Die Strafkammer des Obersten Gerichtshofs Spaniens hat mit ihrem Urteil Nr. 459/2019 vom 14. Oktober 2019 führende Persönlichkeiten der katalanischen Souveränitätsbewegung zu langjährigen Haftstrafen verurteilt:
Dr. Oriol Junqueras, gewählter Abgeordneter des Europäischen Parlaments: 13 Jahre Haft sowie ebensolanges Verbot der Bekleidung öffentlicher Ämter.
Dolors Bassa / Raül Romeva / Jordi Turull: je 12 Jahre Haft sowie ebensolanges Verbot der Bekleidung öffentlicher Ämter.
Carme Forcadell: 11 Jahre und 6 Monate Haft sowie ebensolanges Verbot der Bekleidung öffentlicher Ämter.
Joaquim Forn und Josep Rull: je 10 Jahre und 6 Monate Haft sowie ebensolanges Verbot der Bekleidung öffentlicher Ämter.
Jordi Cuixart / Jordi Sànchez: je 9 Jahre Haft sowie ebensolanges Verbot der Bekleidung öffentlicher Ämter.
Carles Mundó, Meritxell Borràs und Santi Vila: je 60.000 Euro Geldstrafe und Verbot, während eines Jahres und acht Monaten öffentliche Ämter zu bekleiden.
Außerdem wurden den Verurteilten die — sehr hohen — Kosten des Prozesses anteilig auferlegt.
Am 27. Oktober 2017 hat das Königreich Spanien erstmals seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Westeuropa ein demokratisch gewähltes Parlament für abgesetzt und aufgelöst erklärt. Am 14. Oktober 2019 wurden von der Justiz des Königreichs Spanien die für abgesetzt erklärten Regierungsmitglieder und die für abgesetzt erklärte Parlamentspräsidentin sowie zwei führende Mitglieder der katalanischen Zivilgesellschaft aufgrund ihrer friedlichen und im gesetzlichen Rahmen erfolgenden politischen Betätigung zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Prozeß und das Urteil verstoßen gegen die spanische Rechtsordnung, gegen spanisches Recht und gegen zwingendes internationales Recht, dem sich Spanien durch internationale Verträge und seine Verfassung unterworfen hat. Sie verstoßen insbesondere gegen die Menschenrechte der nunmehr Verurteilten. Die Richter versuchen diesen Tatbestand auf den Seiten 60-63 sowie 63-80 ihres Urteils zwar zu widerlegen, verkennen dabei indes den zwingenden Charakter der Menschenrechte und der von Spanien ratifizierten Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen.
Es gab in diesem Verfahren nicht die vom spanischen Gesetz und dem zwingenden internationalen Recht vorgesehenen zwei Instanzen. Die rechtlich vorgesehene erste Instanz — die nach spanischem Recht an sich zuständige Gerichtsbarkeit in Barcelona — wurde übersprungen. Der Prozeß fand in erster und einziger Instanz in Madrid statt. Den nunmehr Verurteilten wird keine zweite Instanz gewährt. Die sieben Richter versuchen, dieser Vorgehensweise einen Anschein von Legalität zu geben (S. 80-100 des Urteils); in Ländern mit einem funktionierenden Rechtsstaat wäre eine solche Vorgehensweise freilich ausgeschlossen.
Die Angeklagten durften sich nicht in ihrer Muttersprache Katalanisch verteidigen, obwohl ihnen dies an sich zugestanden hätte. Hierfür wird im Urteil als Begründung unter anderem angegeben, daß dies dem Vorhaben, den Prozeß vollständig öffentlich zu führen — alle Verhandlungstage wurden aufgenommen und im Fernsehen übertragen — entgegengestanden hätte; außerdem hätten die Richter sich dann Kopfhörer aufsetzen müssen (S. 68-80 des Urteils).
Auch mit dem schwerwiegenden Vorwurf, daß mehrere Richter des Obersten Gerichtshofs parteiisch befangen und deswegen von dem Prozeß gegen die Angeklagten auszuschließen seien, setzen sich die sieben Richter ausführlich auseinander und bescheinigen sich selbst und ihren Kollegen vom Obersten Gerichtshof eine vollständige Unparteilichkeit (S. 100-130 des Urteils). Die entsprechenden Ausführungen im Urteil wirken stellenweise absonderlich. Nemo iudex in propria re ...
Auch die Umstände, unter denen sich die Angeklagten sowie ihre Anwälte auf den Prozeß vorbereiten mußten, entsprachen nicht den Standards eines modernen Rechtsstaates und verletzten bekanntlich elementare Grundsätze der spanischen Rechtsordnung, aber auch des internationalen Rechts. Auch hierzu nehmen die sieben Richter Stellung und argumentieren, weswegen dies aus ihrer Sicht nicht so sei (S. 130-133).
Die sieben Richter der ersten und einzigen Instanz weisen sodann eine Reihe von Vorwürfen zurück, daß wesentliche Rechte der Angeklagten und ihrer Verteidiger verletzt oder beschnitten worden seien (S. 133-198 des Urteils). Es sind gravierende Vorwürfe, die seitens der Angeklagten und ihrer Verteidiger erhoben wurden, und es gibt keine zweite Instanz, welche die erstinstanzliche Entscheidung nochmals überprüfen und gegebenenfalls korrigieren könnte. Richter, die in erster und einziger Instanz urteilen und dabei langjährige Haftstrafen verhängen können, scheinen sich wie Götter vorzukommen: allmächtig, allwissend und unfehlbar.
Auf das Menschenrecht der Völker auf Selbstbestimmung gehen die sieben Richter gleichfalls ausführlich ein und versuchen es so darzustellen, als ob das katalanische Volk es nicht für sich in Anspruch nehmen könnte (S. 198-223 des Urteils.) Anders fällt dagegen die Meinung eines internationalen Expertengremiums aus.
Die sieben Richter argumentieren des weiteren, daß die Abschaffung der Strafbarkeit von Volksbefragungen in Spanien im Jahr 2005 nicht zugunsten der Angeklagten angeführt werden könne (S. 223-234 des Urteils). Sie führen auch aus, weswegen die Angeklagten ihrer Meinung zufolge kein Recht auf bürgerlichen Ungehorsam geltend machen könnten (S. 234-242 des Urteils).
Die Richter bescheinigen sich selbst in erster und einziger Instanz, in dem Prozeß keine Grundrechte der Angeklagten verletzt zu haben (Recht auf freie Meinungsäußerung, Recht auf friedliche Versammlung, Recht auf eine freie eigene Weltanschauung, Recht auf politische Vertretung, Recht auf Vereinigungsfreiheit.) (S. 242-253 des Urteils).
Der Prozeß wurde nach dem Urteil internationaler Beobachter und Menschenrechtsorganisationen nicht fair geführt. Die Rechte der Verteidigung wurden vom Vorsitzenden Richter, Manuel Marchena, willkürlich beschnitten. (Manuel Marchena gilt in Spanien als dem katalonienfeindlichen Partido Popular sehr nahe verbundener Richter.)
Die sieben Richter können nicht umhin, entgegen der von führenden spanischen Politikern öffentlich vertretenen Meinung ebenso wie im Jahr 2018 das Oberlandesgericht von Schleswig-Holstein festzustellen, daß es keine Gewalt im Sinne des Gesetzes gab, die den Tatbestand des Aufstands (Artikel 472 des spanischen Strafgesetzbuchs) verwirklicht hätte, sehen aber den Tatbestand des Aufruhrs (Artikel 544 des spanischen Strafgesetzbuchs) gegeben.
Dieser Artikel 544 (CP) lautet wie folgt:
«Son reos de sedición los que, sin estar comprendidos en el delito de rebelión, se alcen pública y tumultuariamente para impedir, por la fuerza o fuera de las vías legales, la aplicación de las Leyes o a cualquier autoridad, corporación oficial o funcionario público, el legítimo ejercicio de sus funciones o el cumplimiento de sus acuerdos, o de las resoluciones administrativas o judiciales.»
«Des Aufruhrs Beschuldigte sind diejenigen, die sich, ohne in das Verbrechen des Aufstands einbezogen zu sein, öffentlich und tumultartig erheben, um mit Gewalt oder außerhalb der Rechtswege die Anwendung der Gesetze oder irgendeine Behörde, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder einen Beamten, die rechtmäßige Ausübung ihrer Funktionen oder die Erfüllung ihrer Vereinbarungen oder von Verwaltungs- oder Gerichtsbeschlüssen zu behindern.»
Während sich angesehene spanische Ordinarien für Straf- und Verfassungsrecht recht öffentlich dahingehend geäußert haben, daß man den Angeklagten keinen ‘Aufruhr’ vorwerfen könne, weil sie zu keinem Zeitpunkt entsprechende Tatbestände verwirklicht hätten, argumentieren die sieben Richter unter Setzung neuen Rechts dahingehend, daß die Summe des Vorgehens der Angeklagten dennoch unter diesen Tatbestand falle, da bereits die Möglichkeit, daß es zu einer tumultartigen Erhebung kommen könnte, diesen Tatbestand verwirklichen würde (S. 275-285 des Urteils).
In Deutschland wurde der Straftatbestand des ‘Aufruhrs’ (ehemals § 115 StGB) übrigens 1970 (wie auch in anderen Ländern Europas) aus guten Gründen abgeschafft. Deswegen könnte Spanien von Deutschland auch keine Auslieferung verlangen, wenn es mit einem europäischen oder internationalen Haftbefehl um Auslieferung eines des Aufruhrs beschuldigten Politiker ersuchte.
Einem Teil der Angeklagten wurde auch der Mißbrauch öffentlicher Gelder vorgeworfen, obwohl zu keinem Zeitpunkt des Prozesses ein Nachweis erbracht werden konnte, daß das Referendum vom 1. Oktober 2017 aus öffentlichen Mitteln finanziert worden wäre, und obwohl die spanische Regierung die finanziellen Mittel der katalanischen Regierung bereits lange zuvor genau kontrollierte und über die Verwendung jedes einzelnen Euro genau Bescheid wußte. Aber hier griffen die Richter zu dem Trick, demokratisch legitimierte Ausgaben wie die Einladung internationaler Beobachter nach Katalonien oder die Schaltung von Anzeigen in Tageszeitungen als Mißbrauch öffentlicher Gelder zu werten, weil das Referendum vom 1. Oktober 2017 nach seiner Abhaltung vom Spanischen Verfassungsgericht für illegal erklärt worden war. Dabei seien mindestens 250.000 Euro ausgegeben worden (S. 287 des Urteils). Daß es offenbar in vielen, wenn nicht in allen Fällen gar nicht zur Zahlung der angeblich veruntreuten Gelder kam und höchstens Pro-Forma-Rechnungen gefunden wurden, die nie bezahlt wurden, stört die sieben Richter in ihrer unergründlichen Weisheit nicht. Denn es hätte ja schließlich dazu kommen können, daß Rechnungen bezahlt worden wären … (S. 285-292 des Urteils).
«Ungehorsam» ist ein Straftatbestand im spanischen Strafgesetzbuch (Artikel 410-412), der in dieser Form ungewöhnlich erscheinen mag. Dieser Straftatbestand wurde offenbar explizit ersonnen, um das katalanische Volk effizienter unterdrücken zu können. Auch ihn werfen die sieben Richter einigen der Angeklagten vor (S. 292-294 des Urteils). Diesen ‘Straftatbestand’ könnte man in der Tat mehr als zwei Millionen katalanischen Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich vorwerfen, wenn er denn nicht in wesentlichen Punkten in Widerspruch zu den höherrangigen Menschenrechten stünde. Geht man jedoch streng nach dem spanischen Strafgesetzbuch vor, so wird man zu der Feststellung kommen, daß die Tatbestände des Aufstands und des Aufruhrs, wie sie dort definiert sind, von den Angeklagten auf keinen Fall verwirklicht wurden, wohl aber der spanische Straftatbestand des ‘Ungehorsam’. Übrigens hat das bekanntermaßen parteiische und insbesondere dem Partido Popular eng verbundene spanische Verfassungsgericht, das inzwischen entgegen dem Grundsatz der Gewaltenteilung auch legislative und exekutive Befugnisse hat, erst Anfang Oktober 2019 einen Beschluß gefaßt, der es dem katalanischen Parlament bei Strafandrohung untersagt, über das Menschenrecht der Völker auf Selbstbestimmung oder die Unabhängigkeit Kataloniens als politisches Ziel zu debattieren oder zu beschließen oder auch den spanischen König zu tadeln, und dies als Straftatbestand des Ungehorsams definiert. In welchem anderen Land der Europäischen Union verteilt ein Verfassungsgericht derartige parlamentarische Maulkörbe?
Den Tatbestand des Aufruhrs («sedición») sehen die sieben Richter in erster und einziger Instanz von folgenden Angeklagten verwirklicht: Dr. Oriol Junqueras, Raül Romeva, Carme Forcadell, Jordi Turull, Josep Rull, Dolors Bassa, Joaquim Forn, Jordi Cuixart und Jordi Sànchez. Dabei wird ‘Aufruhr’ so verstanden, daß bereits ein Verhalten, das in sich das Risiko berge, daß es zu einer Situation komme, die unter diesen Straftatbestand falle, als Straftatbestand des ‘Aufruhrs’ zu werten sei (S. 297 des Urteils). Nach einleitenden Ausführungen, die eine fundamental neue Doktrin der Auslegung dieses Straftatbestandes darstellen, wie sie in dieser Form für die Angeklagten im Jahr 2017 auf keinen Fall vorhersehbar gewesen sein dürfte, führen die sieben Richter aus, was sie jedem der neun des Aufruhrs beschuldigten Angeklagten zur Last legen (S. 297-399). Als Deutscher kann man wohl nicht umhin, sich bei der Lektüre dieser Punkte an Urteile des Volksgerichtshofes zu erinnern!
Mißbrauch öffentlicher Mittel werfen die sieben Richter den Angeklagten Oriol Junqueras, Raül Romeva, Jordi Turull und Dolors Bassa vor, ohne daß die von ihnen aufgestellte Begründung tatsächlich zu überzeugen vermag (S. 399-472). Auch hier wird sich ein kritischer Leser des Urteils des Eindrucks nicht erwehren können, daß es sich um einen politischen Prozeß handelt, in dem die Verurteilung der Angeklagten zu langjährigen Haftstrafen bereits vor Prozeßbeginn feststand und es nur darum ging, der Öffentlichkeit eine Komödie vorzuspielen, um die Verurteilung als vermeintlich rechtmäßig darzustellen.
Der Vorwurf des Strafttatbestands des ‘Ungehorsams’, der Santiago Vila, Meritxell Borràs und Carles Mundó gemacht wird (S. 472-476), trifft nach dem vor wenigen Jahren diesbezüglich reformierten spanischen Strafrecht zwar zu, doch wäre hier zu untersuchen, inwieweit dieser Straftatbestand und insbesondere seine Auslegung in Widerspruch zu höherrangigem internationalem Recht steht.
Die Kostenfestsetzung in erster und einziger Instanz, die den Verurteilten sämtliche Kosten dieses Prozesses auferlegt, dürfte angesichts des großen Aufwands, der betrieben wurde, zu erheblichen Summen führen, die die Verurteilten zu zahlen haben (S. 485-488 des Urteils). Bereits in den letzten Jahren wurden verschiedene katalanische Politiker, so etwa der ehemalige Präsident der katalanischen Regierung Artur Mas, durch entsprechende Gerichtsbeschlüsse finanziell ruiniert. Diese Vorgehensweise hat in Spanien System und soll dazu führen, prominente Befürworter der staatlichen Souveränität Kataloniens auch finanziell zu bestrafen und nach Möglichkeit mundtot zu machen.
Bereits Tage vor der offiziellen Zustellung des 493 Seiten umfassenden Urteils wurden seine wesentlichen Inhalte an Pressevertreter und die Staatsanwaltschaft durchgestochen. Auch dies verletzte die Rechte der Angeklagten beträchtlich.
Das Urteil und seine Begründung stellen eine unglaubliche Verdrehung der Tatsachen und des spanischen Rechts dar, die in einem funktionierenden Rechtsstaat unmöglich wäre. Zwar haben die sieben Richter alle Angeklagten von dem gegen sie erhobenen Vorwurf des Aufstands und der Bildung einer kriminellen Vereinigung freigesprochen und des weiteren die Angeklagten Joaquim Forn, Josep Rull, Santiago Vila, Meritxell Borràs und Carles Mundó von dem gegen sie erhobenen Vorwurf des Mißbrauchs öffentlicher Gelder freigesprochen. Aber die Begründung der Verurteilungen setzt in Spanien neues, die Grundrechte und die Menschenrechte verletzendes Recht. Die juristischen Verrenkungen und abstrusen Gedankenfiguren, um den Angeklagten die Straftatbestände des Aufruhrs und der Veruntreuung öffentlicher Mittel trotz mangelnder Beweislage anlasten zu können, wird jeder, der dieses umfangreiche Urteil aufmerksam liest, bemerken können. Auf einmal sind wesentliche Grundrechte und Menschenrechte in Spanien nicht nur nicht garantiert, sondern ihre Ausübung wird mit langjährigen Gefängnissstrafen bedroht!
Es steht zu hoffen, daß sich die sieben spanischen Richter, die mit ihrem Urteil gegen spanisches und internationales Recht verstießen, eines Tages selbst auf der Anklagebank eines Internationalen Gerichtshofes für diesen Prozeß und dieses Urteil verantworten müssen: Es sind Manuel Marchena Gómez (Vorsitzender Richter), Andrés Martínez Arrieta, Juan Ramón Berdugo Gómez de la Torre, Luciano Varela Castro, Antonio del Moral García, Andrés Palomo del Arco und Ana María Ferrer García.
Der Katalonien-Konflikt wird nach diesem Urteil nicht mehr im Dialog miteinander, sondern nur noch in der Auseinandersetzung gegeneinander gelöst werden können. Zwar wollen die Katalanen ausschließlich friedlich vorgehen, Spanien setzt aber auf Gewalt und Unterdrückung und wird auch nicht davor zurückschrecken, die derzeitige katalanische Regierung und den derzeitigen katalanischen Parlamentspräsidenten abzusetzen und juristisch zu verfolgen, wenn es ihr denn zupaß kommt. Falls Spanien den Bogen überzieht und es zu Toten unter den Katalanen kommen sollte, wird irgendwann auch einmal die Gewaltfreiheit der Katalanen ein Ende haben. Dann könnte Europa in Spanien einen Bürgerkrieg ungeahnten Ausmaßes erleben. Genau dies soll das Menschenrecht der Völker auf Selbstbestimmung, das dem katalanischen Volk ebenso zusteht wie dem Volk der Kurden oder den Deutschen, die es anläßlich ihrer Wiedervereinigung in Anspruch nahmen, nach dem Willen der Vereinten Nationen ja verhindern!
Ein Staat, der ein demokratisch gewähltes Parlament auflöst und die gewählten Politiker unter fadenscheinigen Vorwänden strafrechtlich verfolgt, ist keine Demokratie.
Ein Staat, der Politiker, die sich erkennbar der ihnen vorgeworfenen Straftaten nicht schuldig gemacht haben, zu langjährigen Haftstrafen verurteilt, ist kein Rechtsstaat. Er ist ein Unrechtsstaat, der sich den Vergleich mit dem Franquismus und dem Nationalsozialismus gefallen lassen muß.
Ein Staat, der in so massiver Form gegen die Menschenrechte, gegen die Grundsätze der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit verstößt wie Spanien, darf nicht länger stimmberechtigtes Mitglied der Europäischen Union bleiben.
Ein Staat, der ein in ihm lebendes Volk mit aller Macht zu unterdrücken versucht und wie eine Kolonie behandelt, verliert das Recht, über dieses Volk zu herrschen und es seiner Rechtsprechung zu unterwerfen.
Ein Staat, der sich so verhält, wie es Spanien während der letzten Jahre tat, ist unausweichlich dem Untergang geweiht und wird zerfallen.
Und wenn Europa weiterhin zusieht und dieses Spanien sogar bei der Unterdrückung des katalanischen Volkes unterstützen sollte, verlöre die Europäische Union ihre moralische Grundlage und ihre Existenzberechtigung. Dann wäre es am besten, sie aufzulösen oder aus ihr auszutreten, wie es Großbritannien gerade tut. Es steht zu hoffen, daß sie sich auf die Menschenrechte besinnen und Spanien in die Schranken weisen wird!
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https://www.miragenews.com/catalonia-convictions-and-long-shadow-of-franco/
https://www.peira.org/spanien-katalonien-und-die-nationalismuskritik/
https://www.researchgate.net/publication/336591971_Spanien_Katalonien_und_die_Nationalismuskritik
https://www.heise.de/tp/features/Warten-auf-den-naechsten-Tsunami-in-Katalonien-4557633.html
https://www.freitag.de/autoren/the-guardian/wir-werden-keinen-rueckzieher-machen