Schutz von Familien mit autistischen Kindern – Wahrt unserer Grundrechte

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Birgit Lotthammer und 12 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Schutz von Familien mit autistischen und pflegebedürftigen Kindern – Aufruf zur Wahrung der Grundrechte

Offener Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestag

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich schreibe stellvertretend für viele Familien mit autistischen Kindern, die in Deutschland jeden Tag gegen strukturelle Barrieren, Vorurteile und Erschöpfung kämpfen.
Unsere Kinder und wir als Eltern haben keine Lobby.
Wir kämpfen um Dinge, die eigentlich selbstverständlich sein sollten – um Bildung ohne Angst und Überforderung, um Entlastung in der Pflege, um Verständnis statt Misstrauen.

Autistische Kinder gelten oft als „auffällig“ oder „schwierig“, dabei sind sie feinfühlig, ehrlich, sensibel und verletzlich.
Viele von ihnen zerbrechen an einem System, das sie überfordert, statt sie zu verstehen.
Und viele Eltern tragen diese Last still – zwischen Liebe, Verantwortungsbewusstsein und wachsender Verzweiflung.

Die geplanten Kürzungen bei Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und die Streichung des Pflegegrades 1 bedeuten nicht Effizienz, sondern Kontrollverlust, Überforderung und seelische Not.
Was auf dem Papier nach „Haushaltsdisziplin“ klingt, bedeutet für uns im Alltag: Verlust von Sicherheit, Teilhabe und Würde.

 

1. Art. 1 GG – Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Dieser Artikel ist das Herz unserer Verfassung.
Er verpflichtet alle staatliche Gewalt, die Würde des Menschen aktiv zu schützen.

Wenn autistische Kinder in Umgebungen gezwungen werden, die sie überfordern oder retraumatisieren, wenn Familien unter Druck gesetzt werden – etwa mit Androhung von Sorgerechtsentzug, weil ihr Kind vom Schulsystem bereits so traumatisiert ist, dass es die Schule nicht besuchen KANN –, dann wird dieser Schutzauftrag verletzt.

Die Würde eines Menschen zeigt sich nicht in seiner Leistung, sondern in seiner Existenz.
Und die Würde einer Gesellschaft zeigt sich im Umgang mit denen, die keine Lobby haben.

 

2. Art. 2 GG – Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und körperliche Unversehrtheit.
Viele autistische Kinder erleben täglich Reizüberflutung, Zwang und emotionale Überforderung in Strukturen, die nicht auf ihre Wahrnehmung abgestimmt sind.
Wenn sie dadurch Angstzustände, Panikattacken oder Traumafolgen entwickeln, wird ihr Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit verletzt.

Eltern, die für Schutz und Entlastung sorgen wollen, werden dagegen oft kriminalisiert oder pathologisiert.
Doch Art. 2 garantiert nicht nur Freiheit, sondern auch den Schutz vor Schaden durch staatliche Eingriffe oder deren Unterlassung.

 

2a. Das Schulsystem als Quelle von Traumatisierung
Das deutsche Schulsystem ist für viele autistische Kinder kein Ort des Lernens, sondern des Überlebens.
Lärm, soziale Daueranforderung, grelles Licht, unvorhersehbare Abläufe, Leistungsdruck und fehlende Rückzugsmöglichkeiten führen bei vielen zu massiver Reizüberflutung, Angstzuständen und langfristigen Traumafolgen.

Statt flexible Bildungsformen zu ermöglichen, wird auf starre Präsenzpflicht bestanden.
Online-Beschulung, häuslicher Unterricht oder hybride Lernformen – die für viele Kinder der einzige gangbare Weg wären – werden systematisch verweigert, obwohl digitale Lösungen längst existieren.

Kinder, die unter diesen Bedingungen psychisch zusammenbrechen, gelten dann als „Schulverweigerer“.
Ihre Eltern werden unter Druck gesetzt: mit Bußgeldern, Sorgerechtsentzugsandrohungen oder der Drohung, das Kind in einer Einrichtung unterzubringen.

Damit wird das Grundrecht auf Bildung (Art. 7 GG i. V. m. Art. 2 und 3 GG) in sein Gegenteil verkehrt: Aus einem Recht wird ein Zwang, der krank macht.
Und aus Schutzpflichten werden Sanktionen.

Ein Staat, der Inklusion nur auf dem Papier will, aber Kinder zwingt, in Umgebungen zu bleiben, die sie traumatisieren, verletzt nicht nur die Menschenwürde, sondern auch die Substanz unserer Demokratie.

 

3. Art. 3 GG – Gleichheit vor dem Gesetz. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Dieser Artikel verpflichtet den Staat zur aktiven Gleichstellung, nicht bloß zur Unterlassung von Diskriminierung.

Wenn autistische Kinder keine passende Beschulung, keine ausreichende Begleitung oder Förderung erhalten, dann ist das faktische Benachteiligung.
Wenn ihre Eltern um jede Stunde Eingliederungshilfe kämpfen müssen, weil Behörden Anträge verzögern oder willkürlich ablehnen, dann wird Gleichheit zur Illusion.

Die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland 2009 ratifiziert hat, verpflichtet uns ausdrücklich zu angemessenen Vorkehrungen und voller Teilhabe.
Jede Kürzung untergräbt diese Verpflichtung.

 

3a. Vom Menschen zum Kostenfaktor
Zunehmend erleben Familien, dass ihre Kinder nicht mehr als Menschen mit Gefühlen, Bedürfnissen und innerem Erleben gesehen werden, sondern als Kostenfaktoren.

In Akten steht nicht mehr „ein Kind braucht Schutz und Verständnis“, sondern „Kostenübernahme fraglich“, „Stundenkontingent überschritten“, „wirtschaftlich nicht vertretbar“.
So wird ein Kind zur Zahl, ein Leben zur Berechnung.

Wenn Empathie durch Kalkulation ersetzt wird, verliert ein Staat seine Seele – und eine Gesellschaft ihren moralischen Kompass.

Das Grundgesetz sagt nicht: „Die Wirtschaftlichkeit des Menschen ist unantastbar.“
Es sagt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Diese Unterscheidung ist kein Luxus – sie ist der Prüfstein dafür, ob wir noch menschlich handeln.


4. Art. 6 GG – Schutz von Ehe und Familie
 

Die Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
Daraus folgt auch die Pflicht des Staates, diese Familien zu unterstützen – nicht sie zu zermürben.

Doch viele Eltern werden in einen Dauerkriegszustand mit Behörden gedrängt. Leistungen, die ihren Kindern zustehen, werden abgelehnt oder aufgeschoben.
Eltern müssen juristisch argumentieren, Widersprüche schreiben, Sachverständigengutachten beibringen – während sie Tag und Nacht regulieren, stabilisieren und schützen.

So entstehen sekundäre Traumatisierungen – nicht durch das Kind, sondern durch ein System, das Hilfen verweigert.
Kinder spüren die Angst und Erschöpfung ihrer Eltern und erleben, dass Hilfe Kampf bedeutet.
Genau das darf in einem Sozialstaat nicht sein.

 

Zwischen Verantwortung und Erschöpfung – Belastung auf Soldatenniveau
 

Zahlreiche Studien belegen, dass Eltern autistischer Kinder einem extremen, chronischen Stress ausgesetzt sind.
Eine Untersuchung der University of Wisconsin zeigte, dass Mütter von Kindern mit Autismus Cortisolmuster aufweisen, wie sie sonst bei Soldaten im Kampfeinsatz oder bei Menschen mit posttraumatischen Belastungsstörungen zu finden sind.
Dieser physiologische Befund ist Ausdruck einer dauerhaften Überforderung – nicht, weil diese Eltern schwach sind, sondern weil sie über Jahre hinweg in einem Zustand permanenter Alarmbereitschaft leben müssen: zwischen Krisenintervention und Behördenstress, zwischen Schlafmangel, Schuldzuweisungen und sozialer Isolation.

Es ist nicht nur die Pflege oder die Sorge um das Kind, die zermürbt – es ist das ständige Kämpfen um das, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: Unterstützung, Verständnis, Sicherheit.
Dieser Zustand ist kein individuelles Versagen, sondern das Symptom eines Systems, das die Last auf den Schultern derer ablädt, die ohnehin am meisten tragen.

 

5. Art. 20 GG – Die Bundesrepublik Deutschland ist ein sozialer Bundesstaat.
Der Sozialstaatsgrundsatz verpflichtet den Staat, die Grundvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Leben sicherzustellen.
Er darf Lasten nicht auf jene abwälzen, die sie am wenigsten tragen können.

Die Streichung des Pflegegrades 1 ist das Gegenteil sozialstaatlicher Verantwortung.
Dieser kleine Betrag – 125 € Entlastungsleistung im Monat – war oft die einzige Möglichkeit, wenigstens stundenweise Hilfe zu finanzieren.
Wird er gestrichen, brechen viele Familien endgültig zusammen.
Es ist kein Einsparpotenzial – es ist eine Einladung zur Verzweiflung.

 

6. Wenn Angst wieder Alltag wird
Viele erwachsene Autistinnen und Autisten berichten derzeit von massiver Angst vor dem politischen Rechtsruck.
Wenn Parteien offen fordern, Register für psychisch Kranke anzulegen, wenn Mitmenschlichkeit als Schwäche und Vielfalt als Bedrohung gilt, dann fühlen sich Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen nicht mehr sicher in ihrem eigenen Land.

Einige sagen offen, dass sie in einem solchen Deutschland nicht leben könnten.
Das ist ein Alarmsignal, das niemand ignorieren darf.

Ein demokratischer Staat hat die Aufgabe, gerade diese Menschen zu schützen – nicht erst, wenn sie in Lebensgefahr sind, sondern jetzt, wenn Angst ihr täglicher Begleiter wird.

 

Mein Appell
Ich bitte Sie als gewählte Vertreterinnen und Vertreter:
- Stoppen Sie die Kürzungen bei Pflege, Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe.
- Erkennen Sie psychische und neurodiverse Belastungen als gleichwertige Formen von Pflegebedarf an.
- Schützen Sie Familien, die ihre Kinder zu Hause begleiten, statt sie mit Sorgerechtsdrohungen zu überziehen.
- Geben Sie Kindern, Eltern und Fachkräften aus dem Autismus-Spektrum eine Stimme in den politischen Gremien, die über sie entscheiden.
- Öffnen Sie endlich Wege zu digitaler und häuslicher Beschulung für Kinder, die Präsenz nicht ohne Schaden bewältigen können.

Unsere Grundrechte sind kein Schmuck am Gesetzestext – sie sind der moralische Kompass unseres Zusammenlebens.
Und genau jetzt, wo die Schwächsten noch mehr an den Rand gedrängt werden, brauchen sie Menschen, die für sie sprechen.

 

7.720

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Birgit Lotthammer und 12 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Schutz von Familien mit autistischen und pflegebedürftigen Kindern – Aufruf zur Wahrung der Grundrechte

Offener Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestag

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich schreibe stellvertretend für viele Familien mit autistischen Kindern, die in Deutschland jeden Tag gegen strukturelle Barrieren, Vorurteile und Erschöpfung kämpfen.
Unsere Kinder und wir als Eltern haben keine Lobby.
Wir kämpfen um Dinge, die eigentlich selbstverständlich sein sollten – um Bildung ohne Angst und Überforderung, um Entlastung in der Pflege, um Verständnis statt Misstrauen.

Autistische Kinder gelten oft als „auffällig“ oder „schwierig“, dabei sind sie feinfühlig, ehrlich, sensibel und verletzlich.
Viele von ihnen zerbrechen an einem System, das sie überfordert, statt sie zu verstehen.
Und viele Eltern tragen diese Last still – zwischen Liebe, Verantwortungsbewusstsein und wachsender Verzweiflung.

Die geplanten Kürzungen bei Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und die Streichung des Pflegegrades 1 bedeuten nicht Effizienz, sondern Kontrollverlust, Überforderung und seelische Not.
Was auf dem Papier nach „Haushaltsdisziplin“ klingt, bedeutet für uns im Alltag: Verlust von Sicherheit, Teilhabe und Würde.

 

1. Art. 1 GG – Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Dieser Artikel ist das Herz unserer Verfassung.
Er verpflichtet alle staatliche Gewalt, die Würde des Menschen aktiv zu schützen.

Wenn autistische Kinder in Umgebungen gezwungen werden, die sie überfordern oder retraumatisieren, wenn Familien unter Druck gesetzt werden – etwa mit Androhung von Sorgerechtsentzug, weil ihr Kind vom Schulsystem bereits so traumatisiert ist, dass es die Schule nicht besuchen KANN –, dann wird dieser Schutzauftrag verletzt.

Die Würde eines Menschen zeigt sich nicht in seiner Leistung, sondern in seiner Existenz.
Und die Würde einer Gesellschaft zeigt sich im Umgang mit denen, die keine Lobby haben.

 

2. Art. 2 GG – Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und körperliche Unversehrtheit.
Viele autistische Kinder erleben täglich Reizüberflutung, Zwang und emotionale Überforderung in Strukturen, die nicht auf ihre Wahrnehmung abgestimmt sind.
Wenn sie dadurch Angstzustände, Panikattacken oder Traumafolgen entwickeln, wird ihr Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit verletzt.

Eltern, die für Schutz und Entlastung sorgen wollen, werden dagegen oft kriminalisiert oder pathologisiert.
Doch Art. 2 garantiert nicht nur Freiheit, sondern auch den Schutz vor Schaden durch staatliche Eingriffe oder deren Unterlassung.

 

2a. Das Schulsystem als Quelle von Traumatisierung
Das deutsche Schulsystem ist für viele autistische Kinder kein Ort des Lernens, sondern des Überlebens.
Lärm, soziale Daueranforderung, grelles Licht, unvorhersehbare Abläufe, Leistungsdruck und fehlende Rückzugsmöglichkeiten führen bei vielen zu massiver Reizüberflutung, Angstzuständen und langfristigen Traumafolgen.

Statt flexible Bildungsformen zu ermöglichen, wird auf starre Präsenzpflicht bestanden.
Online-Beschulung, häuslicher Unterricht oder hybride Lernformen – die für viele Kinder der einzige gangbare Weg wären – werden systematisch verweigert, obwohl digitale Lösungen längst existieren.

Kinder, die unter diesen Bedingungen psychisch zusammenbrechen, gelten dann als „Schulverweigerer“.
Ihre Eltern werden unter Druck gesetzt: mit Bußgeldern, Sorgerechtsentzugsandrohungen oder der Drohung, das Kind in einer Einrichtung unterzubringen.

Damit wird das Grundrecht auf Bildung (Art. 7 GG i. V. m. Art. 2 und 3 GG) in sein Gegenteil verkehrt: Aus einem Recht wird ein Zwang, der krank macht.
Und aus Schutzpflichten werden Sanktionen.

Ein Staat, der Inklusion nur auf dem Papier will, aber Kinder zwingt, in Umgebungen zu bleiben, die sie traumatisieren, verletzt nicht nur die Menschenwürde, sondern auch die Substanz unserer Demokratie.

 

3. Art. 3 GG – Gleichheit vor dem Gesetz. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Dieser Artikel verpflichtet den Staat zur aktiven Gleichstellung, nicht bloß zur Unterlassung von Diskriminierung.

Wenn autistische Kinder keine passende Beschulung, keine ausreichende Begleitung oder Förderung erhalten, dann ist das faktische Benachteiligung.
Wenn ihre Eltern um jede Stunde Eingliederungshilfe kämpfen müssen, weil Behörden Anträge verzögern oder willkürlich ablehnen, dann wird Gleichheit zur Illusion.

Die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland 2009 ratifiziert hat, verpflichtet uns ausdrücklich zu angemessenen Vorkehrungen und voller Teilhabe.
Jede Kürzung untergräbt diese Verpflichtung.

 

3a. Vom Menschen zum Kostenfaktor
Zunehmend erleben Familien, dass ihre Kinder nicht mehr als Menschen mit Gefühlen, Bedürfnissen und innerem Erleben gesehen werden, sondern als Kostenfaktoren.

In Akten steht nicht mehr „ein Kind braucht Schutz und Verständnis“, sondern „Kostenübernahme fraglich“, „Stundenkontingent überschritten“, „wirtschaftlich nicht vertretbar“.
So wird ein Kind zur Zahl, ein Leben zur Berechnung.

Wenn Empathie durch Kalkulation ersetzt wird, verliert ein Staat seine Seele – und eine Gesellschaft ihren moralischen Kompass.

Das Grundgesetz sagt nicht: „Die Wirtschaftlichkeit des Menschen ist unantastbar.“
Es sagt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Diese Unterscheidung ist kein Luxus – sie ist der Prüfstein dafür, ob wir noch menschlich handeln.


4. Art. 6 GG – Schutz von Ehe und Familie
 

Die Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
Daraus folgt auch die Pflicht des Staates, diese Familien zu unterstützen – nicht sie zu zermürben.

Doch viele Eltern werden in einen Dauerkriegszustand mit Behörden gedrängt. Leistungen, die ihren Kindern zustehen, werden abgelehnt oder aufgeschoben.
Eltern müssen juristisch argumentieren, Widersprüche schreiben, Sachverständigengutachten beibringen – während sie Tag und Nacht regulieren, stabilisieren und schützen.

So entstehen sekundäre Traumatisierungen – nicht durch das Kind, sondern durch ein System, das Hilfen verweigert.
Kinder spüren die Angst und Erschöpfung ihrer Eltern und erleben, dass Hilfe Kampf bedeutet.
Genau das darf in einem Sozialstaat nicht sein.

 

Zwischen Verantwortung und Erschöpfung – Belastung auf Soldatenniveau
 

Zahlreiche Studien belegen, dass Eltern autistischer Kinder einem extremen, chronischen Stress ausgesetzt sind.
Eine Untersuchung der University of Wisconsin zeigte, dass Mütter von Kindern mit Autismus Cortisolmuster aufweisen, wie sie sonst bei Soldaten im Kampfeinsatz oder bei Menschen mit posttraumatischen Belastungsstörungen zu finden sind.
Dieser physiologische Befund ist Ausdruck einer dauerhaften Überforderung – nicht, weil diese Eltern schwach sind, sondern weil sie über Jahre hinweg in einem Zustand permanenter Alarmbereitschaft leben müssen: zwischen Krisenintervention und Behördenstress, zwischen Schlafmangel, Schuldzuweisungen und sozialer Isolation.

Es ist nicht nur die Pflege oder die Sorge um das Kind, die zermürbt – es ist das ständige Kämpfen um das, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: Unterstützung, Verständnis, Sicherheit.
Dieser Zustand ist kein individuelles Versagen, sondern das Symptom eines Systems, das die Last auf den Schultern derer ablädt, die ohnehin am meisten tragen.

 

5. Art. 20 GG – Die Bundesrepublik Deutschland ist ein sozialer Bundesstaat.
Der Sozialstaatsgrundsatz verpflichtet den Staat, die Grundvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Leben sicherzustellen.
Er darf Lasten nicht auf jene abwälzen, die sie am wenigsten tragen können.

Die Streichung des Pflegegrades 1 ist das Gegenteil sozialstaatlicher Verantwortung.
Dieser kleine Betrag – 125 € Entlastungsleistung im Monat – war oft die einzige Möglichkeit, wenigstens stundenweise Hilfe zu finanzieren.
Wird er gestrichen, brechen viele Familien endgültig zusammen.
Es ist kein Einsparpotenzial – es ist eine Einladung zur Verzweiflung.

 

6. Wenn Angst wieder Alltag wird
Viele erwachsene Autistinnen und Autisten berichten derzeit von massiver Angst vor dem politischen Rechtsruck.
Wenn Parteien offen fordern, Register für psychisch Kranke anzulegen, wenn Mitmenschlichkeit als Schwäche und Vielfalt als Bedrohung gilt, dann fühlen sich Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen nicht mehr sicher in ihrem eigenen Land.

Einige sagen offen, dass sie in einem solchen Deutschland nicht leben könnten.
Das ist ein Alarmsignal, das niemand ignorieren darf.

Ein demokratischer Staat hat die Aufgabe, gerade diese Menschen zu schützen – nicht erst, wenn sie in Lebensgefahr sind, sondern jetzt, wenn Angst ihr täglicher Begleiter wird.

 

Mein Appell
Ich bitte Sie als gewählte Vertreterinnen und Vertreter:
- Stoppen Sie die Kürzungen bei Pflege, Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe.
- Erkennen Sie psychische und neurodiverse Belastungen als gleichwertige Formen von Pflegebedarf an.
- Schützen Sie Familien, die ihre Kinder zu Hause begleiten, statt sie mit Sorgerechtsdrohungen zu überziehen.
- Geben Sie Kindern, Eltern und Fachkräften aus dem Autismus-Spektrum eine Stimme in den politischen Gremien, die über sie entscheiden.
- Öffnen Sie endlich Wege zu digitaler und häuslicher Beschulung für Kinder, die Präsenz nicht ohne Schaden bewältigen können.

Unsere Grundrechte sind kein Schmuck am Gesetzestext – sie sind der moralische Kompass unseres Zusammenlebens.
Und genau jetzt, wo die Schwächsten noch mehr an den Rand gedrängt werden, brauchen sie Menschen, die für sie sprechen.

 

Die Entscheidungsträger*innen

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