

Liebe Unterstützer*innen,
zuerst die gute Nachricht:
Wir sind auf über 600 gewachsen!
Nun zur schlechten Nachricht:
Am heutigen Abend befasste sich der Bundestag wieder mit dem Gewalthilfegesetz. Der Antrag der Grünen trägt auch den vielversprechenden Titel „Gewaltschutz ganzheitlich denken – Istanbul-Konvention vollständig umsetzen“ (BT-Drs. 21/2803).
Doch sie meinen offenbar genau das Gegenteil von dem, was der Titel verspricht. Statt die Istanbul-Konvention und die EU-Richtlinie 2024/1385 tatsächlich vollständig umzusetzen, soll es bei „Frauen und ihre Kinder“ bleiben.
Alle im Bundestag vertretenen Parteien hielten Reden und stimmten den Grünen dem Grunde nach zu.
Die Gewaltbetroffenheit von Kindern, die nicht bei ihren Müttern leben, und insbesondere von Männern wurde von allen Rednerinnen völlig ignoriert.
- Stattdessen seien „Frauen und ihre Kinder“ die „Opfer“ und „Männer“ seien die „Täter“.
- Einige Rednerinnen forderten, dass man dies auch beim Sorge- und Umgangsrecht berücksichtigen müsse, damit die „Täter“ keinen Kontakt mehr haben.
- Eine Rednerin forderte, dass die „Frauenschläger“ ins „Täterhaus“ müssen, statt die Frauen ins „Frauenhaus“.
Es versteht sich von selbst, dass derartige Pauschalisierungen und Stereotype diskriminieren und einen unsäglichen Geschlechterkonflikt anheizen.
Denn man könnte die tatsächlich höhere Gewaltbetroffenheit von Frauen bekämpfen, ohne alle anderen zu diskriminieren.
Die Abgeordneten hätten es auch besser wissen müssen. Denn die erstunterzeichnenden Verbände schickten ihren, zu dieser Petition inhaltsgleichen, Appell bereits am 27.11.2025 an alle 630 Abgeordnete.
Was heute Abend im Bundestag passiert ist, zeigt, dass wir noch einen weiten Weg vor uns haben und deutlich mehr Menschen mobilisieren müssen, um Gehör zu finden!
Herzliche Grüße
Christoph Köpernick
Mitglied des Bundesvorstandes des Väteraufbruch für Kinder e.V.