Gesetzesänderung des § 90a BGB, Tiere müssen als Lebewesen anerkannt werden.

Das Problem

Hier einige traurigen Fälle der letzten Jahre!

Fall 1:

Susanne B. tötet grausam Dobermanndame Sheila                                   Ausschnitt über Tatvorgang:

http://www.bild.de/news/inland/tierquaelerei/dobermann-huendin-ertraenkt-weil-sie-nicht-stubenrein-war-30859292.bild.html

 Das unglaubliche Urteil:

http://www.bild.de/news/inland/dobermann/bewaehrungsstrafe-fuer-hunde-moerder-33431072.bild.html

Diese Tat alleine,müsste für Veränderung sorgen!

Fall 2:

Unglaubliches Leid, Rastatt sucht nach Zeugen:

http://www.badisches-tagblatt.de/topthema_alles/00_20150724094900_115364188-Misshandelte-Huendin-Neuer-Zeugenaufruf.html

Fall 3:

Ein uns neu bekannter Fall, der zum Tode eines Lebewesen führte:

http://www.schwaebische.de/region_artikel,-Hund-mit-Metallstange-verpruegelt-bis-er-stirbt-_arid,10275609_toid,650.html

so könnten hier noch weitere hundert Fälle aufgelistet werden, denn Tierquälerei wird zum Zeitvertreib!

 

Wir fordern ein höherers Strafmaß, es muss eine Haftstrafe oder ein Psychiatrischer Aufenthalt für solche Taten durchgesetzt werden.

Höchststrafe für Tierquälerei sind 3 Jahre Freiheitsstrafe verbunden mit einer Geldstrafe. Die oben genannte Tat an Sheila ist an Grausamkeit kaum zu übertreffen, deshalb hätte hier schon das volle Strafmaß ausgenutzt werden müssen, doch leider war das Urteil zu belächeln!

Dieser Fall kann/hätte endlich ein Zeichen gegen Tierquälerei sein können und ist somit auch Grund genung für eine Änderung des  § 90a BGB in dem ein Tier immer noch mit den Vorschriften einer Sache behandelt wird. Charlotte Garbe von den Grünen nannte schon damals diese Gesetzesänderung eine "kosmetische Anpassung des Gesetzes".

 

Es kann doch so nicht weiter gehen, liebes Deutschland! Wir deine Bürger stehen hiermit auf!

Dieses milde Urteil bestärkt doch im Grossen und Ganzen die grausamen Taten von solchen Menschen und deshalb wird es immer schlimmer! Spätestens jetzt muss sich etwas ändern.

Diese Grausamkeit muss bestraft werden, diese Menschen sind eine Gefahr für die Allgemeinheit und da reicht eine Bewährungsstrafe und Sozialstunden nicht aus! Wie statistisch belegt ist, sind Tiere nur der Anfang und das übergreifen auf den Mensch nicht weit entfernt.

Gleichzeitig dürfen solche Menschen nie wieder ein Tier jeglicher Art besitzen, es muss deshalb erlaubt werden eine Datenbank über Tierquäler zu betreiben. Um weitere liebliche Wesen vor solchen Menschen zu schützen.

Desweiteren fordern wir die Bundesregierung auf, genau wegen der oben geschilderten Fehlentscheidung des Strafmaßes ein neues Gesetz zu beschließen,in dem ein Wesen das atmet, fühlt und ein Herzschlag hat,nicht weiter als Sache behandelt wird (§ 90a BGB ) .

Nehmen Sie sich ein Beispiel an der USA, seit Januar 2016 gilt Tierquälerei als Schwerverbrechen!

Liebes Deutschland hier muss sich etwas ändern. Wir können doch nicht zulassen, dass Tiere in Zukunft weiterhin so gequält werden, sich eine Randgruppe von Menschen so verhalten darf und unsere jungen Generationen dieses Verhalten irgend wann als normal wahrnehmen.

Liebe  Bundesregierung, hier habt Ihr mal die Chance uns Deutschen das Gefühl zu geben, dass Demokratie nicht nur Wandmalerei ist, sondern in unserem Land ernstgenommen wird.

Wir fordern eine Gesetzesänderung für Tiere (§ 90a BGB) , denn diese sind Lebewesen und fühlen wie wir Menschen.

 

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Romeo FrachPetitionsstarter*in
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Das Problem

Hier einige traurigen Fälle der letzten Jahre!

Fall 1:

Susanne B. tötet grausam Dobermanndame Sheila                                   Ausschnitt über Tatvorgang:

http://www.bild.de/news/inland/tierquaelerei/dobermann-huendin-ertraenkt-weil-sie-nicht-stubenrein-war-30859292.bild.html

 Das unglaubliche Urteil:

http://www.bild.de/news/inland/dobermann/bewaehrungsstrafe-fuer-hunde-moerder-33431072.bild.html

Diese Tat alleine,müsste für Veränderung sorgen!

Fall 2:

Unglaubliches Leid, Rastatt sucht nach Zeugen:

http://www.badisches-tagblatt.de/topthema_alles/00_20150724094900_115364188-Misshandelte-Huendin-Neuer-Zeugenaufruf.html

Fall 3:

Ein uns neu bekannter Fall, der zum Tode eines Lebewesen führte:

http://www.schwaebische.de/region_artikel,-Hund-mit-Metallstange-verpruegelt-bis-er-stirbt-_arid,10275609_toid,650.html

so könnten hier noch weitere hundert Fälle aufgelistet werden, denn Tierquälerei wird zum Zeitvertreib!

 

Wir fordern ein höherers Strafmaß, es muss eine Haftstrafe oder ein Psychiatrischer Aufenthalt für solche Taten durchgesetzt werden.

Höchststrafe für Tierquälerei sind 3 Jahre Freiheitsstrafe verbunden mit einer Geldstrafe. Die oben genannte Tat an Sheila ist an Grausamkeit kaum zu übertreffen, deshalb hätte hier schon das volle Strafmaß ausgenutzt werden müssen, doch leider war das Urteil zu belächeln!

Dieser Fall kann/hätte endlich ein Zeichen gegen Tierquälerei sein können und ist somit auch Grund genung für eine Änderung des  § 90a BGB in dem ein Tier immer noch mit den Vorschriften einer Sache behandelt wird. Charlotte Garbe von den Grünen nannte schon damals diese Gesetzesänderung eine "kosmetische Anpassung des Gesetzes".

 

Es kann doch so nicht weiter gehen, liebes Deutschland! Wir deine Bürger stehen hiermit auf!

Dieses milde Urteil bestärkt doch im Grossen und Ganzen die grausamen Taten von solchen Menschen und deshalb wird es immer schlimmer! Spätestens jetzt muss sich etwas ändern.

Diese Grausamkeit muss bestraft werden, diese Menschen sind eine Gefahr für die Allgemeinheit und da reicht eine Bewährungsstrafe und Sozialstunden nicht aus! Wie statistisch belegt ist, sind Tiere nur der Anfang und das übergreifen auf den Mensch nicht weit entfernt.

Gleichzeitig dürfen solche Menschen nie wieder ein Tier jeglicher Art besitzen, es muss deshalb erlaubt werden eine Datenbank über Tierquäler zu betreiben. Um weitere liebliche Wesen vor solchen Menschen zu schützen.

Desweiteren fordern wir die Bundesregierung auf, genau wegen der oben geschilderten Fehlentscheidung des Strafmaßes ein neues Gesetz zu beschließen,in dem ein Wesen das atmet, fühlt und ein Herzschlag hat,nicht weiter als Sache behandelt wird (§ 90a BGB ) .

Nehmen Sie sich ein Beispiel an der USA, seit Januar 2016 gilt Tierquälerei als Schwerverbrechen!

Liebes Deutschland hier muss sich etwas ändern. Wir können doch nicht zulassen, dass Tiere in Zukunft weiterhin so gequält werden, sich eine Randgruppe von Menschen so verhalten darf und unsere jungen Generationen dieses Verhalten irgend wann als normal wahrnehmen.

Liebe  Bundesregierung, hier habt Ihr mal die Chance uns Deutschen das Gefühl zu geben, dass Demokratie nicht nur Wandmalerei ist, sondern in unserem Land ernstgenommen wird.

Wir fordern eine Gesetzesänderung für Tiere (§ 90a BGB) , denn diese sind Lebewesen und fühlen wie wir Menschen.

 

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Romeo FrachPetitionsstarter*in

Die Entscheidungsträger*innen

Angela Merkel (CDU)
Ehemalige Bundeskanzlerin

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