Petition updateSolidarität mit Katalonien - für das Recht auf friedliche Selbstbestimmung!UN-Sonderberichterstatter Alfred de Zayas kritisiert Spaniens Verstoß gegen internationales Recht
Prof. Dr. Axel SchönbergerGermany
Oct 29, 2017
Als eine der ersten deutschsprachigen Zeitungen veröffentlicht die Welt in deutscher Übersetzung einen Gastbeitrag des Völkerrechtlers, Historikers und UN-Sonderberichterstatters für die Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung, Alfred de Zayas. Pointiert führt der UN-Sonderberichterstatter aus, daß die Aufhebung des Autonomiestatuts der Katalanen ein unverzeihlicher Schritt der spanischen Regierung und mit internationalem Recht nicht vereinbar ist. " Ein derartiger institutioneller Angriff auf die katalanische Demokratie würde einen massiven Rückschritt bei der Verteidigung der Menschenrechte bedeuten und wäre unvereinbar mit den Artikeln 1, 19, 25 und 27 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte."
Der Anführer des Staatsstreichs von oben, Mariano Rajoy, sollte zur Kenntnis nehmen, was der UN-Sonderberichterstatter darlegt: "Einem Volk das Recht auf Selbstbestimmung zu verweigern, ihm die Rechtmäßigkeit eines Referendums abzusprechen und die begrenzte Autonomie eines Volkes durch Strafen und Einschüchterung aufzuheben, stellt eine Verletzung des Artikels 1 des Internationalen Paktes über bürgerliche und zivile Rechte (ICCPR) und des Internationales Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte dar."
Zutreffend hält der Völkerrechtler fest: "Kein Staat kann sich auf das Recht der territorialen Integrität berufen, um das Recht auf Selbstbestimmung zu unterlaufen. Der Vorwurf, Beschlüsse des gewählten Parlaments von Katalonien seien „verfassungswidrig“ und das Referendum sei „illegal“, geht daher an der eigentlichen Frage vorbei. Derartige Argumente sind leere, positivistische, eigennützige Tricks, um das ius cogens, den unabänderlichen Charakter der Selbstbestimmung zu unterdrücken. Sie höhlen das Selbstbestimmungsrecht aus. Spanien muss daran erinnert werden, dass die Selbstbestimmung ein Recht der Völker ist und kein Vorrecht von Staaten, das sie gewähren oder verweigern können. Territoriale Integrität im Verständnis der Vereinten Nationen ist ein Anspruch nach außen mit dem Ziel, auswärtige Drohungen oder Eingriffe in die territoriale Integrität souveräner Staaten abzuwehren. Im Fall eines Konflikts zwischen den Prinzipien der territorialen Integrität und dem Menschenrecht auf Selbstbestimmung überwiegt letzteres."
So und nicht anders ist es. Wenn der spanische König und der Führer des Partido Popular gemäß Artikel 8 Abs. 1 der spanischen Verfassung das spanische Heer gegen die katalanische Nation einsetzen sollten, werden sie sich eines Tages vor dem Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte oder vor einem UN-Tribunal in strafrechtlicher Hinsicht zu verantworten haben.
Es steht zu hoffen, daß die deutsche Öffentlichkeit bald erkennt, auf welchem Irrweg sich die Mehrheit der deutschen Berichterstatter und Politiker derzeit in der Bewertung der Katalonien-Frage befindet!
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