Erhalt der denkmalgeschützten "Sturmvilla"

Erhalt der denkmalgeschützten "Sturmvilla"
Warum ist diese Petition wichtig?
Erhalt des Denkmals „Sturmvilla“
Die „Sturmvilla“ Papiererstraße 34a ist ein Einzeldenkmal und mit der Inv.Nr. D-2-61-000-439 in der Bayerischen Denkmalliste inventarisiert. Bei einer Ortsbesichtigung am 12.09.2017 wurde die Denkmaleigenschaft nochmals bestätigt. In seiner Stellungnahme vom 18.04.2018 stellt das Landesdenkmalamt u.a. fest:
„In der bauhistorischen Überlieferung der Stadt Landshut ist das Anwesen Papiererstraße 34a als Bautyp seiner Zeitstellung ein singuläres Zeugnis. Als bauliches Dokument eines durchaus auf Repräsentation ausgerichteten vorstädtischen Gartenwohnhauses der Zwischenkriegsjahre kommt dem in Rede stehenden Objekt somit geschichtliche Bedeutung zu. Denkmalbedeutung i.S.v. Art. 1 BayDSchG ist damit gegeben…….Darüber hinaus ist das Wohnhaus im kollektiven Gedächtnis der Stadt Landshut als Villa der bekannten Landshuter Künstlerin Dorle Sturm (1927 – 2013) verankert, die in diesem Haus lebte und hier ihre größten Schaffensjahre verbrachte.“
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Papiererstraße eine enorme bauliche Verdichtung aufweist, die durch das geplante Bauvorhaben noch verstärkt wird, sodass es auch deshalb geboten erscheint, die "Sturmvilla" mit ihrem Garten zu schützen.
Eine unbillige wirtschaftliche Härte für den Investor ist nicht zu erkennen, da dieser als Kaufinteressent am Ortstermin vom 12.09.2017 teilgenommen hat und er daher beim Kauf des Areals von dem zu erhaltenden denkmalgeschützten Gebäude gewusst hat.
Wir bitten daher die Stadt Landshut, die Erlaubnis für den Abriss des Gebäudes nicht zu erteilen und dafür Sorge zu tragen, dass die Villa während der Bauarbeiten nicht beschädigt wird.
Johann Haslauer, Jörg-Breu-Str. 2, 84034 Landshut