Petition updateSolidarität mit Katalonien - für das Recht auf friedliche Selbstbestimmung!Marta Rovira: Es bestand Gefahr «äußerster Gewalt» und von «Toten auf den Straßen»
Prof. Dr. Axel SchönbergerGermany
Nov 17, 2017
Die Generalsekretärin der größten katalanischen Regierungspartei ERC hat am 17. November 2017 in einem Radio-Interview mit RAC1 erneut ihre Vorwürfe gegen geplante Gewalt- und Unterdrückungsmaßnahmen der spanischen Zentralregierung vorgebracht. Die katalanische Regierung habe nach der Unabhängigkeitserklärung ein «Szenario extremer Gewalt mit Toten auf den Straßen» verhindern wollen, das gedroht hätte, falls Spanien – wie es bereits vorbereitet gewesen sei – mit militärischer Gewalt gegen Katalonien vorgegangen wäre. Deswegen habe sich die Regierung geteilt und dazu aufgerufen, keinen aktiven Widerstand gegen die Maßnahmen der spanischen Regierung zu leisten. Ein weiteres Mal wies sie die Interpretation der spanischen Presse zurück, daß es sich bei den eingereichten Wahllisten der für die Souveränität Kataloniens eintretenden Parteien für die Wahlen am 21. Dezember 2017, die Mariano Rajoy ausschrieb, ohne dazu nach spanischem Recht befugt zu sein, um «getrennte Listen» handele. Es seien vielmehr eigenständige Listen der für die Unabhängigkeit Kataloniens eintretenden drei Parteien mit einem gemeinsamen Programm. So könne man mehr Unterstützung für die Unabhängigkeit Kataloniens gewinnen, als wenn alle drei Parteien nur eine Wahlliste eingereicht hätten. Marta Rovira erinnerte auch daran, daß die legitime katalanische Regierung sowohl im Gefängnis als auch in Belgien sei. Für die Zeit nach dem 21. Dezember 2017 unterschied sie begrifflich zwischen der «legitimen Regierung» – dies ist die derzeit im Amt befindliche Generalitat de Catalunya, der Carles Puigdemont als 130. Präsident vorsteht – und einer dann möglichen «ausführenden Regierung», welche die politischen Richtungsentscheidungen der legitimen Regierung umsetzen könne. In der Tat hat die derzeitige Entmachtung der katalanischen Regierung durch die spanische Zentralregierung nicht nur keine Grundlage im spanischen Recht, sondern verstößt sogar in mehreren Punkten gegen geltendes Recht des spanischen Staates – und massiv gegen die Menschenrechte! – und könnte, sofern es in Spanien denn eine unabhängige Justiz gäbe, zu einer Verurteilung der Rädelsführer des Staatsstreichs von oben (u. a. gemäß Artikel 472 Abs. 4 des spanischen Strafgesetzbuchs) führen. Während in Katalonien von einer erneuten Mehrheit der Unabhängigkeitsbefürworter ausgegangen wird, vermeinen deutsche Berichterstatter mehrheitlich, daß ein Wahlsieg der Gegner einer Unabhängigkeit Kataloniens möglich wäre, und stützen dies teilweise auf das Vorhandensein einer angeblichen «schweigenden Mehrheit» sowie auf die «geringe Wahlbeteiligung» an dem Referendum vom 1. Oktober 2017. Da jedoch damals die Guardia Civil sowie die spanische Nationalpolizei eine Reihe von Wahllokalen geschlossen und bereits mit Stimmzetteln gefüllte Wahlurnen an sich genommen hatten, waren rund 770.000 Wählerinnen und Wähler – und somit rund 14,5 % aller registierten Wählerinnen und Wähler – an der Stimmabgabe gehindert bzw. ihre abgegebenen Stimmen konnten wegen des Eingriffs der spanischen Polizei nicht ausgezählt werden. Die Öffnung anderer Wahllokale für die Betroffenen konnte dies offenbar nur zu einem kleinen Teil kompensieren. Es wurde von katalanischer Seite überzeugend vorgetragen, daß die Wahlbeteiligung ohne die genannten massiven Wahlbehinderungen seitens des spanischen Staates mindestens bei ca. 55 % gelegen hätte. Es ist davon auszugehen, daß auch davon rund 90 % – somit etwa 49,5 % aller Wahlberechtigten – für die Unabhängigkeit Kataloniens gestimmt hätten. Erinnert werden muß daran, daß die Zahl der beim Referendum abgegebenen Nein-Stimmen lediglich bei 177.547 lag. Dies deckt sich gut mit der Zahl der Unabhängigkeitsgegner auf der Demonstration am 8. Oktober 2017, die sich Polizeischätzungen zufolge auf maximal 350.000 Personen belaufen haben soll, von denen viele mit Bussen und Bahnen aus ganz Spanien angereist kamen, da aus Katalonien selbst kaum so viele Teilnehmer zu mobilisieren gewesen wären. Die von großen Teilen der deutschen Presse behauptete «schweigende Mehrheit» der Katalanen, die gegen die Unabhängigkeit von Spanien sei, hat sich somit, wenn es sie denn gibt, weder beim Referendum am 1. Oktober 2017 noch bei der Demonstration vom 8. Oktober 2017 als solche zu erkennen gegeben. Zu erwarten steht daher eine Fortsetzung des Unabhängigkeitsprozesses auch nach dem 21. Dezember 2017. Die Generalsekretärin der Partei ERC, Marta Rovira, sagt in dem oben zitierten Interview deutlich: «Die Unabhängigkeit ist bereits erklärt. In dieser anstehenden Legislaturperiode gehen wir daran, die Republik zu errichten [...]. Es kann sein, daß eine legitime und eine ausführende Regierung haben werden, die die ganze Arbeit voranbringt, die eine Regierung machen muß.» Die Unabhängigkeit Kataloniens ist nicht eine Frage des Ob, sondern des Wann und Wie. Darauf sollte die Europäische Union sich rechtzeitig einrichten.
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