Sikawild retten – EU Regelung zur Ausrottung sofort aussetzen und anpassen!


Sikawild retten – EU Regelung zur Ausrottung sofort aussetzen und anpassen!
Das Problem
Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 zu invasiven Arten
Die Aufnahme des Sikawildes (Cervus nippon) in die Unionsliste invasiver gebietsfremder Arten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 hat bundesweit zu Entsetzen bei Betrieben geführt, die Sikawild in kontrollierter Gehegehaltung halten. Da diese Verordnung die Ausrottung des Sikawildes in der gesamten EU bis Ende 2027 bewirken würde. Egal ob freilebendes oder im Gehege gehaltenes Sikawild.
Was ist Sikawild?
Sikawild stammt ursprünglich aus Ostasien und wurde Ende des 19. Jahrhunderts nach Deutschland eingeführt – vor allem für Jagd und Wildparks. Seit über 100 Jahren ist es hier etabliert und wird heute in genehmigten Gehegen, Zoos, Wildparks, zur Landschaftspflege sowie zur regionalen Wildfleischproduktion gehalten. Sikawild gilt als robustes, anpassungsfähiges und freundliches Gehegewild.
Warum diese Petition notwendig ist
Die der Listung zugrunde liegende Risikoanalyse basiert auf:
- der ursprünglichen Erstellung im Jahr 2021
- einer Überarbeitung im Jahr 2022
- unzureichende wissenschaftliche Grundlage
- fehlende Differenzierung zwischen Gehehegewild und freigebenden Wild
Seitdem wurde keine neue wissenschaftliche Bewertung vorgenommen.
Eine aktualisierte fachliche Einschätzung unmittelbar vor der Aufnahme des Sikawildes in die Unionsliste im Jahr 2025 fehlt. Vor diesem Hintergrund erscheint die derzeitige Einstufung fachlich nicht hinreichend begründet. Hinzu kommt, dass das in der EU-Risikobewertung für Deutschland genannte Ausbruchszenario auf eine absichtliche Auswilderung zurückzuführen war und zudem noch vor Inkrafttreten der Gehegerichtlinie zum Bau und Betrieb sicherer Gehege lag.
Fehlende Differenzierung zwischen Wild- und Nutztierhaltung
Die aktuelle Regelung unterscheidet nicht zwischen freilebenden Populationen und der streng kontrollierten, genehmigten und registrierten Gehegehaltung. Diese Gleichsetzung ist fachlich nicht haltbar und führt zu erheblichen – teils existenzbedrohenden – wirtschaftlichen Risiken für betroffene Betriebe, bis hin zur möglichen Aufgabe ganzer Produktionszweige.
Die Haltung von Sikawild in Gehegebetrieben und das Risiko für den Artenschutz unterscheidet sich grundlegend von freilebenden Beständen:
- Die Tiere werden dauerhaft in geschlossenen, kontrollierten und registrierten Systemen gehalten.
- Fortpflanzung und Bestandsentwicklung unterliegen einer gezielten Steuerung.
- Eine Ausbreitung in die freie Wildbahn wird durch technische und organisatorische Maßnahmen verhindert (gesetzliche Vorgaben an die Gehegebeschaffenheit, definierte Zaunstandards, Tore mit gesicherten Zugangslösungen, regelmäßige Zaunkontrollen, Dokumentation, Melde- und Entnahmeplan bei Entkommen).
- Von Sikawild in Gehegen geht kein Schaden für das Ökosystem aus, da beispielsweise kein Verbiss an Forstpflanzen möglich ist.
- Es besteht keine Konkurrenz zu heimischen Wildarten und keine Einkreuzung mit Rotwild, da Sikawild in Gehegen vom freilebenden Rotwild getrennt gehalten wird. Zudem sind die meisten Gebiete in Deutschland rotwildfreie Regionen, in denen grundsätzlich keine Kreuzung stattfinden kann.
Damit besteht für Natur und Umwelt kein mit freilebenden Populationen vergleichbares Risiko. Eine angeordnete Ausrottung auch in Gehegen wäre daher im Verhältnis zu den Auswirkungen auf Halter und Gesellschaft unverhältnismäßig.
Positive, bislang unzureichend berücksichtigte Aspekte
Die Haltung von Sikawild in genehmigten und registrierten Gehegebetrieben weist bedeutende positive Effekte auf, die in der aktuellen Bewertung weitgehend unberücksichtigt bleiben:
- Sikawild hat sich in der Gehegehaltung bewährt: Es gilt als vergleichsweise ruhiges Gehegewild, insbesondere während der Brunftzeit. Zudem wird es häufig als gut handhabbar beschrieben, auch im Vergleich zu anderen Wildarten. Aus diesen Gründen haben sich viele Halter und Betriebe bewusst für Sikawild entschieden.
- Viele Landwirte haben in ausbruchsichere Gehege, Zuchtbestände und entsprechende Ausbildung investiert, um ihre Betriebe zukunftsfähig aufzustellen und weiterzuentwickeln. Diese hohen Investitionen würden im Falle einer Umsetzung der Regelung schlagartig entwertet.
- Beitrag zur regionalen Wertschöpfung, da Produkte überwiegend regional – etwa über Hofläden oder Direktvermarktung – abgesetzt werden.
- Gesellschaftlicher Wert, da viele Betriebe durch Hofläden, Tierbeobachtung, Bildungsangebote, tiergestützte Begleitung und Therapie für geistig und körperlich beeinträchtigte Menschen sowie durch Naherholung einen Mehrwert für Bevölkerung und ländlichen Raum schaffen.
- Erhalt gewachsener Familienbetriebe und Traditionen, die über Jahre in diese Haltungsform investiert haben.
- Stärkung des ländlichen Raums, durch Arbeitsplätze, regionale Vermarktung und nachhaltige Nutzung vorhandener Flächen.
- Tierwohl: Ein behördlich angeordneter Totalabschuss der gesamten Herde in einem Gehege würde zu erheblichem Stress bei den Tieren führen. Dabei kann es zu Panikreaktionen kommen, in deren Folge die Tiere gegen Zäune laufen und sich schwer verletzen können. Eine tierschutzgerechte und sichere Entnahme im Rahmen eines Totalabschusses ist unter diesen Bedingungen kaum möglich.
Beitrag zu Landschaftspflege und Biodiversität
Darüber hinaus leistet die Haltung von Sikawild in Gehegen einen wichtigen Beitrag zu Umwelt- und Naturschutzzielen:
- Erhalt von Dauergrünland, insbesondere auf Standorten mit geringer Ertragsfähigkeit.
- Geeignet für extensives, mageres Grünland, das für Rinder- oder Milchviehhaltung nur eingeschränkt nutzbar ist.
- Hohe Standorttoleranz, insbesondere auf feuchten, moorigen und grundwassernahen Flächen, auf denen Dam- oder Rotwild weniger gut zurechtkommt.
- Pflege der Kulturlandschaft durch Verhinderung von Verbuschung und Verwaldung.
- Förderung der Artenvielfalt, da unterschiedliche Fraßhöhen eine hohe Strukturvielfalt schaffen, von der Pflanzen, Insekten, Wiesenvögel und Kleinsäuger profitieren.
- Robustheit der Tierart, die auch geringwertiges Futter verwerten kann und so zur wirtschaftlichen Nutzung von Grenzertragsflächen beiträgt.
- Synergieeffekte, da Gehegewildhaltung landwirtschaftliche Nutzung, ökologische Pflege und regionale Wertschöpfung sinnvoll miteinander verbindet.
Unverhältnismäßigkeit der Regelung
Die derzeitige pauschale Einstufung führt zu:
- einer akuten Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe,
- erheblichen Wertverlusten von Zucht- und Nutztieren,
- tiefgreifenden Eingriffen in Eigentums- und Erwerbsrechte,
ohne eine risikobasierte Differenzierung vorzunehmen. Dies steht in keinem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Gefährdungspotenzialen kontrollierter Gehegehaltungen.
Unsere Forderung
Sikawildhalter leisten einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung von Grünland und zur Erhaltung der Biodiversität. Die pauschale Einstufung des Sikawildes als invasive Art gefährdet bestehende, bewährte Strukturen und wird zahlreiche Existenzen gefährden.
Vor diesem Hintergrund wird eine sofortige Aussetzung der Anwendung der Regelung gefordert, bis eine differenzierte, fundierte und praxisgerechte Lösung erarbeitet ist, die eine weiterhin sichere Haltung von Sikawild im Gehege ermöglicht.
Ziel muss eine klare rechtliche Abgrenzung zwischen unkontrollierten freilebenden Populationen und streng regulierter Tierhaltung in genehmigten und registrierten Gehegebetrieben sein.
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Das Problem
Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 zu invasiven Arten
Die Aufnahme des Sikawildes (Cervus nippon) in die Unionsliste invasiver gebietsfremder Arten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 hat bundesweit zu Entsetzen bei Betrieben geführt, die Sikawild in kontrollierter Gehegehaltung halten. Da diese Verordnung die Ausrottung des Sikawildes in der gesamten EU bis Ende 2027 bewirken würde. Egal ob freilebendes oder im Gehege gehaltenes Sikawild.
Was ist Sikawild?
Sikawild stammt ursprünglich aus Ostasien und wurde Ende des 19. Jahrhunderts nach Deutschland eingeführt – vor allem für Jagd und Wildparks. Seit über 100 Jahren ist es hier etabliert und wird heute in genehmigten Gehegen, Zoos, Wildparks, zur Landschaftspflege sowie zur regionalen Wildfleischproduktion gehalten. Sikawild gilt als robustes, anpassungsfähiges und freundliches Gehegewild.
Warum diese Petition notwendig ist
Die der Listung zugrunde liegende Risikoanalyse basiert auf:
- der ursprünglichen Erstellung im Jahr 2021
- einer Überarbeitung im Jahr 2022
- unzureichende wissenschaftliche Grundlage
- fehlende Differenzierung zwischen Gehehegewild und freigebenden Wild
Seitdem wurde keine neue wissenschaftliche Bewertung vorgenommen.
Eine aktualisierte fachliche Einschätzung unmittelbar vor der Aufnahme des Sikawildes in die Unionsliste im Jahr 2025 fehlt. Vor diesem Hintergrund erscheint die derzeitige Einstufung fachlich nicht hinreichend begründet. Hinzu kommt, dass das in der EU-Risikobewertung für Deutschland genannte Ausbruchszenario auf eine absichtliche Auswilderung zurückzuführen war und zudem noch vor Inkrafttreten der Gehegerichtlinie zum Bau und Betrieb sicherer Gehege lag.
Fehlende Differenzierung zwischen Wild- und Nutztierhaltung
Die aktuelle Regelung unterscheidet nicht zwischen freilebenden Populationen und der streng kontrollierten, genehmigten und registrierten Gehegehaltung. Diese Gleichsetzung ist fachlich nicht haltbar und führt zu erheblichen – teils existenzbedrohenden – wirtschaftlichen Risiken für betroffene Betriebe, bis hin zur möglichen Aufgabe ganzer Produktionszweige.
Die Haltung von Sikawild in Gehegebetrieben und das Risiko für den Artenschutz unterscheidet sich grundlegend von freilebenden Beständen:
- Die Tiere werden dauerhaft in geschlossenen, kontrollierten und registrierten Systemen gehalten.
- Fortpflanzung und Bestandsentwicklung unterliegen einer gezielten Steuerung.
- Eine Ausbreitung in die freie Wildbahn wird durch technische und organisatorische Maßnahmen verhindert (gesetzliche Vorgaben an die Gehegebeschaffenheit, definierte Zaunstandards, Tore mit gesicherten Zugangslösungen, regelmäßige Zaunkontrollen, Dokumentation, Melde- und Entnahmeplan bei Entkommen).
- Von Sikawild in Gehegen geht kein Schaden für das Ökosystem aus, da beispielsweise kein Verbiss an Forstpflanzen möglich ist.
- Es besteht keine Konkurrenz zu heimischen Wildarten und keine Einkreuzung mit Rotwild, da Sikawild in Gehegen vom freilebenden Rotwild getrennt gehalten wird. Zudem sind die meisten Gebiete in Deutschland rotwildfreie Regionen, in denen grundsätzlich keine Kreuzung stattfinden kann.
Damit besteht für Natur und Umwelt kein mit freilebenden Populationen vergleichbares Risiko. Eine angeordnete Ausrottung auch in Gehegen wäre daher im Verhältnis zu den Auswirkungen auf Halter und Gesellschaft unverhältnismäßig.
Positive, bislang unzureichend berücksichtigte Aspekte
Die Haltung von Sikawild in genehmigten und registrierten Gehegebetrieben weist bedeutende positive Effekte auf, die in der aktuellen Bewertung weitgehend unberücksichtigt bleiben:
- Sikawild hat sich in der Gehegehaltung bewährt: Es gilt als vergleichsweise ruhiges Gehegewild, insbesondere während der Brunftzeit. Zudem wird es häufig als gut handhabbar beschrieben, auch im Vergleich zu anderen Wildarten. Aus diesen Gründen haben sich viele Halter und Betriebe bewusst für Sikawild entschieden.
- Viele Landwirte haben in ausbruchsichere Gehege, Zuchtbestände und entsprechende Ausbildung investiert, um ihre Betriebe zukunftsfähig aufzustellen und weiterzuentwickeln. Diese hohen Investitionen würden im Falle einer Umsetzung der Regelung schlagartig entwertet.
- Beitrag zur regionalen Wertschöpfung, da Produkte überwiegend regional – etwa über Hofläden oder Direktvermarktung – abgesetzt werden.
- Gesellschaftlicher Wert, da viele Betriebe durch Hofläden, Tierbeobachtung, Bildungsangebote, tiergestützte Begleitung und Therapie für geistig und körperlich beeinträchtigte Menschen sowie durch Naherholung einen Mehrwert für Bevölkerung und ländlichen Raum schaffen.
- Erhalt gewachsener Familienbetriebe und Traditionen, die über Jahre in diese Haltungsform investiert haben.
- Stärkung des ländlichen Raums, durch Arbeitsplätze, regionale Vermarktung und nachhaltige Nutzung vorhandener Flächen.
- Tierwohl: Ein behördlich angeordneter Totalabschuss der gesamten Herde in einem Gehege würde zu erheblichem Stress bei den Tieren führen. Dabei kann es zu Panikreaktionen kommen, in deren Folge die Tiere gegen Zäune laufen und sich schwer verletzen können. Eine tierschutzgerechte und sichere Entnahme im Rahmen eines Totalabschusses ist unter diesen Bedingungen kaum möglich.
Beitrag zu Landschaftspflege und Biodiversität
Darüber hinaus leistet die Haltung von Sikawild in Gehegen einen wichtigen Beitrag zu Umwelt- und Naturschutzzielen:
- Erhalt von Dauergrünland, insbesondere auf Standorten mit geringer Ertragsfähigkeit.
- Geeignet für extensives, mageres Grünland, das für Rinder- oder Milchviehhaltung nur eingeschränkt nutzbar ist.
- Hohe Standorttoleranz, insbesondere auf feuchten, moorigen und grundwassernahen Flächen, auf denen Dam- oder Rotwild weniger gut zurechtkommt.
- Pflege der Kulturlandschaft durch Verhinderung von Verbuschung und Verwaldung.
- Förderung der Artenvielfalt, da unterschiedliche Fraßhöhen eine hohe Strukturvielfalt schaffen, von der Pflanzen, Insekten, Wiesenvögel und Kleinsäuger profitieren.
- Robustheit der Tierart, die auch geringwertiges Futter verwerten kann und so zur wirtschaftlichen Nutzung von Grenzertragsflächen beiträgt.
- Synergieeffekte, da Gehegewildhaltung landwirtschaftliche Nutzung, ökologische Pflege und regionale Wertschöpfung sinnvoll miteinander verbindet.
Unverhältnismäßigkeit der Regelung
Die derzeitige pauschale Einstufung führt zu:
- einer akuten Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe,
- erheblichen Wertverlusten von Zucht- und Nutztieren,
- tiefgreifenden Eingriffen in Eigentums- und Erwerbsrechte,
ohne eine risikobasierte Differenzierung vorzunehmen. Dies steht in keinem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Gefährdungspotenzialen kontrollierter Gehegehaltungen.
Unsere Forderung
Sikawildhalter leisten einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung von Grünland und zur Erhaltung der Biodiversität. Die pauschale Einstufung des Sikawildes als invasive Art gefährdet bestehende, bewährte Strukturen und wird zahlreiche Existenzen gefährden.
Vor diesem Hintergrund wird eine sofortige Aussetzung der Anwendung der Regelung gefordert, bis eine differenzierte, fundierte und praxisgerechte Lösung erarbeitet ist, die eine weiterhin sichere Haltung von Sikawild im Gehege ermöglicht.
Ziel muss eine klare rechtliche Abgrenzung zwischen unkontrollierten freilebenden Populationen und streng regulierter Tierhaltung in genehmigten und registrierten Gehegebetrieben sein.
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Petition am 29. April 2026 erstellt