Erheben sie Anklage gegen den Polizisten, der André B. erschossen hat

Erheben sie Anklage gegen den Polizisten, der André B. erschossen hat
Am 25. Juli 2014 verlor André B. im bayerischen Burghausen schlagartig sein Leben - die Kugel aus der Pistole eines zivilen Polizeibeamten traf den 33-Jährigen in den Hinterkopf.
Der Schütze und sein Kollege waren für diesen Tag zur Stadionsicherheit bei einem Spiel des SV Wacker Burghausen eingetragen, observierten dennoch die Wohnung der Freundin des Opfers. Schon bevor sie André sichteten, zog der Schütze seine Waffe. Besonders tragisch: Ein Querschläger hätte auch spielende Kinder treffen können, die sich direkt nebenan auf einem Grünstreifen befanden.
André B. wurde zwar formal per Haftbefehl polizeilich gesucht, ausgestellt wegen dem angeblichen Handel mit Marihuana. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung konnten jedoch keinerlei Rauschmittel sichergestellt werden - auch die Obduktion des Opfers ergab keinerlei Hinweise auf Drogen. Einzig die Aussage eines ehemaligen, mittlerweile verurteilen Freundes und Andrés Vorgeschichte (Der 33-Jährige saß bis 2013 aufgrund des Marihuana-Handels in Haft) brachten ihm den Haftbefehl ein.
André soll versucht haben, vor der Polizei zu flüchten. Doch obwohl sein eigener Kollege zwischen dem Opfer und ihm selbst stand, schoß der Zivilfahnder André in den Hinterkopf. Der zweite Zivilfahnder hatte selbst Angst, getroffen worden zu sein.
Über zehn Monate nach dem ungerechtfertigtem Tod Andrés, gibt es noch immer keine Anklage gegen den Zivilfahnder. Stattdessen werden Gutachten beantragt, die nicht nachvollziehbar sind. Der Fall wird offenbar von der Staatsanwaltschaft verschleppt.
Wir fordern sie auf, den Schützen Michael K. endlich wegen Körperverletzung mit Todesfolge anzuklagen, so wie sie jeden anderen Bürger auch anklagen würden!