

Schutz der abschlagsfreien Altersrente mit "65" für besonders langjährig Versicherte
Das Problem
Nein zur Abschaffung der Rente mit 65: Schutz der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte und alle Berufgruppen!
Richtet sich an: Den Deutschen Bundestag und - rat sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Forderung / Petitionstext: Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, gesetzlich zu garantieren, dass die „Altersrente mit 65 für besonders langjährig Versicherte“ dauerhaft in ihrer jetzigen Form erhalten bleibt.
Die "Rentenkommission" der Bundesregierung hat am 23.06.26 ihr "Rentenreformpaket" vorgelegt, welches empfiehlt den abschlagsfreien Renteneintritt mit 65 Jahren nach 45 Beitragsjahren abschaffen oder einschränken zu wollen. Dies muss sofort gestoppt werden, bevor es zur Gesetzgebung kommt. Wer nachweislich 45 Jahre oder länger Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat, muss auch weiterhin das Recht besitzen, mit vollendetem 65. Lebensjahr ohne jegliche finanzielle Abzüge und Abschläge in den wohlverdienten Ruhestand gehen zu können.
Der aktuelle Koalititionsvertrag (von Union und SPD- 2025) garantiert, dass die Rente für besonders langjährige Versicherte nach § 236b SGB VI erhalten bleibt. Wir möchten Sie daran erinnern!!
Begründung: Die aktuelle Debatte über die Streichung dieser Rentenoption ist zutiefst ungerecht und ein massiver Bruch des Generationenvertrags. Betroffen sind vor allem Menschen, die früh (oft mit 15 oder 16 Jahren) ins Berufsleben eingestiegen sind und über viereinhalb Jahrzehnte hinweg körperlich oder psychisch harte Arbeit geleistet haben. Durch den aktuellen Anstieg des regulären Rentenalters auf 67 Jahre müssen die betroffenen Jahrgänge (rund um 1965) ohnehin bereits bis 65 arbeiten, um abschlagsfrei gehen zu dürfen. Eine vollständige Abschaffung oder eine Kopplung an die Regelaltersgrenze bedeutet für langjährige Beitragszahler eine massive, ungerechtfertigte "Rentenkürzung". Viele Arbeitnehmer in Handwerk, Pflege, Industrie und anderen fordernden Berufen können aus gesundheitlichen Gründen schlicht nicht bis 67 oder länger arbeiten. Der Schutz der erarbeiteten Lebensleistung muss Vorrang vor rein fiskalischen Sparmaßnahmen haben.
Wer 45 Jahre oder länger Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat, hat seinen Teil des Generationenvertrags mehr als erfüllt.
Der abschlagsfreie Renteneintritt mit 65 Jahren ist deshalb kein Privileg - auch keine "Frührente" -, sondern Ausdruck von Leistungsgerechtigkeit und Verlässlichkeit. Wer nahezu ein halbes Jahrhundert gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat, muss sich auf die geltenden Zusagen verlassen können.
Hinzu kommt die Realität des Arbeitsmarktes. Trotz steigender Beschäftigungsquoten älterer Arbeitnehmer haben Personen Ü50 / Ü60 deutlich größere Schwierigkeiten, eine neue Beschäftigung zu finden. Wer seinen Arbeitsplatz mit Mitte oder Ende fünfzig verliert, hat oftmals nur noch geringe Chancen auf eine dauerhafte Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Das geht an dem Einstellungsverhalten auf dem Arbeitsmarkt vorbei und steht im kompletten Widerspruch.
Bitte unterstützen und teilen Sie diese Petition. JETZT ist der Zeitpunkt die sachliche Kritik an die Verantwortlichen zu richten und die Stimme zu erheben, bevor das Thema im Herbst 2026 zur Lesung und Gesetzgebung in Bundestag- und -rat kommt.
Ziel ist es: dies auch als Bundestagspetition einzubringen.
Vielen Dank!

3.257
Das Problem
Nein zur Abschaffung der Rente mit 65: Schutz der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte und alle Berufgruppen!
Richtet sich an: Den Deutschen Bundestag und - rat sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Forderung / Petitionstext: Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, gesetzlich zu garantieren, dass die „Altersrente mit 65 für besonders langjährig Versicherte“ dauerhaft in ihrer jetzigen Form erhalten bleibt.
Die "Rentenkommission" der Bundesregierung hat am 23.06.26 ihr "Rentenreformpaket" vorgelegt, welches empfiehlt den abschlagsfreien Renteneintritt mit 65 Jahren nach 45 Beitragsjahren abschaffen oder einschränken zu wollen. Dies muss sofort gestoppt werden, bevor es zur Gesetzgebung kommt. Wer nachweislich 45 Jahre oder länger Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat, muss auch weiterhin das Recht besitzen, mit vollendetem 65. Lebensjahr ohne jegliche finanzielle Abzüge und Abschläge in den wohlverdienten Ruhestand gehen zu können.
Der aktuelle Koalititionsvertrag (von Union und SPD- 2025) garantiert, dass die Rente für besonders langjährige Versicherte nach § 236b SGB VI erhalten bleibt. Wir möchten Sie daran erinnern!!
Begründung: Die aktuelle Debatte über die Streichung dieser Rentenoption ist zutiefst ungerecht und ein massiver Bruch des Generationenvertrags. Betroffen sind vor allem Menschen, die früh (oft mit 15 oder 16 Jahren) ins Berufsleben eingestiegen sind und über viereinhalb Jahrzehnte hinweg körperlich oder psychisch harte Arbeit geleistet haben. Durch den aktuellen Anstieg des regulären Rentenalters auf 67 Jahre müssen die betroffenen Jahrgänge (rund um 1965) ohnehin bereits bis 65 arbeiten, um abschlagsfrei gehen zu dürfen. Eine vollständige Abschaffung oder eine Kopplung an die Regelaltersgrenze bedeutet für langjährige Beitragszahler eine massive, ungerechtfertigte "Rentenkürzung". Viele Arbeitnehmer in Handwerk, Pflege, Industrie und anderen fordernden Berufen können aus gesundheitlichen Gründen schlicht nicht bis 67 oder länger arbeiten. Der Schutz der erarbeiteten Lebensleistung muss Vorrang vor rein fiskalischen Sparmaßnahmen haben.
Wer 45 Jahre oder länger Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat, hat seinen Teil des Generationenvertrags mehr als erfüllt.
Der abschlagsfreie Renteneintritt mit 65 Jahren ist deshalb kein Privileg - auch keine "Frührente" -, sondern Ausdruck von Leistungsgerechtigkeit und Verlässlichkeit. Wer nahezu ein halbes Jahrhundert gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat, muss sich auf die geltenden Zusagen verlassen können.
Hinzu kommt die Realität des Arbeitsmarktes. Trotz steigender Beschäftigungsquoten älterer Arbeitnehmer haben Personen Ü50 / Ü60 deutlich größere Schwierigkeiten, eine neue Beschäftigung zu finden. Wer seinen Arbeitsplatz mit Mitte oder Ende fünfzig verliert, hat oftmals nur noch geringe Chancen auf eine dauerhafte Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Das geht an dem Einstellungsverhalten auf dem Arbeitsmarkt vorbei und steht im kompletten Widerspruch.
Bitte unterstützen und teilen Sie diese Petition. JETZT ist der Zeitpunkt die sachliche Kritik an die Verantwortlichen zu richten und die Stimme zu erheben, bevor das Thema im Herbst 2026 zur Lesung und Gesetzgebung in Bundestag- und -rat kommt.
Ziel ist es: dies auch als Bundestagspetition einzubringen.
Vielen Dank!

Die Entscheidungsträger*innen
Kommentare von Unterstützer*innen
Neuigkeiten zur Petition
Diese Petition teilen
Petition am 23. Juni 2026 erstellt