

Einführung Kastrations- und Kennzeichnungspflicht in Idar-Oberstein und Verbandsgemeinden


Einführung Kastrations- und Kennzeichnungspflicht in Idar-Oberstein und Verbandsgemeinden
Das Problem
Das Leid unzähliger, heimatloser, verwilderter Katzen und die bestehende Überpopulation lässt sich nur mit einer Kastrationspflicht eindämmen.
Die Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht steht nicht nur im Einklang mit dem Tierschutzgesetz, sie verwirklicht auch das in Art. 20a GG verankerte Gebot zum effektiveren Tierschutz!
Gerade zur Stadt Idar-Oberstein und den umliegenden Verbandsgemeinden gehören viele ländliche Gebiete, wo sich Katzen rasend vermehren können. Bauernhöfe und Industriegebiete in und um Idar-Oberstein zählen zu den „Katzenparadiesen“.
Weitere Gründe warum wir für die Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht sind:
- Verbreitung von Krankheiten
Ansteckende Krankheiten wie Katzenaids, Katzenschnupfen, Katzenseuche, Giardien uvm. spielen eine Rolle. Diese Krankheiten führen unbehandelt zu einem qualvollen Tod. Natürlich ist die Ansteckungsgefahr auf jede Freigängerkatze gegeben. Auch Hunde können sich an z.B. Giardien anstecken, durch Fressen oder Lecken befallenen Kotes.
- Gefahr für Mensch und Tier
Wenn ein unkastrierter Kater auf Brautschau geht, erweitert er sein Revier um das Dreifache. Sie rennen achtlos im Hormonwahn über stark befahrene Strassen um eine rollige Katze zu finden. Dadurch ist unweigerlich eine Gefahrensituation für Autofahrer gegeben.
- Artenschutz
Freilebende Katzen fangen Singvögel und andere Kleintiere in den Wäldern, welche unter Umständen schon zu den bedrohten Tierarten zählen. Je weniger Katzen in den Wäldern sind, desto kleiner wird die Zahl der getöteten Kleintiere.
- Schnellere Rückführung an Besitzer
Durch die Kennzeichnungspflicht können aufgefundene Tiere umgehend an ihre Besitzer rückgeführt werden, die Kapazität eines Tierheims wird nicht unnötig belastet, auch verringert sich sogar der finanzielle Aufwand für Tierheime und Kommunen.
Natürlich müssen hiesige Tierschutzvereine weiterhin verwilderte Hauskatzen kastrieren. Aber um einen Erfolg zu gewährleisten müssen Privatpersonen Verantwortung tragen, Aufklärungsarbeit wird mehr als 10 Jahren in Deutschland praktiziert, allerdings ohne grossen Erfolg.
Es muss auch KEIN spezieller Kontrolldienst eingeführt werden. Tierschutzvereine und Tierärzte sind im Prinzip "an der Quelle" und hätten eine Handhabe.
In den ersten beiden Jahren, soll es den Besitzern ermöglicht werden ihre Tiere nach und nach zu kastrieren, ohne in ein finanzielles Loch zu fallen. Erst danach soll es ein Bußgeld geben, dessen Höhe die Kosten für eine Kastration übersteigt.
Mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes 13. Juli 2013
(§ 13b) wurden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung zum Schutz freilebender Katzen bestimmte Gebiete festzulegen, in denen diese Problematik besteht.
Am 29.07.2015 wurde diese Ermächtigung von der Landesregierung an die Städte und Gemeinden übertragen.
Jetzt liegt es in der Hand der Stadtverwaltungen und Verbandsgemeinden durch Einführung einer Katzenschutzverordnung dem Katzenelend mit entgegenzuwirken.
weiterführende Links:
Initiative für Tiere in Not e.V.
Landestierschutzbeauftragte Hessen
Hier findet ihr Gemeinden die bereits eine Kastrationspflicht haben und es werden immer mehr
Helft mit das Elend einzudämmen, wir müssen den Entscheidungsträgern Daten und Zahlen liefern! Kennt ihr Menschen die Fundkatzen versorgt haben, evtl. weitergegeben haben? Dann lasst den Erhebungsbogen aus füllen:
Datenerhebung für Privatpersonen
Sammelt Unterschriften in eurer Strasse/Ort/Arbeit:
Nur gemeinsam können wir was bewegen...!!! DANKE

Das Problem
Das Leid unzähliger, heimatloser, verwilderter Katzen und die bestehende Überpopulation lässt sich nur mit einer Kastrationspflicht eindämmen.
Die Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht steht nicht nur im Einklang mit dem Tierschutzgesetz, sie verwirklicht auch das in Art. 20a GG verankerte Gebot zum effektiveren Tierschutz!
Gerade zur Stadt Idar-Oberstein und den umliegenden Verbandsgemeinden gehören viele ländliche Gebiete, wo sich Katzen rasend vermehren können. Bauernhöfe und Industriegebiete in und um Idar-Oberstein zählen zu den „Katzenparadiesen“.
Weitere Gründe warum wir für die Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht sind:
- Verbreitung von Krankheiten
Ansteckende Krankheiten wie Katzenaids, Katzenschnupfen, Katzenseuche, Giardien uvm. spielen eine Rolle. Diese Krankheiten führen unbehandelt zu einem qualvollen Tod. Natürlich ist die Ansteckungsgefahr auf jede Freigängerkatze gegeben. Auch Hunde können sich an z.B. Giardien anstecken, durch Fressen oder Lecken befallenen Kotes.
- Gefahr für Mensch und Tier
Wenn ein unkastrierter Kater auf Brautschau geht, erweitert er sein Revier um das Dreifache. Sie rennen achtlos im Hormonwahn über stark befahrene Strassen um eine rollige Katze zu finden. Dadurch ist unweigerlich eine Gefahrensituation für Autofahrer gegeben.
- Artenschutz
Freilebende Katzen fangen Singvögel und andere Kleintiere in den Wäldern, welche unter Umständen schon zu den bedrohten Tierarten zählen. Je weniger Katzen in den Wäldern sind, desto kleiner wird die Zahl der getöteten Kleintiere.
- Schnellere Rückführung an Besitzer
Durch die Kennzeichnungspflicht können aufgefundene Tiere umgehend an ihre Besitzer rückgeführt werden, die Kapazität eines Tierheims wird nicht unnötig belastet, auch verringert sich sogar der finanzielle Aufwand für Tierheime und Kommunen.
Natürlich müssen hiesige Tierschutzvereine weiterhin verwilderte Hauskatzen kastrieren. Aber um einen Erfolg zu gewährleisten müssen Privatpersonen Verantwortung tragen, Aufklärungsarbeit wird mehr als 10 Jahren in Deutschland praktiziert, allerdings ohne grossen Erfolg.
Es muss auch KEIN spezieller Kontrolldienst eingeführt werden. Tierschutzvereine und Tierärzte sind im Prinzip "an der Quelle" und hätten eine Handhabe.
In den ersten beiden Jahren, soll es den Besitzern ermöglicht werden ihre Tiere nach und nach zu kastrieren, ohne in ein finanzielles Loch zu fallen. Erst danach soll es ein Bußgeld geben, dessen Höhe die Kosten für eine Kastration übersteigt.
Mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes 13. Juli 2013
(§ 13b) wurden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung zum Schutz freilebender Katzen bestimmte Gebiete festzulegen, in denen diese Problematik besteht.
Am 29.07.2015 wurde diese Ermächtigung von der Landesregierung an die Städte und Gemeinden übertragen.
Jetzt liegt es in der Hand der Stadtverwaltungen und Verbandsgemeinden durch Einführung einer Katzenschutzverordnung dem Katzenelend mit entgegenzuwirken.
weiterführende Links:
Initiative für Tiere in Not e.V.
Landestierschutzbeauftragte Hessen
Hier findet ihr Gemeinden die bereits eine Kastrationspflicht haben und es werden immer mehr
Helft mit das Elend einzudämmen, wir müssen den Entscheidungsträgern Daten und Zahlen liefern! Kennt ihr Menschen die Fundkatzen versorgt haben, evtl. weitergegeben haben? Dann lasst den Erhebungsbogen aus füllen:
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Petition am 16. Februar 2017 erstellt