Stärkung der Rechte von Großeltern mit ihren Enkelkindern bei Kontaktabbrüchen der Kinder


Stärkung der Rechte von Großeltern mit ihren Enkelkindern bei Kontaktabbrüchen der Kinder
Das Problem
Gesetzliche Stärkung der Rechte von Großeltern auf Umgang mit ihren Enkelkindern bei Kontaktabbrüchen mit den eigenen Kindern und/ oder Schwiegerkindern
Ziel der Petition:
Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, die Rechte von Großeltern im Umgangsrecht zu stärken, insbesondere in Fällen, in denen es zu einem Kontaktabbruch zwischen Großeltern und Enkelkindern durch Konflikte mit den Eltern (den eigenen Kindern der Großeltern) gekommen ist. Dies betrifft insbesondere folgende Punkte:
1. Sicherstellung eines regelmäßigen Umgangsrechts von Großeltern mit den Enkelkindern.
2. Abbau bürokratischer und rechtlicher Hürden bei der Durchsetzung des Umgangsrechts.
3. Klare Definition, dass der Kontakt zwischen Großeltern und Enkelkindern in der Regel dem Kindeswohl dient.
---
Begründung:
Großeltern nehmen eine wichtige Rolle in der Entwicklung und Erziehung ihrer Enkelkinder ein. Sie fördern die soziale und emotionale Stabilität der Kinder, bieten Unterstützung und vermitteln familiäre Werte. Der Kontakt zwischen Großeltern und Enkeln trägt entscheidend zum Wohlergehen von Kindern bei und sollte deshalb rechtlich besser geschützt werden.
Trotz dieser wichtigen Rolle werden Großeltern häufig vom Umgang mit ihren Enkelkindern ausgeschlossen, insbesondere wenn es zu Konflikten oder Kontaktabbrüchen zwischen den Großeltern und den Eltern kommt. Derzeit sieht § 1685 BGB ein Umgangsrecht für Großeltern vor, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Kontakt nachweislich dem Kindeswohl „dient“. In der Praxis wird dies oft restriktiv ausgelegt, was dazu führt, dass Großeltern kaum eine Chance haben, ihr Recht auf Umgang geltend zu machen, wenn die Eltern dies ablehnen.
Dieses Problem tritt besonders häufig und zunehmend auf:
Bei familiären Streitigkeiten oder Zerwürfnissen zwischen den Großeltern und den eigenen Kindern (Eltern der Enkel oder nach Trennung der Eltern).
Nach Trennungen oder Scheidungen der Eltern, bei denen ein Elternteil den Kontakt zur eigenen Familie abbricht.
Fast alle Großeltern leiden und nicht selten führt dieser jahrelanger Konflikt bei den Betroffenen zu psychischen bis körperlichen Gesundheitsstörungen, wie Depressionen, Herz- Kreislauferkrankungen usw. , welche die Krankenkassen und damit die Allgemeinheit belasten.
Wenn die Jugendämter sich aufgrund von Überlastung, Überforderung oder fehlender Regelungen nicht für eine Mediation einsetzen.
In vielen Fällen leiden nicht nur die Großeltern unter dem Kontaktverlust, sondern auch die Enkelkinder, denen eine wichtige Bezugsperson und emotionale Unterstützung fehlt.
vgl. Kindesentfremdung - Enkelkindesentfremdung
Unsere konkreten Forderungen:
1. Einführung eines vorrangigen Umgangsrechts für Großeltern:
Das Gesetz sollte klarstellen, dass der Kontakt zwischen Großeltern und Enkeln grundsätzlich dem Kindeswohl dient, es sei denn, es liegen schwerwiegende Gründe dagegen vor (z. B. Gefahr für das Kind).
2. Verbindliche Mediation bei Kontaktabbrüchen:
In Fällen, in denen ein Kontaktabbruch droht, sollte eine verpflichtende Mediation zwischen Eltern und Großeltern durch das Jugendamt oder eine unabhängige Stelle eingeführt werden. Ziel ist es, den Kontakt der Großeltern zu den Enkeln möglichst einvernehmlich zu bewahren.
3. Beschleunigte Verfahren vor Familiengerichten:
Verfahren zur Durchsetzung des Umgangsrechts müssen priorisiert und beschleunigt behandelt werden, um lange Kontaktunterbrechungen zu vermeiden, die das Kind belasten.
4. Stärkere Einbindung der Jugendämter:
Jugendämter sollten verpflichtet werden, die Perspektive der Großeltern bei familiären Konflikten aktiv zu berücksichtigen. Dies könnte durch spezielle Ansprechpartner für Großeltern oder durch klare Richtlinien erreicht werden.
5. Schaffung von Unterstützungs- und Beratungsangeboten für Großeltern:
Einrichtung von Beratungsstellen, die Großeltern, die erwachsenen Kinder und die Enkel in Konfliktsituationen unterstützen und über ihre Rechte informieren. Andere Herangehensweisen beim Umgang mit Konflikten, sowie die Möglichkeit für ein Verständnis für die Entstehung, Betrachtung und Lösung von familiären Konflikten zu schaffen.
Warum handeln nötig ist:
Die aktuelle Gesetzeslage schafft keine ausreichende Grundlage, um Großeltern in Konfliktsituationen den Kontakt zu ihren Enkeln zu sichern. Derzeit besteht eine rechtliche Schieflage zugunsten der Eltern, wodurch die Rechte der Großeltern und vor allem das Wohl der Enkelkinder oft vernachlässigt werden. Eine Reform des Umgangsrechts ist notwendig, um eine gerechte Balance zwischen den Interessen aller Familienmitglieder zu gewährleisten. Familiensysteme müssen mehr unterstützt und gestärkt werden.
„ Friede fängt in den Familien an“ Virginia Satir
Kollektives Trauma- Transgenerative Weitergabe
Bitte unterstützen Sie diese Petition, um das wertvolle Band zwischen Großeltern und Enkelkindern zu bewahren und sicherzustellen, dass familiäre Beziehungen auch in Konfliktsituationen geschützt bleiben!
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Das Problem
Gesetzliche Stärkung der Rechte von Großeltern auf Umgang mit ihren Enkelkindern bei Kontaktabbrüchen mit den eigenen Kindern und/ oder Schwiegerkindern
Ziel der Petition:
Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, die Rechte von Großeltern im Umgangsrecht zu stärken, insbesondere in Fällen, in denen es zu einem Kontaktabbruch zwischen Großeltern und Enkelkindern durch Konflikte mit den Eltern (den eigenen Kindern der Großeltern) gekommen ist. Dies betrifft insbesondere folgende Punkte:
1. Sicherstellung eines regelmäßigen Umgangsrechts von Großeltern mit den Enkelkindern.
2. Abbau bürokratischer und rechtlicher Hürden bei der Durchsetzung des Umgangsrechts.
3. Klare Definition, dass der Kontakt zwischen Großeltern und Enkelkindern in der Regel dem Kindeswohl dient.
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Begründung:
Großeltern nehmen eine wichtige Rolle in der Entwicklung und Erziehung ihrer Enkelkinder ein. Sie fördern die soziale und emotionale Stabilität der Kinder, bieten Unterstützung und vermitteln familiäre Werte. Der Kontakt zwischen Großeltern und Enkeln trägt entscheidend zum Wohlergehen von Kindern bei und sollte deshalb rechtlich besser geschützt werden.
Trotz dieser wichtigen Rolle werden Großeltern häufig vom Umgang mit ihren Enkelkindern ausgeschlossen, insbesondere wenn es zu Konflikten oder Kontaktabbrüchen zwischen den Großeltern und den Eltern kommt. Derzeit sieht § 1685 BGB ein Umgangsrecht für Großeltern vor, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Kontakt nachweislich dem Kindeswohl „dient“. In der Praxis wird dies oft restriktiv ausgelegt, was dazu führt, dass Großeltern kaum eine Chance haben, ihr Recht auf Umgang geltend zu machen, wenn die Eltern dies ablehnen.
Dieses Problem tritt besonders häufig und zunehmend auf:
Bei familiären Streitigkeiten oder Zerwürfnissen zwischen den Großeltern und den eigenen Kindern (Eltern der Enkel oder nach Trennung der Eltern).
Nach Trennungen oder Scheidungen der Eltern, bei denen ein Elternteil den Kontakt zur eigenen Familie abbricht.
Fast alle Großeltern leiden und nicht selten führt dieser jahrelanger Konflikt bei den Betroffenen zu psychischen bis körperlichen Gesundheitsstörungen, wie Depressionen, Herz- Kreislauferkrankungen usw. , welche die Krankenkassen und damit die Allgemeinheit belasten.
Wenn die Jugendämter sich aufgrund von Überlastung, Überforderung oder fehlender Regelungen nicht für eine Mediation einsetzen.
In vielen Fällen leiden nicht nur die Großeltern unter dem Kontaktverlust, sondern auch die Enkelkinder, denen eine wichtige Bezugsperson und emotionale Unterstützung fehlt.
vgl. Kindesentfremdung - Enkelkindesentfremdung
Unsere konkreten Forderungen:
1. Einführung eines vorrangigen Umgangsrechts für Großeltern:
Das Gesetz sollte klarstellen, dass der Kontakt zwischen Großeltern und Enkeln grundsätzlich dem Kindeswohl dient, es sei denn, es liegen schwerwiegende Gründe dagegen vor (z. B. Gefahr für das Kind).
2. Verbindliche Mediation bei Kontaktabbrüchen:
In Fällen, in denen ein Kontaktabbruch droht, sollte eine verpflichtende Mediation zwischen Eltern und Großeltern durch das Jugendamt oder eine unabhängige Stelle eingeführt werden. Ziel ist es, den Kontakt der Großeltern zu den Enkeln möglichst einvernehmlich zu bewahren.
3. Beschleunigte Verfahren vor Familiengerichten:
Verfahren zur Durchsetzung des Umgangsrechts müssen priorisiert und beschleunigt behandelt werden, um lange Kontaktunterbrechungen zu vermeiden, die das Kind belasten.
4. Stärkere Einbindung der Jugendämter:
Jugendämter sollten verpflichtet werden, die Perspektive der Großeltern bei familiären Konflikten aktiv zu berücksichtigen. Dies könnte durch spezielle Ansprechpartner für Großeltern oder durch klare Richtlinien erreicht werden.
5. Schaffung von Unterstützungs- und Beratungsangeboten für Großeltern:
Einrichtung von Beratungsstellen, die Großeltern, die erwachsenen Kinder und die Enkel in Konfliktsituationen unterstützen und über ihre Rechte informieren. Andere Herangehensweisen beim Umgang mit Konflikten, sowie die Möglichkeit für ein Verständnis für die Entstehung, Betrachtung und Lösung von familiären Konflikten zu schaffen.
Warum handeln nötig ist:
Die aktuelle Gesetzeslage schafft keine ausreichende Grundlage, um Großeltern in Konfliktsituationen den Kontakt zu ihren Enkeln zu sichern. Derzeit besteht eine rechtliche Schieflage zugunsten der Eltern, wodurch die Rechte der Großeltern und vor allem das Wohl der Enkelkinder oft vernachlässigt werden. Eine Reform des Umgangsrechts ist notwendig, um eine gerechte Balance zwischen den Interessen aller Familienmitglieder zu gewährleisten. Familiensysteme müssen mehr unterstützt und gestärkt werden.
„ Friede fängt in den Familien an“ Virginia Satir
Kollektives Trauma- Transgenerative Weitergabe
Bitte unterstützen Sie diese Petition, um das wertvolle Band zwischen Großeltern und Enkelkindern zu bewahren und sicherzustellen, dass familiäre Beziehungen auch in Konfliktsituationen geschützt bleiben!
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Petition am 23. November 2024 erstellt