
Setzen Sie sich für längere Anerkennungsfristen und bessere Terminvergabe ein
Das Problem
Wir bitten den Deutschen Bundestag höflich darum, sich für eine Verlängerung der Anerkennungsfrist für Sprachzertifikate im deutschen Visumverfahren einzusetzen und Sprachzertifikate grundsätzlich bis zu 18 Monate nach dem Prüfungsdatum anzuerkennen. Gleichzeitig bitten wir darum, sich für eine ausreichende, verlässliche und transparente Terminvergabe im Visumverfahren einzusetzen, damit Antragstellerinnen und Antragsteller ihre Visumanträge innerhalb angemessener Fristen weiterverfolgen können.
Insbesondere für Antragstellerinnen und Antragsteller aus Iran möchten wir auf die besonderen Umstände der vergangenen Monate hinweisen. Aufgrund der zeitweisen Schließung der Botschaft, der zeitweise stark eingeschränkten Visaerteilung, des Wechsels des externen Dienstleisters sowie der begrenzten und teilweise unzureichenden Terminvergabe und der langen Wartezeiten konnten viele Antragstellerinnen und Antragsteller ihren Visumantrag nicht wie geplant weiterverfolgen. Viele warten noch immer auf einen Vorsprachetermin.
Dadurch sind zahlreiche Sprachzertifikate inzwischen älter als ein Jahr geworden, obwohl die Betroffenen ihre Sprachprüfung rechtzeitig abgelegt haben. Die Überschreitung der Ein-Jahres-Frist ist in diesen Fällen nicht durch die Antragstellerinnen und Antragsteller verursacht worden. Sie hatten keinen Einfluss auf die Schließung bzw. eingeschränkte Tätigkeit der Botschaft, den Wechsel des externen Dienstleisters, die eingeschränkte Visaerteilung oder die Vergabe von Vorspracheterminen.
Für viele Betroffene bedeutet die erneute Ablegung einer bereits bestandenen Sprachprüfung zusätzliche Kosten, Zeitaufwand und eine weitere Verzögerung des Visumverfahrens. Dies kann insbesondere bei geplanten Ausbildungen und Beschäftigungen zu einer weiteren Verschiebung des Beginns führen.
Wir bitten daher darum, die besondere Situation der betroffenen Antragstellerinnen und Antragsteller zu berücksichtigen, eine Anerkennung von Sprachzertifikaten bis zu 18 Monaten zu ermöglichen und gleichzeitig für eine ausreichende und verlässliche Terminvergabe zu sorgen.
Unser Anliegen richtet sich nicht gegen den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse. Es geht vielmehr darum, eine faire Lösung für Personen zu schaffen, deren Sprachzertifikat aufgrund der besonderen Umstände der vergangenen Monate älter als ein Jahr geworden ist – insbesondere aufgrund der zeitweisen Schließung und eingeschränkten Tätigkeit der Botschaft, des Wechsels des externen Dienstleisters sowie der langen Wartezeiten und der fehlenden bzw. nur begrenzten Vergabe von Vorspracheterminen. Diese Verzögerungen lagen außerhalb des Einflussbereichs der Antragstellerinnen und Antragsteller.
Wir würden uns sehr freuen, wenn dieses Anliegen geprüft und entsprechende Verbesserungen sowohl bei der Anerkennungsfrist für Sprachzertifikate als auch bei der Terminvergabe ermöglicht werden könnten.
Vielen Dank für die Prüfung unseres Anliegens.

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Das Problem
Wir bitten den Deutschen Bundestag höflich darum, sich für eine Verlängerung der Anerkennungsfrist für Sprachzertifikate im deutschen Visumverfahren einzusetzen und Sprachzertifikate grundsätzlich bis zu 18 Monate nach dem Prüfungsdatum anzuerkennen. Gleichzeitig bitten wir darum, sich für eine ausreichende, verlässliche und transparente Terminvergabe im Visumverfahren einzusetzen, damit Antragstellerinnen und Antragsteller ihre Visumanträge innerhalb angemessener Fristen weiterverfolgen können.
Insbesondere für Antragstellerinnen und Antragsteller aus Iran möchten wir auf die besonderen Umstände der vergangenen Monate hinweisen. Aufgrund der zeitweisen Schließung der Botschaft, der zeitweise stark eingeschränkten Visaerteilung, des Wechsels des externen Dienstleisters sowie der begrenzten und teilweise unzureichenden Terminvergabe und der langen Wartezeiten konnten viele Antragstellerinnen und Antragsteller ihren Visumantrag nicht wie geplant weiterverfolgen. Viele warten noch immer auf einen Vorsprachetermin.
Dadurch sind zahlreiche Sprachzertifikate inzwischen älter als ein Jahr geworden, obwohl die Betroffenen ihre Sprachprüfung rechtzeitig abgelegt haben. Die Überschreitung der Ein-Jahres-Frist ist in diesen Fällen nicht durch die Antragstellerinnen und Antragsteller verursacht worden. Sie hatten keinen Einfluss auf die Schließung bzw. eingeschränkte Tätigkeit der Botschaft, den Wechsel des externen Dienstleisters, die eingeschränkte Visaerteilung oder die Vergabe von Vorspracheterminen.
Für viele Betroffene bedeutet die erneute Ablegung einer bereits bestandenen Sprachprüfung zusätzliche Kosten, Zeitaufwand und eine weitere Verzögerung des Visumverfahrens. Dies kann insbesondere bei geplanten Ausbildungen und Beschäftigungen zu einer weiteren Verschiebung des Beginns führen.
Wir bitten daher darum, die besondere Situation der betroffenen Antragstellerinnen und Antragsteller zu berücksichtigen, eine Anerkennung von Sprachzertifikaten bis zu 18 Monaten zu ermöglichen und gleichzeitig für eine ausreichende und verlässliche Terminvergabe zu sorgen.
Unser Anliegen richtet sich nicht gegen den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse. Es geht vielmehr darum, eine faire Lösung für Personen zu schaffen, deren Sprachzertifikat aufgrund der besonderen Umstände der vergangenen Monate älter als ein Jahr geworden ist – insbesondere aufgrund der zeitweisen Schließung und eingeschränkten Tätigkeit der Botschaft, des Wechsels des externen Dienstleisters sowie der langen Wartezeiten und der fehlenden bzw. nur begrenzten Vergabe von Vorspracheterminen. Diese Verzögerungen lagen außerhalb des Einflussbereichs der Antragstellerinnen und Antragsteller.
Wir würden uns sehr freuen, wenn dieses Anliegen geprüft und entsprechende Verbesserungen sowohl bei der Anerkennungsfrist für Sprachzertifikate als auch bei der Terminvergabe ermöglicht werden könnten.
Vielen Dank für die Prüfung unseres Anliegens.

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Petition am 23. September 2026 erstellt