Der Europäische Gerichtshof hat die rechtswidrige Aufhebung der Immunität der damaligen drei katalanischen Abgeordneten Carles Puigdemont, Dr. Toni Comín und Prof. Dr. Clara Ponsatí aufgehoben. Auf Antrag Spaniens hatte das Europäische Parlament im Jahr 2021 die Immunität der drei von Spanien politisch verfolgten katalanischen Abgeordneten aufgehoben. Zunächst hatte der Europäische Gerichtshof in einer umstrittenen Entscheidung die Aufhebung der Immunität der der verfolgten Politiker für rechtens erklärt. Dagegen wehrten sich die drei politisch verfolgten Katalanen mit Erfolg: Nunmehr ist letztinstanzlich festgestellt, daß die Aufhebung ihrer Immunität im Jahr 2021 rechtswidrig war.
Aufgrund eines legalen Referendums machte das katalanische Volk am 1. Oktober 2017 von seinem kollektiven Menschenrecht auf Selbstbestimmung Gebrauch, das durch zwingendes Recht der Vereinten Nationen und die spanische Verfassung von 1978 garantiert ist. In kollusiver Zusammenarbeit der spanischen Politik und Justiz beginn daraufhin eine rechtswidrige juristische Verfolgung und Unterdrückung der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung und ihrer führenden Repräsentanten. Unter klarem Verstoß gegen die spanische Verfassung wurde die katalanische Regierung für abgesetzt erklärt und das aus freien, demokratischen Wahlen hervorgegangene katalanische Parlament ohne ausreichende Rechtsgrundlage von Spanien im Jahr 2017 aufgelöst. Verschiedene Instanzen der Vereinten Nationen haben bereits die Rechtswidrigkeit entsprechender Maßnahmen des spanischen Staates festgestellt.
Das am 5. Februar 2026 verkündete Urteil wird voraussichtlich große rechtliche Auswirkungen haben, auch wenn Präsident Puigdemont und Prof. Ponsatí dem Europäischen Parlament inzwischen nicht mehr angehören. Dr. Comín ist zwar demokratisch gewählter Europa-Abgeordneter, die Ausübung seines Mandats wird ihm aber verweigert. Der Ausschluß auch nur eines gewählten EU-Abgeordneten von den parlamentarischen Beratungen könnte zur die Nichtigkeit aller Beschlüsse und Wahlen des EU-Parlaments während der Dauer dieses Ausschlusses geführt haben.
https://curia.europa.eu/site/upload/docs/application/pdf/2026-02/cp260010de.pdf