Sichere Nachtschicht in NDS. Pflegeheimen - Stoppt gefährliche Pflege im Dunkeln

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Das Problem

Die Situation: Alleine in der Verantwortung
In Niedersachsen regelt das Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG) lediglich, dass nachts mindestens eine examinierte Pflegefachkraft im Heim anwesend sein muss. Die Realität in unseren Pflegeheimen ist deshalb alarmierend: Eine einzige Fachkraft trägt mitten in der Nacht – oft nur unterstützt von einer ungelernten oder angelernten Hilfskraft – die medizinische und rechtliche Verantwortung für 80, 100 oder noch mehr pflegebedürftige Menschen.
Gute und sichere Pflege darf nicht um 22:00 Uhr enden. Die Bewohner in heutigen Pflegeheimen haben fast ausnahmslos hohe Pflegegrade, schwere chronische Erkrankungen, ausgeprägte Demenzerkrankungen oder befinden sich in der palliativen Sterbephase.

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