte, da es nicht darum geht, wer was gesagt oder getan hat, sondern mein Anliegen an Sie zu schildern. Fakt ist, das hier durch beide Parteien Fehler entstanden sind und zu dieser Situation geführt haben.
Im weiteren Schritt habe ich dagegen geklagt und verloren, da es vor dem Verwaltungsgericht nicht darum geht, wie es dazu gekommen ist, sondern ob ich nach der Landesbauverordnung im Recht bin oder nicht. Dies bin ich leider nicht. Es wurde jedoch im Verwaltungsgericht klar erläutert, das die Stadt den Bau auch dulden kann. Da die betroffenen Nachbarn mit dem Bau kein Problem haben, sondern erfreut waren, dass ich es saniert habe. Eine Baulastschrift wurde jedoch nicht übernommen. Mein Nachbar erläuterte mir er hätte sich im Baurechtsamt bei Herr T. erkundigt, dieser hätte im erklärt, dass er dadurch seinen Grundstückswert verringert. Er würde wiederum an meine Grundstücksgrenze Bauen dürfen, da er hier einen Bauplatz hätte. Ob dies der Wahrheit entspricht, kann ich nicht sagen. Fakt ist jedoch beide Nachbarn haben Grundstücke und beide Nachbarn müssten wiederum auch bei mir eine Anbaulastschrift einholen, daher wäre es keine Verlust des Grundstückswert sondern das Gegenteil. Das ganze durcheinander führte dazu, dass beide Nachbarn sich raushalten und durch diese Beratung nicht bereit waren eine Anbaulastschrift zu übernehmen. Ein Bürger hält sich an das, was ein Baurechtsamt sagt, da Sie nachvollziehbar keine Probleme beim eignen Grundstück haben möchten. Ich gehe jedoch davon aus, dass die Gesetze nicht nur für mich gelten und jeder Bau auch von meiner Seite aus eine Anbaulastschrift benötigt.
Nun zum Eigentlichen, es ist ein Gebäude errichtet, es besteht ein Pflegedienst, welche dieses Gebäude dringend benötigt, die Stadt Waghäusel kann es dulden, die Nachbarn sind einverstanden und trotzdem wird darauf beharrt das es Abgerissen wird.
Welche Vorteile es hat, wenn das Gebäude genutzt werden kann:
1. Wir haben bisher noch keine Investitionskosten umgelegt, da es mein Eigentum ist. Eine Abriss würde uns dazu zwingen etwas anzumieten oder kaufen, somit würden sich erhöhte kosten für unsere Patienten ergeben.
2. Wir reden über sparen über Umwelt, aber wir reißen Gebäude ab und belasten die Umwelt damit.
3. Es ist bekannt wie schwer es ist Personal zu finden in der Pflege, welcher täglicher Kampf es ist schwerstpflegebedürftige Menschen in Heime unterzubringen, da einfach zu wenig Pflegeplätze vorhanden sind. Es ist bekannt wie überfüllt Pflegedienste sind und die Versorgung immer knapper wird. Dies trifft auch die Stadt Waghäusel.
4. Auch wenn man die Probleme in der Pflege nicht immer erkennen mag, sind sie hier und spätestens wenn es Menschen unerwartet trifft, wird einem vielleicht klar, dass es doch sehr unmoralisch und unmenschlich ist einen jungen Unternehmen wie unserem, solche Steine in den Weg zu legen.
Daher erbitte ich ihre Hilfe. Mir geht es nicht um Recht und Unrecht, es geht darum etwas Sinnfreies abzuwenden und etwas Gutes zu unterstützen. Ich denke das so eine Entscheidung durch einen Gemeinderat, Regierungspräsidium und durch Landratsämter vor allem den Bürgern in Waghäusel und dem Technischen Ausschuss entschieden werden sollte und nicht durch einzelne Personen.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Cucek

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Petition am 6. März 2023 erstellt