Petition updateSolidarität mit Katalonien - für das Recht auf friedliche Selbstbestimmung!Prof. Dr. Alfred de Zayas: Wirtschaftssanktionen töten!
Prof. Dr. Axel SchönbergerGermany
Mar 28, 2021

Vorwort

von Prof. Dr. Axel Schönberger

Auf die massiven und fortwährenden Menschenrechtsverletzungen, die Spanien gegenüber Katalonien beging und begeht, wird die Welt früher oder später regieren müssen. Dabei werden voraussichtlich auch Sanktionen gegen einzelne spanische Politiker, Staatsanwälte und Richter zu erwägen sein. Es wird sicherlich auch zu Aufrufen zu Verbraucherboykotten gegen spanische Firmen kommen. Auf keinen Fall sollte man jedoch zu staatlichen wirtschaftlichen Sanktionen gegen den spanischen Staat greifen, da derartige kollektive Strafmaßnahmen gegen die Charta der Vereinten Nationen verstoßen und auch den Straftatbestand eines Verbrechens gegen die Menschheit verwirklichen können. Zu dieser Problematik sei nachstehend in deutscher Übersetzung ein Artikel des Völkerrechtlers Prof. Dr. Alfred de Zayas angeführt, der die Problematik sachkundig und allgemeinverständlich behandelt.

Wirtschaftssanktionen töten!

von Prof. Dr. Alfred de Zayas (UN Society of Writers)

Die internationale Gemeinschaft ist verpflichtet, den Genuss aller Menschenrechte durch alle Menschen in allen Ländern zu fördern. Dieses hehre Ziel, das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den zehn wichtigsten Menschenrechtspakten verankert ist, kann nur durch internationale Solidarität und Zusammenarbeit erreicht werden.

Die internationale Gemeinschaft ist auch verpflichtet, die grundlegenden Ziele der Vereinten Nationen voranzutreiben, nämlich die Förderung von Frieden und Entwicklung vor Ort, regional und international. Um diese Ziele zu erreichen, sollten Strategien entwickelt werden, damit eine demokratische und gerechte internationale Ordnung entstehen kann, die Wohlstand und Stabilität bringt und gleichzeitig die Souveränität der Staaten und deren Recht, ihre eigene Politik zu bestimmen, respektiert.

Das Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte hat gezeigt, dass seine Beratungsdienste und seine technische Unterstützung bei der Stärkung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und staatlichen Institutionen wirksam sind. Ein Beispiel: Die Eröffnung eines OHCHR-Büros in Caracas, Venezuela, im Jahr 2019 stellt einen wichtigen Schritt zur Koordinierung der Hilfe von UN-Organisationen wie UNDP, UNHCR, UNICEF, WHO, ILO und FAO dar.

Angesichts der Tatsache, dass die Charta der Vereinten Nationen einer Weltverfassung gleichkommt, sollten wir uns darum bemühen, dass internationales Handeln auf Multilateralismus beruht und innerstaatliches Recht und Rechtspraxis mit dieser Verfassung in Einklang gebracht werden. Die Geschichte zeigt, dass der internationale Frieden und das Wohlergehen der Nationen durch Unilateralismus bedroht sind, auch durch die Verhängung einseitiger Zwangsmaßnahmen gegen andere Länder, am häufigsten gegen geopolitische oder geoökonomische Rivalen. Nur UN-Sanktionen, die gemäß Kapitel VII der UN-Charta verhängt werden, sind legal. Unilaterale Sanktionen verstoßen gegen den Buchstaben und den Geist der UN-Charta.

Während Waffenembargos notwendig und legitim sind, weil sie darauf abzielen, Konflikte zu deeskalieren und Friedensverhandlungen eine Chance zu geben, stellen Wirtschaftssanktionen, die auf einen «Regimewechsel» abzielen, eine Bedrohung für den Frieden und die Stabilität in der Welt dar. Jedes Land oder jede Gruppe von Ländern kann Embargos gegen den Import und Export von Waffen durch Länder verhängen, die sich bereits im Krieg befinden oder in Gefahr sind, in innere oder äußere Unruhen zu geraten, aber die Länder sollten sich nicht gegen einen geopolitischen oder geoökonomischen Rivalen verbünden, indem sie lähmende Wirtschaftssanktionen verhängen, die immer die Schwächsten treffen.

Die Erfahrung zeigt, dass sich Wirtschaftssanktionen negativ auf die Menschenrechte der betroffenen Bevölkerungen auswirken. Viele Sanktionen, sogar «legale» Sanktionen, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verhängt werden (z.B. gegen den Irak 1991-2003), können den Tod verursachen, sogar ein massenhaftes Sterben, wie von UNICEF und anderen internationalen Organisationen dokumentiert (es wird geschätzt, dass mindestens 500.000 Kinder aufgrund der Sanktionen starben [1], in Venezuela starben allein im Jahr 2018 etwa 40.000 Menschen aufgrund von Sanktionen [2]). Wenn Sanktionen solches Unheil anrichten, müssen sie aufgehoben und andere Methoden ausprobiert werden, die mit den Prinzipien und Zielen der Vereinten Nationen vereinbar sind. Solche Sanktionen verstoßen auch gegen das humanitäre Völkerrecht, das «kollektive Bestrafung» ausdrücklich verurteilt. Außerdem führen Sanktionsregime, die die Wirtschaft der betroffenen Länder stören oder sogar ersticken, zu Arbeitslosigkeit, Hunger, Krankheit, Verzweiflung, Auswanderung und Selbstmord. In dem Maße, wie solche Sanktionen «wahllos» sind, kommen sie einer Form von «Terrorismus» gleich, der per Definition wahlloses Töten nach sich zieht, ebenso wie Landminen, Streubomben und der Einsatz von krebserregenden Waffen mit abgereichertem Uran.

Die Geschichte einseitiger Zwangsmaßnahmen ist eine Geschichte von Leid und Verwüstung. Der Theorie nach sollen solche Sanktionen die betroffenen Länder «überzeugen», ihre Politik zu ändern. Sanktionen sollen, so die Vorhersage der Experten, zu einer solchen öffentlichen Unzufriedenheit führen, dass sich die Bevölkerung voller Wut gegen ihre Regierung erhebt oder einen Staatsstreich auslöst. Obwohl der Zweck der Sanktionen genau darin besteht, Chaos zu verursachen, einen nationalen Notstand, eine instabile Situation mit unvorhersehbaren Folgen, beruft sich das politische Narrativ, das die Sanktionen zu rechtfertigen versucht, auf Menschenrechte und humanitäre Prinzipien als ihren wahren Zweck. Dies ist die klassische Instrumentalisierung von Menschenrechten zum Zweck der Herbeiführung eines «Regimewechsels». Aber wird den Menschenrechten durch die Sanktionen gedient? Gibt es empirische Belege dafür, dass sich die Menschenrechtslage in Ländern, die Sanktionen unterworfen sind, verbessert hat?

Die Erfahrung zeigt, dass ein Land, das sich im Krieg befindet — egal welcher Art —, in der Regel von den bürgerlichen und politischen Rechten abweicht. Ähnlich verhält es sich, wenn ein Land einen nicht-konventionellen, hybriden Krieg führt und mit Wirtschaftssanktionen und Finanzblockaden belegt wird: Das Ergebnis ist keine Ausweitung der Menschenrechte, sondern genau das Gegenteil. Wenn Sanktionen wirtschaftliche und soziale Krisen auslösen, verhängen Regierungen routinemäßig außerordentliche Maßnahmen und rechtfertigen diese mit einem «nationalen Notstand». Wie in klassischen Kriegssituationen wird demnach bei einer Belagerung eines Landes versucht, durch die vorübergehende Einschränkung bestimmter bürgerlicher und politischer Rechte die Stabilität wiederherzustellen.

Artikel 4 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte sieht zwar die Möglichkeit vor, dass Regierungen bestimmte vorübergehende Einschränkungen vornehmen können, zum Beispiel die Abweichung von Art. 9 (Inhaftierung), Art. 14 (faire Gerichtsverfahren), Art. 19 (Freiheit der Meinungsäußerung), Art. 21 (Freiheit der friedlichen Versammlung), Art. 25 (periodische Wahlen). NIEMAND will solche Ausnahmeregelungen, aber die Priorität eines jeden Staates ist das Überleben, die Verteidigung seiner Souveränität und Identität. Das Völkerrecht erkennt an, dass Regierungen einen gewissen Ermessensspielraum haben, wenn es darum geht, angesichts von Sanktionen, paramilitärischen Aktivitäten oder Sabotage den Grad der Bedrohung für das Überleben eines Staates zu bestimmen.

Anstatt die Verbesserung der Menschenrechtssituation zu fördern, führen Wirtschaftssanktionen daher oft zu einer innerstaatlichen Notstandsgesetzgebung, die auf die Wahrung vitaler Interessen abzielt. In solchen Fällen entpuppen sich Sanktionen als kontraproduktiv, als eine «lose-lose proposition». In ähnlicher Weise hat sich die überstrapazierte Praxis des «naming and shaming» als ineffektiv erwiesen. Was sich in der Vergangenheit bewährt hat, ist stille Diplomatie, Dialog, Kompromiss.

Wenn die internationale Gemeinschaft einem Land helfen will, seine Menschenrechtssituation zu verbessern, sollte sie sich bemühen, die Drohungen zu beseitigen, die Regierungen dazu bringen, sich zurückzuziehen, anstatt sich zu öffnen. Mittlerweile sollte klar sein, dass Säbelrasseln, Sanktionen und Blockaden nicht zu einer positiven Veränderung führen. Gerade weil sie die Situation verschlimmern und das ordnungsgemäße Funktionieren staatlicher Institutionen stören, schwächen sie in Wirklichkeit die Rechtsstaatlichkeit und führen zu Rückschritten bei den Menschenrechten.

Angesichts der anhaltenden Drohungen einiger Politiker gegen Länder, die Sanktionen ausgesetzt sind, scheint ein altes französisches Sprichwort zu gelten:

«La bête est très méchante, lorsqu'on l'attaque, elle se défend.»
‘Das Tier ist sehr böse — wenn man es angreift, verteidigt es sich.’

Die Quintessenz ist, dass «Demokratie» nicht exportiert und mit Gewalt durchgesetzt werden kann, dass Menschenrechte nicht das Ergebnis einer vertikalen, von oben nach unten verlaufenden Durchsetzung sind, sondern eine horizontale Anerkennung der Würde eines jeden Menschen erfordern, und dass die Ausübung der Menschenrechte von Bildung, gegenseitigem Respekt und Solidarität abhängt.

Professor Alena Douhan, UN-Berichterstatterin über die negativen Auswirkungen unilateraler Zwangsmaßnahmen auf die Menschenrechte, ist gerade von einer zweiwöchigen Reise nach Venezuela im Februar 2021 zurückgekehrt, wo sie die Auswirkungen der Wirtschaftssanktionen der USA und der EU bewertet und ausdrücklich deren Aufhebung gefordert hat.[3]

Anmerkungen:

[1] https://www.independent.ie/world-news/sanctions-have-killed-500000-iraqi-children-26114461.html
https://www.gicj.org/positions-opinons/gicj-positions-and-opinions/1188-razing-the-truth-about-sanctions-against-iraq

[2] https://cepr.net/report/economic-sanctions-as-collective-punishment-the-case-of-venezuela/

[3] https://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=26747

[Übersetzung aus dem Englischen: Prof. Dr. Axel Schönberger]

 

Copy link
WhatsApp
Facebook
Nextdoor
Email
X