Unter den millionenfachen Menschenrechtsverletzungen, die Spanien seit dem Jahr 2017 an Katalonien und Katalanen beging, stechen die drakonischen, menschenrechtswidrigen und durch die spanische Rechtsordnung nicht gedeckten langjährigen Haftstrafen hervor, zu denen der Oberste Gerichtshof Spaniens katalanische Minister, die katalanische Parlamentspräsidentin und führende Vertreter der katalanischen Zivilgesellschaft verurteilte, ohne daß erkennbar entsprechende Tatbestände gegeben gewesen wären oder eine ausreichende Grundlage im spanischen Strafgesetzbuch bestanden hätte. Die Urteile des Obersten Gerichtshofs Spaniens dürften auf der ganzen Welt unter Juristen erhebliches Unbehagen ausgelöst und an die Unrechtsjustiz faschistischer Staaten erinnert haben. In einem funktionierenden Rechtsstaat stünden der damalige Vorsitzende Richter Manuel Marchena, seine Kollegen und die beteiligten Staatsanwälte längst schon selbst vor Gericht und müßten sich selbst für ihre mutmaßliche Rechtsbeugung in dem Prozeß gegen die katalanischen politischen Gefangenen verantworten sowie mit entsprechenden Haftstrafen rechnen.
Nachdem Spanien schon mehrere Verfahren vor den zuständigen Gremien der Vereinten Nationen verloren hat und entsprechende Menschenrechtsverletzungen, die Spanien an prominenten Katalanen rechtswidrig begangen hatte, bestandskräftig festgestellt wurden, muß sich Spanien jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gegen den Vorwurf verurteilen, daß die Madrider Schauprozesse des Jahres 2018 gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und damit auch gegen spanisches Recht verstießen.
Die Vertreter Spaniens versuchen alles, um das Ansehen Spaniens und des Vorsitzenden Richters Manuel Marchena zu retten, der in Katalonien bereits als Sinnbild für Spaniens parteiische und dysfunktionale Justiz gilt, die dort als Unrechtsjustiz der spanischen Kolonialherren wahrgenommen wird. Entgegen der Intention der Richter um Manuel Marchena hat die derzeitige spanische Minderheitsregierung, die von den Sozialdemokraten (PSOE) gebildet wird, mit dem katalanischen Exilpräsidenten Carles Puigdemont und seiner Partei Junts ein Amnestiegesetz ausgehandelt, das ordnungsgemäß verabschiedet und im spanischen Gesetzblatt veröffentlicht wurde. Obwohl es gültig ist, halten sich spanische Richter einfach nicht daran und verfolgen aus offensichtlich politischen Gründen weiterhin katalanische Politiker, für die dieses Amnestiegesetz eindeutig gilt. Es wurde auch das spanische Verfassungsgericht ungerufen, um die Nichtigkeit dieses Gesetzes in Teilen festzustellen, das offenbar nur für prügelnde und folternde spanische Polizisten, nicht aber für von Spanien verfolgte Katalanen gelten soll.
Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte versucht Spanien nun allerdings, sich argumentativ auf eben dieses, bisher jedenfalls nicht richtig umgesetzte, sondern von Teilen der Justiz geradezu mißachtete Amnestiegesetz zu berufen. Alfonso Brezmes Martínez de Villarreal und Heide-Elena Nicolás Martínez argumentieren in Straßburg nun schriftsätzlich, daß nach der erfolgten Verurteilung der politischen Gefangenen Dr. Oriol Junqueras, Raül Romeva, Dolors Bassa, Carme Forcadell, Jordi Cuixart, Jordi Sànchez, Jordi Turull, Josep Rull und Joaquim Forn, die mehrere Jahre unschuldig in Haft verbrachten, zunächst ein Straferlaß gewährt wurde, sodann ein Amnestiegesetz verabschiedet wurde und darüber hinaus der Paragraph des Strafgesetzbuches, auf den sich Manuel Marchena in seiner Urteilsbegründung rechtsbeugend stützen zu können vermeinte, inzwischen aus dem spanischen Strafgesetzbuch entfernt wurde.
Die damalige Verurteilung sei nach Meinung der beiden Spanier zu recht erfolgt, der Beschwerde der Verurteilten sei durch die inzwischen eingetretene geänderte Rechtslage abgeholfen worden, der spanische Staat sei nicht verpflichtet, sie finanziell zu entschädigen. Deswegen habe es auch keine politische Verfolgung der ehemaligen politischen Gefangenen gegeben, die gegen Artikel 18 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hätte.
Eine Amnestie kann durchaus dazu führen, daß das Recht einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erlischt, wenn in ihrem Rahmen den Geschädigten auch umfassend Genugtuung erwiesen wird. Gerade dies ist aber in Spanien nicht der Fall. Die ehemaligen politischen Gefangenen werden wie Schwerverbrecher behandelt, denen man aus politischen Gründen eine Amnestie habe gnadenhalber zuteil werden lassen, obwohl sie ihre Strafen angeblich verdient hätten und die Urteile zum damaligen Zeitpunkt angeblich korrekt gefällt worden wären. In einem Rechtsstaat würden die zu Unrecht Geschädigten finanziell entschädigt, es würden auch die hohen Anwaltskosten, die zu ihrer Verteidigung erforderlich waren, staatlicherseits übernommen. Auch dazu ist Spanien auf keinen Fall bereit.
Damit müßte das Klagerecht der Geschädigten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterhin bestehen bleiben. Es ist wohl mit einer weiteren Verurteilung Spaniens wegen gravierender Menschenrechtsverletzungen zu rechnen. Der spanische Staat hat sich seit dem Jahr 2017 außerhalb der Gemeinschaft der zivilisierten Staaten Europas gestellt und in aller Öffentlichkeit unter Zustimmung großer Teile des spanischen Volkes sowie der spanischen Massenmedien Menschenrechtsverletzungen in unerhörtem Ausmaß begangen.
Bisher wurde vor internationalen Gerichten nur die Spitze des Eisbergs verhandelt. Spaniens Politiker, Richter und Staatsanwälte haben Schande, Schmach und Scham über den spanischen Staat gebracht und das Ansehen Spaniens in der ganzen Welt beschmutzt.
Und Europa schweigt und sieht zu!
https://www.vilaweb.cat/noticies/espanya-invoca-amnistia-tedh-condemna-1-o/