Petition updateSolidarität mit Katalonien - für das Recht auf friedliche Selbstbestimmung!UN-Menschenrechtsausschuß stellt weitere Menschenrechtsverletzungen Spaniens fest
Prof. Dr. Axel SchönbergerGermany
Aug 31, 2022

Der Menschenrechtsausschuß der Vereinten Nationen hat in seiner 135. Sitzungsperiode (27. Juni bis 27. Juli 2022) am 12. Juli 2022 festgestellt, daß Spanien gegen das zwingende Recht des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen verstieß, indem es das in Artikel 25 dieses Pakts garantierte Menschenrecht der katalanischen Politiker Dr. Oriol Junqueras, Raül Romeva, Josep Rull und Jordi Turull verletzte. Bereits im Jahr 2019 hatte ein weiteres Gremium der Vereinten Nationen, die Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen, in zwei Beschlüssen Menschenrechtsverletzungen Spaniens festgestellt und es dem spanischen Staat nicht nur aufgegeben, die zu Unrecht inhaftierten katalanischen Politiker sofort auf freien Fuß zu setzen und angemessen für ihre illegale Haft zu entschädigen, sondern insbesondere strafrechtliche Ermittlungen gegen diejenigen Personen einzuleiten, die für die illegale Haft der katalanischen Politiker verantwortlich waren.

Die vier katalanischen Politiker waren am 21. Dezember 2017 zu Abgeordneten des katalanischen Parlaments gewählt worden. Unter dem Vorwand, sie hätten sich des Aufstands gegen Spanien schuldig gemacht, entzog ihnen der zuständige Untersuchungsrichter des Obersten Gerichtshofs Spaniens, Pablo Llarena, ihre Abgeordnetenmandate und ließ sie verhaften. Jordi Turull stand damals kurz davor, zum Präsidenten der Generalitat de Catalunya gewählt zu werden. Die vier katalanischen Politiker wurden nie wegen eines Aufstands (“rebelión”), sondern in einem rechtsstaatlichen Maßstäben in keiner Weise genügenden Schauprozeß von einem nach spanischen Recht nicht zuständigen Gericht in erster und einziger (!) Instanz wegen angeblicher Aufruhr (“sedición”) verurteilt.

Artikel 25 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet den spanischen Staat, allen seinen Bürgen den freien und gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern zu garantieren. Dagegen verstieß der spanische Oberste Gerichtshof nach Auffassung der Vereinten Nationen im Falle der vier katalanischen Politiker, die lediglich zu gewaltfreien Versammlungen und Demonstrationen, aber niemals zu Gewalt oder zu einem Aufstand aufgerufen hatten. Die Entscheidung des Richters Pablo Llarena war daher nach Auffassung der Vereinten Nationen weder schlüssig noch objektiv, sondern willkürlich und ohne Garantie der erforderlichen Unparteilichkeit.

Abschließend sei das Votum des Menschenrechtsausschusses in deutscher Übersetzung zitiert:

«8.8 In Anbetracht des Vorstehenden ist der Ausschuß der Auffassung, daß der Vertragsstaat nicht nachgewiesen hat, daß die Anwendung von Artikel 472 des Strafgesetzbuches und die daraus folgende Anwendung von Artikel 384a der Strafprozessordnung durch die innerstaatlichen Gerichte das Erfordernis der Vorhersehbarkeit gemäß Artikel 25 des Paktes erfüllt. Ebenso schließt unter den Umständen des vorliegenden Falles eine Anwendung des innerstaatlichen Rechts, die automatisch zur Suspendierung gewählter Amtsträger wegen angeblicher Straftaten auf der Grundlage öffentlicher und friedlicher Tatsachen führt, bevor eine Verurteilung vorliegt, eine individualisierte Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme aus und kann daher nicht als den Anforderungen der Angemessenheit und Objektivität entsprechend angesehen werden. Zusammenfassend stellt der Ausschuß fest, daß der Vertragsstaat die Rechte der Beschwerdeführer nach Artikel 25 des Paktes verletzt hat, da die Entscheidung, die Beschwerdeführer wegen des Verbrechens der Rebellion anzuklagen, was automatisch zu ihrer Suspendierung von öffentlichen Ämtern vor der Verurteilung führte, nicht auf gesetzlich vorgesehenen Gründen beruhte, die vernünftig und objektiv sind.

9. Der Menschenrechtsausschuß stellt gemäß Artikel 5 Absatz 4 des Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte fest, daß die ihm vorliegenden Informationen eine Verletzung von Artikel 25 des Pakts offenbaren.

10. Gemäß Artikel 2, Absatz 3 (a) des Paktes ist der Vertragsstaat verpflichtet, den Beschwerdeführern einen wirksamen Rechtsbehelf zu gewähren. Dies erfordert eine vollständige Wiedergutmachung für Personen, deren Rechte verletzt wurden. Der Ausschuß ist der Ansicht, daß im vorliegenden Fall seine Ansichten zur Begründetheit der Klage eine ausreichende Abhilfe für die festgestellte Verletzung darstellen. Der Vertragsstaat ist außerdem verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um ähnliche Verstöße in Zukunft zu verhindern.

11. In Anbetracht der Tatsache, daß der Vertragsstaat durch seinen Beitritt zum Fakultativprotokoll die Zuständigkeit des Ausschusses anerkannt hat, festzustellen, ob eine Verletzung des Paktes vorliegt oder nicht, und daß er sich gemäß Artikel 2 des Paktes verpflichtet hat, allen Personen, die sich in seinem Hoheitsgebiet befinden und seiner Gerichtsbarkeit unterstehen, die im Pakt anerkannten Rechte zu gewährleisten und einen wirksamen und rechtlich durchsetzbaren Rechtsbehelf zur Verfügung zu stellen, falls eine Verletzung festgestellt wird, wünscht der Ausschuß von dem Vertragsstaat innerhalb von 180 Tagen Informationen über die Maßnahmen zu erhalten, die ergriffen wurden, um den Ansichten des Ausschusses Wirkung zu verleihen. Der Vertragsstaat wird außerdem aufgefordert, die Ansichten des Ausschusses zu veröffentlichen und sie weit zu verbreiten.»

Quelle (Vereinte Nationen): https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CCPR%2fC%2f135%2fD%2f3297%2f2019&Lang=en

Längst ist der Konflikt zwischen Spanien und Katalonien kein inneriberisches, sondern ein europäisches Problem. Ein Europa, das zu den massiven Menschenrechtsverletzungen, die Spanien in Katalonien und gegen Katalanen beging und begeht, weiterhin heuchlerisch schweigt, verliert das moralische Recht, andere Staaten außerhalb Europas wegen Menschenrechtsverletzungen zu kritisieren oder die Einhaltung der Menschenrechte anzumahnen. Der Konflikt zwischen Spanien und Katalonien ist das zentrale innere Problem der Europäischen Union!

Spanien verfolgt die nationale Minderheit der Katalanen seit langem und versucht, Katalonien sprachlich und kulturell zu assimilieren. Spanien verfolgt aus politischen Gründen ehrenwerte katalanische Politiker unter Mißbrauch seiner Justiz und des Instruments des Europäischen Haftbefehls. Spanien mißachtet das kollektive Menschenrecht des katalanischen Volkes auf Selbstbestimmung, das der erste Artikel des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, der als zwingendes Recht Teil der spanischen Rechtsordnung ist, für alle Völker Spaniens und damit auch für das katalanische Volk garantiert.

Und Europa schweigt und sieht zu!

 

 

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