Liebe Unterstützer,
nachdem die Noch-Senatorin für Gesundheit in Berlin, Frau DILEK KALAYCI, gegenüber dem Verwaltungsgericht Berlin über die Mitarbeiter des KMV, den Hr. HELMUT BAYER, pflegerischer Leiter der Station 1 des KMB Berlin, und die bis Ende des Jahres 2020 tätige ärztliche Leiterin des KMV Berlin, Fr. SILKE KIELISCH hat verlautbaren lassen, dass alle Unterlagen mir, der Mutter des Verstorbenen bzw. mutmaßlich Getöteten, bereits vollständig ausgehändigt worden seinen und angeblich meinem verstorbenen Sohn Ümit keinerlei Betäubungsmittel durch das KMV verabreicht worden seien, hat die 1. KAMMER DES VERWALTUNGSGERICHTS BERLIN nach Zugang des toxikologisch-chemischen Gutachtens der Rechtsmedizin in Berlin nunmehr einen ersten
ERÖRTERUNGSTERMIN VOR DEM VERWALTUNSGERICHT für den
31. Mai 2021 13.30 Uhr festgesetzt -
AKTENZEICHEN VG 1 K 221/20
Hier die Einladung des Gerichts, die ich von meinem Anwalt erhalten habe:
https://drive.google.com/file/d/1miHY1CF8S_XAhHnaKdim4N_Axxby36d3/view?usp=sharing
Ich weise darauf hin, dass es sich NICHT um eine ÖFFENTLICHE SITZUNG handelt. D.h. Zuschauer haben keinen Zutriitt.
Hier nochmals die FALSCHANGABEN der ärztlichen Leiterin SILKE KIELISCH und des HELMUT BAYER gegenüber dem Verwaltungsgericht Berlin:
https://drive.google.com/file/d/1CpF6Q0Jgc0_xkhq9fDaKRxiI3jUFAwut/view?usp=sharing
WAS SOLL HIER VERBORGEN WERDEN ?
Die Senatorin KALAYCI ist bereits wegen der Zustände im KMV Gegenstand von öffentlicher Berichterstattung geworden, siehe hier:
oder hier:
https://www.zeit.de/2020/53/berliner-massregelvollzug-kmv-straftaeter-gewalt-drogen-betreuung
oder hier:
Ich werde weiterhin um die Aufklärung der Todesumstände meines im KMV unbehandelt gebliebenen und verstorbenen Sohnes - trotz der Widerstände aus dem Hause der Senatorin Kalayci und des Senators für Justizfragen, DIRK BEHREND - kämpfen und die ÖFFENTLICHKEIT über den Fortgang der Angelegenheit INFORMIEREN. BEIDE SENATOREN WERDEN Farbe bekennen müssen.
Ziel bleibt weiterhin die Aufklärung der Vorfalles wie auch u.a. die strafrechtliche Ahndung der verantwortlichen "Behandler" im KMV,
d.h. des entlassenen Abteilungsleiters der 3. Abteilung Bo.A. im KMV,
der Stationsärzte Moh.B. und Pet.V. im KMV
wie auch die Prüfung der strafrechtlichen Verantworung der nunmehr entlassenen ärztlichen Leiterin
SILKE KIELISCH
Wer von diesen hat illegal über einen längeren Zeitraum Betäubungsmitel nach dem BtMG an meinen Sohn verabreicht und zugesehen, dass mein Sohn unbehandelt verstorben ist?
Was wussste ggf. auch die Senatsverwaltung für Gesundheit und der Aufsichtsreferent über das KMV bei der Senatsverwaltung. Denn die Senatsverwaltung hat Einsicht in das Betäubungsmittelheft im KMV, dort werden die Gabe der Betäubungsmittel dokumentiert.
Die Verantwortlichen werden zur Verantwortung gezogen werden, trotz des Drucks von oben. Denn NIEMAND ist über dem Gesetz, weder "Behandler"/"Ärzte" noch irgendwelche politischen Amtsträger oder Senatoren, d.h. weder der Justizsenator Behrend noch die Gesundheitssenatorin Kalayci.
Wenn in den USA ein ehemaliger Polizist, namentlich Derek Chauvin, wegen der Tötung von George Floyd strafrechtlich geahndet wird, muss es im 21. Jahrhundert auch in Deutschland möglich sein, dass Personen, die in staatlichen Einrichtungen als Ärzte oder Pfleger arbeiten und die Obhut für andere übernommen haben, entsprechend der durch sie möglicherweise begangenen Straftaten geahndet werden können. Ohne eine Ausermittlung der Geschehnisse im KMV Berlin kann aber eine strafrechtliche Aufarbeitung nicht möglich sein, weder wenn es um Vorwürfe der Tötung oder gar von gefährlicher Körperverletzung durch nicht autorisierte Gabe von Betäubungs- und Schmerzmitteln geht, die in der Haarprobe des Verstorbenen durch die Rechtsmedizin entdeckt wurden.
Auch das Problem der DISKRIMINIERENDEN BEHANDLUNG von NICHTDEUTSCHEN in staatlichen Einrichtungen, in Strafverfahren und in staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren, in denen sie als Opfer gelten, ist eben KEIN US-Amerikanisches PHÄNOMEM. Dieser Tatsache muss sich auch Deutschland, muss sich Berlin, müssen sich die Politiker und aber auch insbesondere die deutschen Medien (allen voran PANORAMA / Das Erste sowie die Zeitung ZEIT) stellen, die gerne wegschauen, wenn es um deutsche Missstände geht, aber allzu gerne aufhorchen, wenn es um Missstände im Ausland, so z.B. in den USA geht. Das Ansehen der BRD ist nicht wichtiger als die Aufklärung von Fehlhandlungen und Straftaten von in einer öffentlichen Einrichtung tätigen Ärzten geht.Vor Deutschland liegt ein sehr weiter Weg in eine Gesellschaft, in der die Gleichheit vor dem Gesetz und dem Grundgesetz seine volle Geltung erlangt.
Es ist horrend, wenn der ehemalige Abteilungsleiter der 3. Abteilung im KMV, Bod.A. - nämlich konfrontiert mit der Möglichkeit der Sicherstellung von Patientenunterlagen im KMV durch die Staatsanwaltschaft Berlin - der Mutter des Verstorbenen am Telefon höhnisch sagt:
"Jaja..."
und sich erkennbar darauf verlassen kann, dass die Staatsanwaltschaft Berlin keinerlei Ermittlungen oder Ermittlungsmaßnahmen gegen ihn oder das KMV unternimmt, obwohl in einer 9cm Haarprobe des Verstorbenen durch die Rechtsmedizin Berlin detektierte Substanzen die ILLEGALE und UNZULÄSSIGE Gabe von Betäubungsmitteln und weiteren Mitteln durch (ärztliches) Personal des KMV nahelegt, was eine Ausermittlung bedarf, dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass das KMV im laufenden Verfahren behauptet, es hätte in den Büchern keine Betäubungsmittel gefunden.
Welche Rolle hat der grüne Senator für Justiz, Dirk Behrend, gespielt, als die in seiner Kanzlei gelandete weitere Dienstaufsichtsbeschwerde der Unterzeichnerin gegen den (nicht)ermittelnden Staatsanawalt M. Glage bei der Staatsanwaltschaft Berlin, Abt. Kapitaldelikte, im Ergebnis nicht zu Ermittlungen gegen das KMV geführt hat ? Das ist auch eine Frage der politischen Verantwortung eines Justizsenators in Berlin, der nach § 147 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) Weisungen an den ermittelnden Staatsanwalt erteilen kann.
So hat der EuGH (Europäischer Gerichtshof) mit Urteil vom 27.05.2019, Aktenzeichen: C-508/18 entschieden, dass die deutschen Staatsanwaltschaften KEINE hinreichende Gewähr für die Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive (also z.B. gegenüber dem Justizsenator) bieten und sie daher auch keine "Justiz"behörden im Sinne der europäischen Rechtsprechung sind, siehe hier:
Die gesamten Vorgänge bedürfen einer Aufklärung. Dafür bitte ich alle weiterhin um Unterstützung.