Abschaffung von Schulzwang und für die Umsetzung einer offeneren Bildungsmöglichkeit

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Kathrin Behm und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Vormerk: die Definition von Schulzwang beinhaltet die gesetzlich geregelten Zwangsmaßnahmen zur Schulpräsenzpflicht. Weitere Erläuterung hierzu in der Petition und wichtige Lösungsansätze für eine attraktivere Bildungsgestaltung und Entlastung unseres Schulsystems.

Update: Zusätzlich per ePetition als Massenanliegen in den Bundestag! Siehe Aktualisierung!

Leider passiert es regelmäßig, dass Kinder in Deutschland und deren Familien durch Ablehnung des Schulbesuchs kriminalisiert werden, hohen Bußgeldern ausgesetzt sind und sich oftmals vor Gericht wiederfinden und um ihr Sorgerecht bangen müssen. 

Gründe für Schulverweigerung gibt es viele und selten handelt es sich hierbei um ein `einfach mal nicht wollen` wie oftmals angenommen wird oder ein `Versagen der Eltern` oder fehlender `Erziehungsfähigkeit`. Die Hauptgründe dafür sind oftmals wesentlich ernstzunehmender: zu volle und laute Klassen, die für viele Kinder eine große Herausforderung darstellen, viele Konflikte im Pausenhof, viele Ausgrenzungserfahrungen und regelmäßiges Mobbing; immer wieder finden sich dort auch sehr sensible Kinder wieder, darunter auch hochsensible und autistische Kinder und Kinder mit anderen Feinheiten, die sich in diesem Umfeld überfordert fühlen und keine wirkliche Chance haben, zu ihrem Bildungsrecht mit aushaltbaren Bedingungen zu gelangen. Auch viele Kinder ohne Indikationen empfinden die tägliche Schulanwesenheitspflicht mitunter als sehr belastend und würden sich alternative Beschulungsmöglichkeiten wünschen.


Dies geht u.a. ganz klar vom aktuellen Schulbarometer 2025/2026 der Robert Bosch Stiftung hervor, in der 25% aller Kinder und Jugendlichen durch den Schulbesuch als psychisch belastet beschrieben werden. Das wären umgerechnet für ganz Deutschland aktuell circa 2.000.000 Schüler und Schülerinnen. Ein enormes Leid!

Quelle https://www.bosch-stiftung.de/de/projekt/das-deutsche-schulbarometer/schuelerinnen

Behörden und Ämter reagieren, wenn es zu einer Verweigerungshaltung des Kindes kommt, oftmals ohne jegliches Verständnis zur individuellen Situation und versuchen mit viel Druck und Eifer das Kind wieder zur schulischen Anwesenheit zu zwingen. Selbst bei Familien mit gesundheitlich beeinträchtigten Kindern wird diese vorgehensweise zunehmend beobachtet. Es werden Bußgelder erlassen und Kindeswohlgefährungsanzeigen beim zuständigen Jugendamt getätigt. Viele Jugendämter agieren hierbei als verlängerter Arm der Schulbehörde mit Androhung von Zwangsmaßnahmen ohne die tatsächlichen Indikationen für die Schulverweigerung genauer zu prüfen und alternative Lösungswege zu finden.

Es gibt jedoch bereits etliche Gesetzeslagen, die sich klar und deutlich gegen Zwangsmaßnahmen aussprechen, die eine selbstbestimmte Entscheidung auch für unsere Kinder stützen und nicht mit den Zwangszuführungen und anderen Zwangsmaßnahmen von schulabwesenden Kindern zu vereinbaren sind.

Auszug aus unseren Grundgesetzen, die nachweislich mit den Landesgesetzen zur Schulpflicht, insbesondere den Zwangsmaßnahmen kollidieren:

-Art. 2 Abs. 1 GG Recht auf Persönlichkeitsentfaltung – ein Recht auf Persönlichkeitsentfaltung impliziert immer auch den Willen des Kindes und die eigene Entscheidungsfreiheit zu wahren

-Art. 2 Abs. 2 GG Recht auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person – Zwangsausübungen und die verpflichtende Teilnahme zur Schulpräsenz steht hier im deutlichen Widerspruch und ist als Verletzung unserer Grundgesetze zu bewerten

-Art. 1 Abs. 1 GG Recht auf Würde des Menschen – die Würde eines Menschen beinhaltet ebenfalls, die eigenen Entscheidungen eines jeden einzelnen zu schützen, auch die unserer Kinder; Zwangsausübungen sind nicht zu vereinbaren mit unseren Grundgesetzen

-Paragraf 1631 Abs. 2 BGB Recht auf gewaltfreie Erziehung – ein jedes Kind hat ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, somit kann und darf eine Familie nicht dafür bestraft werden, sein Kind nicht mit Gewalt in eine Umgebung zu zwingen, in der es nicht anwesend sein möchte

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de

 

Folgende Forderungen werden hiermit an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Bundestags, Saskia Esken (SPD), Wolfgang Dahler (CDU/CSU), Sebastian Maack (AfD), Jasmina Hostert (SPD), Nyke Slawik (Bündnis90/Die Grünen) und Maren Kaminski (Die Linke) gerichtet:

-Anerkennung der Grundrechte auch für Kinder, die sich bewusst gegen einen Schulbesuch entscheiden (da zwingend notwendig und längst überfällig!)

-sofortiger Stopp von Zwangsmaßnahmen, explizit Zwangszuführung in das Schulgebäude und anderen Zwangsmaßnahmen gegen die Familie bei Kindern, die den Schulbesuch verweigern

-Anordnung zur klaren Reformierung der Gesetzestexte der einzelnen Bundesländer (da nicht Grundgesetzeskonform!)

-Durchführung einer abstrakten Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht zwingend ansteuern

Zukünftig könnte für eine einheitliche Regelung ein übergeordneter Bundesgesetzesbeschluss zur allgemeinen Schulbildung, an dem sich die eizelnen Länder zu orientieren haben, verfasst werden, um willkürliche Entscheidungswege der einzelnen Länder zu unterbinden.


Deswegen weitere Forderungen:

-allgemeingültige Regelungen zur Orientierung der einzelnen Länder

 -Kinder dürfen NICHT mit Gewalt und Zwang der Schule zugeführt werden da dies nicht mit unseren Grundgesetzen zu vereinbaren ist

-Grundrechte dürfen nicht durch das Landesschulgesetz gebrochen werden/Landesgesetze müssen zwingend Grundgesetzeskonform ausgelegt werden

-Eltern, die den Willen ihres Kindes wahren, dürfen sich NICHT mehr in Sorgerechtsverfahren wiederfinden oder um ihre Existenz durch Bußgelder bangen müssen


Um die Bildungsmöglichkeiten zukünftig attraktiver zu gestalten, wird zudem angeregt:

-Demokratische Prozesse anzustoßen, die eine offenere Bildungslandschaft ermöglichen

-Inklusion neu denken und verbessern, vereinfachte bürokratische Wege hierzu wären zwingend notwendig

-attraktivere Bildungsorte schaffen, Lernkonzepte an Schulen verbessern basierend auf Stärken fördern, Raum für mehr Kreativität und aktive Mitgestaltung, Fokus auf ein gesellschaftlich fundiertes Miteinander 

 

Konkrete Umsetzungsmöglichkeiten hierfür könnten sein:

-vereinfachte Wege für die Genehmigung von Schulgründungsinitiativen 

-Inklusionsklassen in Regelschulen etablieren und/oder Bewilligung von verkürztem Unterricht oder Teilzeitbeschulung (vor allem für neurodivergente Kinder wäre dies eine enorme Entlastung!)

-neue vereinfachte Lehrplankonzepte erarbeiten, (weg von Quantität hin zu Qualität, weniger dafür effektiver) 

-mehr Raum für individuelle Förderung und ein gutes Miteinander schaffen und gleichzeitig den Druck vieler Lehrkräfte entgegenwirken 

-Onlineschulen als Bildungsalternative etablieren und bewilligen für Kinder, die den Schulbesuch komplett ablehnen (eine regelmäßige Bildungsstandüberprüfung könnte bereits jetzt ohne großen Aufwand umgesetzt werden)

-zur Unterstützung des Systems könnte es helfen, neue Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen beispielweise als Bildungshelfer (mit verkürzter Ausbildungszeit) 

Einige dieser Beispiele sind ohne großen Aufwand zeitnah und schnell umsetzbar. Diese ganzen Prozesse müssen von oben angesteuert werden damit es fix zu einheitlichen Regelungen bezüglich Umsetzung kommen kann.

Und ganz wichtig noch mal zu betonen und Kernpunkt dieser Petition: nichts darf durch Zwang an Kindern herbeigeführt werden! Grundrechte müssen gewahrt werden auch für unsere Kinder!

 

Folgendes wurde bereits durch die UN-Konvention festgestellt:

UN-Resolution 60/251 „Menschenrechtsrat“ vom 15. März 2006: Punkt 62. Nach den vorliegenden Informationen könnte es sein, dass in manchen Bundesländern Bildung ausschließlich als "Schulbesuch" verstanden wird. Auch wenn der Sonderberichterstatter ein Verfechter der unentgeltlichen und obligatorischen öffentlichen Schule ist, muss daran erinnert werden, dass Bildung nicht auf "school attendance" reduziert werden kann und stets auf das Wohl des Kindes ausgerichtet sein muss. Alternativen wie Fernunterricht und "homeschooling" sind mögliche Optionen, die unter gewissen Umständen, die außergewöhnlich sein müssen, in Betracht kommen können, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass nach Artikel 13 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Eltern das Recht zukommt, die angemessene Bildung für ihre Kinder zu bestimmen. Die Förderung und Stärkung des öffentlichen und staatlich finanzierten Bildungssystems darf nicht dazu führen, Modelle ohne physische Präsenz im Schulgebäude anzuprangern. In diesem Sinne wurden dem Sonderberichterstatter Klagen über Drohungen mit dem Entzug des elterlichen Sorgerechts zur Kenntnis gebracht, weil Kinder in "homeschooling"-Modellen unterrichtet werden. 

Quelle: https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/a-hrc-4-29.pdf

Artikel 13 (1) des UN-Sozialpakts: Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Bildung an. Sie stimmen überein, dass die Bildung auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und des Bewusstseins ihrer Würde gerichtet sein und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten stärken muss. 

Quelle:https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICESCR/ICESCR_Pakt.pdf

Artikel 26 (3) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte - Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Quelle: https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf

 

Zusammenfassung: Die Schulpflicht, wie sie derzeit in den Landesgesetzen steht, steht in einem deutlichen inhaltlichen Widerspruch zu unseren Grundgesetzen und zum völkerrechtlich verbindlichen Art. 3 CRC, der das Kindeswohl als vorrangigen Gesichtspunkt bei allen Maßnahmen vorschreibt. Da die CRC den Rang eines Bundesgesetzes hat und das nationale Recht völkerrechtskonform ausgelegt werden muss zudem Paragraph 31 GG klar definiert, dass Landesrecht durch Bundesrecht gebrochen wird, ist die aktuelle Schulpflicht rechtlich nicht tragbar, vor allem wenn sie durch Zwang gefordert wird.

Die rechtlichen Grundlagen werden von Verwaltungsbehörden und Gerichten übergangen, die Familien finanziell bestraft oder Eltern mit dem Entzug des Sorgerechts gedroht. Das nein zum Schulzwang soll kein nein zur Bildung bedeuten. Bildung unter Zwang ist jedoch mit der Würde des Menschen und seinem Recht auf Bildung nicht vereinbar.

Und dies vor allem dann nicht, wenn Bildung innerhalb der verpflichtenden Schule nicht mehr zwangsläufig hochwertig und allumfassend für jeden gleichermaßen angemessen umgesetzt werden kann.

Schulen bieten für viele, aber nicht für alle jungen Menschen geeignete Bedingungen zum Lernen. Tatsächlich könnte in dieser, sich immer mehr zuspitzenden Situation eine freiere Bildungspolitik eine Chance sein, Druck aus dem überlasteten Schulsystem zu nehmen. 

 

Argumentationen für eine freiere Bildungslandschaft:

·      Wissenschaftliche Studien in zahlreichen Staaten zeigen, dass eine natürliche Art der Bildung ohne Zwangsausübung gelingt.[1][2]

·      Möglichkeiten über Externe Prüfungen zu Schulabschlüssen zu gelangen sind bereits möglich

·      In wissenschaftlichen Studien wurde festgestellt, dass hinsichtlich des Sozialverhaltens und der sozialen Entwicklung von außerschulisch lernenden jungen Menschen keinerlei negative Auffälligkeiten im Vergleich zu schulbesuchenden jungen Menschen festgestellt werden konnten.[3] 

·      Die verbreitete Sorge, dadurch würden soziale Verwahrlosung und Extremismus verstärkt, ist in diesen Ländern empirisch durch nichts belegt. Erfahrungen sprechen dafür, wie sozial kompetent und selbstbewusst sich frei lernende junge Menschen entwickeln. [4] 

·      Die allermeisten westlichen Demokratien kommen ohne Schulbesuchspflicht aus. [5] In Kanada sind es sogar 34 % Prozent aller Schüler, die darin außerdem noch finanziell vom Staat unterstützt werden. [6] In einigen Ländern wie Irland und Italien hat die Bildungsfreiheit sogar Verfassungsrang. [7] 

 

Wir hoffen inständig, dass sich der Bildungsausschuss des Bundestags für die Rechte junger Menschen einsetzt und sich diesem Thema annimmt!

 

Hochachtungsvoll,

Andrea Malcherek und Unterstützer dieser Petition, stellvertretend für alle Kinder, die unter der Schulpflicht massivst zu leiden haben 

 

UnterstützerInnen der Petition:

Herr Michael Harslem, Dipl. Soziologe und Entwicklungscoach 

Eva Naumann, Sozialpädagogin und Psychoterapeutin i.A. 

Anna Katharina Tiesmeier, Autorin und Expertin für Neurodivergenz

Jaqueline Vial, Bildungsberaterin und Gründerin von anders richtig

Maria da Silva, Erzieherin, Pädagogin und Beraterin für bindungsorientierte Elternschaft 

Clarissa Junger-Speckner, Heilpraktikerin, Physiotherapeutin und Gründerin einer Selbsthilfegruppe für Autismus

Sabine Omarow, Dipl. Legasthenietrainerin und psychologische Beraterin

Nadine Akmestanli, Beraterin für bindungs- und konfliktorientierte Elternarbeit

Christin Brendieck, Autorin und Beraterin für Neurodivergenz

Nora Henker, Pädagogin und Beraterin bei Schulvermeidung

 

Quellenverzeichnis 
[1] Günther Dohmen, Das informelle Lernen - Die internationale Erschließung einer bisher vernachlässigten Grundform menschlichen Lernens für das lebenslange Lernen aller, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bonn, 2001
[2]Alan Thomas & Harriet Pattison, Informelles Lernen – Wie Kinder zu Hause lernen, 2016)
[3] Gutachterliche Stellungnahme, Prof. Dr. Franco Rest, Professor für Erziehungswissenschaften am Fachbereich Angewandte Sozialwissenschaften der FH-University of applied sciences and arts, Dortmund, 2009 und Jan Edel, Schulfreie Bildung, Über die Vernachlässigung schulfreier Bildungskonzepte in Deutschland, 2007 und Thomaschke, R., 2018: Selbstbestimmte Bildung: Eine empirisch psychologische Perspektive. In M. Kern (Hrsg.): Selbstbestimmte Bildungswege als Kindeswohlgefährdung? tologo verlag, Leipzig) 
[4] K. Burton und Dr. E. Slater, Homeschooled children are far more socially engaged than you might think, 15.04.2019. [Online]. https://theconversation.com/homeschooled-children-are-far-more-socially-engaged-than-you-might-think-111353 [Zugriff am 26.04.2023]. 
[5] J. Sperling, Länder ohne Schulpflicht: Ein Überblick, 14.03.2022. [Online]. https://praxistipps.focus.de/laender-ohne-schulpflicht-ein-ueberblick_143179 [Zugriff am 28.04.2023]. 
[6] J. Edel, Schulpflicht und Bildungsfreiheit in Europa, Unerzogen-Magazin, S. 15/16, 03/2008. 
[7] Hausunterricht, [Online]. https://de.wikipedia.org/wiki/Hausunterricht [Zugriff am 26.04.2023].

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Aktuelle Unterzeichner*innen:
Kathrin Behm und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Vormerk: die Definition von Schulzwang beinhaltet die gesetzlich geregelten Zwangsmaßnahmen zur Schulpräsenzpflicht. Weitere Erläuterung hierzu in der Petition und wichtige Lösungsansätze für eine attraktivere Bildungsgestaltung und Entlastung unseres Schulsystems.

Update: Zusätzlich per ePetition als Massenanliegen in den Bundestag! Siehe Aktualisierung!

Leider passiert es regelmäßig, dass Kinder in Deutschland und deren Familien durch Ablehnung des Schulbesuchs kriminalisiert werden, hohen Bußgeldern ausgesetzt sind und sich oftmals vor Gericht wiederfinden und um ihr Sorgerecht bangen müssen. 

Gründe für Schulverweigerung gibt es viele und selten handelt es sich hierbei um ein `einfach mal nicht wollen` wie oftmals angenommen wird oder ein `Versagen der Eltern` oder fehlender `Erziehungsfähigkeit`. Die Hauptgründe dafür sind oftmals wesentlich ernstzunehmender: zu volle und laute Klassen, die für viele Kinder eine große Herausforderung darstellen, viele Konflikte im Pausenhof, viele Ausgrenzungserfahrungen und regelmäßiges Mobbing; immer wieder finden sich dort auch sehr sensible Kinder wieder, darunter auch hochsensible und autistische Kinder und Kinder mit anderen Feinheiten, die sich in diesem Umfeld überfordert fühlen und keine wirkliche Chance haben, zu ihrem Bildungsrecht mit aushaltbaren Bedingungen zu gelangen. Auch viele Kinder ohne Indikationen empfinden die tägliche Schulanwesenheitspflicht mitunter als sehr belastend und würden sich alternative Beschulungsmöglichkeiten wünschen.


Dies geht u.a. ganz klar vom aktuellen Schulbarometer 2025/2026 der Robert Bosch Stiftung hervor, in der 25% aller Kinder und Jugendlichen durch den Schulbesuch als psychisch belastet beschrieben werden. Das wären umgerechnet für ganz Deutschland aktuell circa 2.000.000 Schüler und Schülerinnen. Ein enormes Leid!

Quelle https://www.bosch-stiftung.de/de/projekt/das-deutsche-schulbarometer/schuelerinnen

Behörden und Ämter reagieren, wenn es zu einer Verweigerungshaltung des Kindes kommt, oftmals ohne jegliches Verständnis zur individuellen Situation und versuchen mit viel Druck und Eifer das Kind wieder zur schulischen Anwesenheit zu zwingen. Selbst bei Familien mit gesundheitlich beeinträchtigten Kindern wird diese vorgehensweise zunehmend beobachtet. Es werden Bußgelder erlassen und Kindeswohlgefährungsanzeigen beim zuständigen Jugendamt getätigt. Viele Jugendämter agieren hierbei als verlängerter Arm der Schulbehörde mit Androhung von Zwangsmaßnahmen ohne die tatsächlichen Indikationen für die Schulverweigerung genauer zu prüfen und alternative Lösungswege zu finden.

Es gibt jedoch bereits etliche Gesetzeslagen, die sich klar und deutlich gegen Zwangsmaßnahmen aussprechen, die eine selbstbestimmte Entscheidung auch für unsere Kinder stützen und nicht mit den Zwangszuführungen und anderen Zwangsmaßnahmen von schulabwesenden Kindern zu vereinbaren sind.

Auszug aus unseren Grundgesetzen, die nachweislich mit den Landesgesetzen zur Schulpflicht, insbesondere den Zwangsmaßnahmen kollidieren:

-Art. 2 Abs. 1 GG Recht auf Persönlichkeitsentfaltung – ein Recht auf Persönlichkeitsentfaltung impliziert immer auch den Willen des Kindes und die eigene Entscheidungsfreiheit zu wahren

-Art. 2 Abs. 2 GG Recht auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person – Zwangsausübungen und die verpflichtende Teilnahme zur Schulpräsenz steht hier im deutlichen Widerspruch und ist als Verletzung unserer Grundgesetze zu bewerten

-Art. 1 Abs. 1 GG Recht auf Würde des Menschen – die Würde eines Menschen beinhaltet ebenfalls, die eigenen Entscheidungen eines jeden einzelnen zu schützen, auch die unserer Kinder; Zwangsausübungen sind nicht zu vereinbaren mit unseren Grundgesetzen

-Paragraf 1631 Abs. 2 BGB Recht auf gewaltfreie Erziehung – ein jedes Kind hat ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, somit kann und darf eine Familie nicht dafür bestraft werden, sein Kind nicht mit Gewalt in eine Umgebung zu zwingen, in der es nicht anwesend sein möchte

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de

 

Folgende Forderungen werden hiermit an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Bundestags, Saskia Esken (SPD), Wolfgang Dahler (CDU/CSU), Sebastian Maack (AfD), Jasmina Hostert (SPD), Nyke Slawik (Bündnis90/Die Grünen) und Maren Kaminski (Die Linke) gerichtet:

-Anerkennung der Grundrechte auch für Kinder, die sich bewusst gegen einen Schulbesuch entscheiden (da zwingend notwendig und längst überfällig!)

-sofortiger Stopp von Zwangsmaßnahmen, explizit Zwangszuführung in das Schulgebäude und anderen Zwangsmaßnahmen gegen die Familie bei Kindern, die den Schulbesuch verweigern

-Anordnung zur klaren Reformierung der Gesetzestexte der einzelnen Bundesländer (da nicht Grundgesetzeskonform!)

-Durchführung einer abstrakten Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht zwingend ansteuern

Zukünftig könnte für eine einheitliche Regelung ein übergeordneter Bundesgesetzesbeschluss zur allgemeinen Schulbildung, an dem sich die eizelnen Länder zu orientieren haben, verfasst werden, um willkürliche Entscheidungswege der einzelnen Länder zu unterbinden.


Deswegen weitere Forderungen:

-allgemeingültige Regelungen zur Orientierung der einzelnen Länder

 -Kinder dürfen NICHT mit Gewalt und Zwang der Schule zugeführt werden da dies nicht mit unseren Grundgesetzen zu vereinbaren ist

-Grundrechte dürfen nicht durch das Landesschulgesetz gebrochen werden/Landesgesetze müssen zwingend Grundgesetzeskonform ausgelegt werden

-Eltern, die den Willen ihres Kindes wahren, dürfen sich NICHT mehr in Sorgerechtsverfahren wiederfinden oder um ihre Existenz durch Bußgelder bangen müssen


Um die Bildungsmöglichkeiten zukünftig attraktiver zu gestalten, wird zudem angeregt:

-Demokratische Prozesse anzustoßen, die eine offenere Bildungslandschaft ermöglichen

-Inklusion neu denken und verbessern, vereinfachte bürokratische Wege hierzu wären zwingend notwendig

-attraktivere Bildungsorte schaffen, Lernkonzepte an Schulen verbessern basierend auf Stärken fördern, Raum für mehr Kreativität und aktive Mitgestaltung, Fokus auf ein gesellschaftlich fundiertes Miteinander 

 

Konkrete Umsetzungsmöglichkeiten hierfür könnten sein:

-vereinfachte Wege für die Genehmigung von Schulgründungsinitiativen 

-Inklusionsklassen in Regelschulen etablieren und/oder Bewilligung von verkürztem Unterricht oder Teilzeitbeschulung (vor allem für neurodivergente Kinder wäre dies eine enorme Entlastung!)

-neue vereinfachte Lehrplankonzepte erarbeiten, (weg von Quantität hin zu Qualität, weniger dafür effektiver) 

-mehr Raum für individuelle Förderung und ein gutes Miteinander schaffen und gleichzeitig den Druck vieler Lehrkräfte entgegenwirken 

-Onlineschulen als Bildungsalternative etablieren und bewilligen für Kinder, die den Schulbesuch komplett ablehnen (eine regelmäßige Bildungsstandüberprüfung könnte bereits jetzt ohne großen Aufwand umgesetzt werden)

-zur Unterstützung des Systems könnte es helfen, neue Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen beispielweise als Bildungshelfer (mit verkürzter Ausbildungszeit) 

Einige dieser Beispiele sind ohne großen Aufwand zeitnah und schnell umsetzbar. Diese ganzen Prozesse müssen von oben angesteuert werden damit es fix zu einheitlichen Regelungen bezüglich Umsetzung kommen kann.

Und ganz wichtig noch mal zu betonen und Kernpunkt dieser Petition: nichts darf durch Zwang an Kindern herbeigeführt werden! Grundrechte müssen gewahrt werden auch für unsere Kinder!

 

Folgendes wurde bereits durch die UN-Konvention festgestellt:

UN-Resolution 60/251 „Menschenrechtsrat“ vom 15. März 2006: Punkt 62. Nach den vorliegenden Informationen könnte es sein, dass in manchen Bundesländern Bildung ausschließlich als "Schulbesuch" verstanden wird. Auch wenn der Sonderberichterstatter ein Verfechter der unentgeltlichen und obligatorischen öffentlichen Schule ist, muss daran erinnert werden, dass Bildung nicht auf "school attendance" reduziert werden kann und stets auf das Wohl des Kindes ausgerichtet sein muss. Alternativen wie Fernunterricht und "homeschooling" sind mögliche Optionen, die unter gewissen Umständen, die außergewöhnlich sein müssen, in Betracht kommen können, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass nach Artikel 13 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Eltern das Recht zukommt, die angemessene Bildung für ihre Kinder zu bestimmen. Die Förderung und Stärkung des öffentlichen und staatlich finanzierten Bildungssystems darf nicht dazu führen, Modelle ohne physische Präsenz im Schulgebäude anzuprangern. In diesem Sinne wurden dem Sonderberichterstatter Klagen über Drohungen mit dem Entzug des elterlichen Sorgerechts zur Kenntnis gebracht, weil Kinder in "homeschooling"-Modellen unterrichtet werden. 

Quelle: https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/a-hrc-4-29.pdf

Artikel 13 (1) des UN-Sozialpakts: Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Bildung an. Sie stimmen überein, dass die Bildung auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und des Bewusstseins ihrer Würde gerichtet sein und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten stärken muss. 

Quelle:https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICESCR/ICESCR_Pakt.pdf

Artikel 26 (3) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte - Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Quelle: https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf

 

Zusammenfassung: Die Schulpflicht, wie sie derzeit in den Landesgesetzen steht, steht in einem deutlichen inhaltlichen Widerspruch zu unseren Grundgesetzen und zum völkerrechtlich verbindlichen Art. 3 CRC, der das Kindeswohl als vorrangigen Gesichtspunkt bei allen Maßnahmen vorschreibt. Da die CRC den Rang eines Bundesgesetzes hat und das nationale Recht völkerrechtskonform ausgelegt werden muss zudem Paragraph 31 GG klar definiert, dass Landesrecht durch Bundesrecht gebrochen wird, ist die aktuelle Schulpflicht rechtlich nicht tragbar, vor allem wenn sie durch Zwang gefordert wird.

Die rechtlichen Grundlagen werden von Verwaltungsbehörden und Gerichten übergangen, die Familien finanziell bestraft oder Eltern mit dem Entzug des Sorgerechts gedroht. Das nein zum Schulzwang soll kein nein zur Bildung bedeuten. Bildung unter Zwang ist jedoch mit der Würde des Menschen und seinem Recht auf Bildung nicht vereinbar.

Und dies vor allem dann nicht, wenn Bildung innerhalb der verpflichtenden Schule nicht mehr zwangsläufig hochwertig und allumfassend für jeden gleichermaßen angemessen umgesetzt werden kann.

Schulen bieten für viele, aber nicht für alle jungen Menschen geeignete Bedingungen zum Lernen. Tatsächlich könnte in dieser, sich immer mehr zuspitzenden Situation eine freiere Bildungspolitik eine Chance sein, Druck aus dem überlasteten Schulsystem zu nehmen. 

 

Argumentationen für eine freiere Bildungslandschaft:

·      Wissenschaftliche Studien in zahlreichen Staaten zeigen, dass eine natürliche Art der Bildung ohne Zwangsausübung gelingt.[1][2]

·      Möglichkeiten über Externe Prüfungen zu Schulabschlüssen zu gelangen sind bereits möglich

·      In wissenschaftlichen Studien wurde festgestellt, dass hinsichtlich des Sozialverhaltens und der sozialen Entwicklung von außerschulisch lernenden jungen Menschen keinerlei negative Auffälligkeiten im Vergleich zu schulbesuchenden jungen Menschen festgestellt werden konnten.[3] 

·      Die verbreitete Sorge, dadurch würden soziale Verwahrlosung und Extremismus verstärkt, ist in diesen Ländern empirisch durch nichts belegt. Erfahrungen sprechen dafür, wie sozial kompetent und selbstbewusst sich frei lernende junge Menschen entwickeln. [4] 

·      Die allermeisten westlichen Demokratien kommen ohne Schulbesuchspflicht aus. [5] In Kanada sind es sogar 34 % Prozent aller Schüler, die darin außerdem noch finanziell vom Staat unterstützt werden. [6] In einigen Ländern wie Irland und Italien hat die Bildungsfreiheit sogar Verfassungsrang. [7] 

 

Wir hoffen inständig, dass sich der Bildungsausschuss des Bundestags für die Rechte junger Menschen einsetzt und sich diesem Thema annimmt!

 

Hochachtungsvoll,

Andrea Malcherek und Unterstützer dieser Petition, stellvertretend für alle Kinder, die unter der Schulpflicht massivst zu leiden haben 

 

UnterstützerInnen der Petition:

Herr Michael Harslem, Dipl. Soziologe und Entwicklungscoach 

Eva Naumann, Sozialpädagogin und Psychoterapeutin i.A. 

Anna Katharina Tiesmeier, Autorin und Expertin für Neurodivergenz

Jaqueline Vial, Bildungsberaterin und Gründerin von anders richtig

Maria da Silva, Erzieherin, Pädagogin und Beraterin für bindungsorientierte Elternschaft 

Clarissa Junger-Speckner, Heilpraktikerin, Physiotherapeutin und Gründerin einer Selbsthilfegruppe für Autismus

Sabine Omarow, Dipl. Legasthenietrainerin und psychologische Beraterin

Nadine Akmestanli, Beraterin für bindungs- und konfliktorientierte Elternarbeit

Christin Brendieck, Autorin und Beraterin für Neurodivergenz

Nora Henker, Pädagogin und Beraterin bei Schulvermeidung

 

Quellenverzeichnis 
[1] Günther Dohmen, Das informelle Lernen - Die internationale Erschließung einer bisher vernachlässigten Grundform menschlichen Lernens für das lebenslange Lernen aller, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bonn, 2001
[2]Alan Thomas & Harriet Pattison, Informelles Lernen – Wie Kinder zu Hause lernen, 2016)
[3] Gutachterliche Stellungnahme, Prof. Dr. Franco Rest, Professor für Erziehungswissenschaften am Fachbereich Angewandte Sozialwissenschaften der FH-University of applied sciences and arts, Dortmund, 2009 und Jan Edel, Schulfreie Bildung, Über die Vernachlässigung schulfreier Bildungskonzepte in Deutschland, 2007 und Thomaschke, R., 2018: Selbstbestimmte Bildung: Eine empirisch psychologische Perspektive. In M. Kern (Hrsg.): Selbstbestimmte Bildungswege als Kindeswohlgefährdung? tologo verlag, Leipzig) 
[4] K. Burton und Dr. E. Slater, Homeschooled children are far more socially engaged than you might think, 15.04.2019. [Online]. https://theconversation.com/homeschooled-children-are-far-more-socially-engaged-than-you-might-think-111353 [Zugriff am 26.04.2023]. 
[5] J. Sperling, Länder ohne Schulpflicht: Ein Überblick, 14.03.2022. [Online]. https://praxistipps.focus.de/laender-ohne-schulpflicht-ein-ueberblick_143179 [Zugriff am 28.04.2023]. 
[6] J. Edel, Schulpflicht und Bildungsfreiheit in Europa, Unerzogen-Magazin, S. 15/16, 03/2008. 
[7] Hausunterricht, [Online]. https://de.wikipedia.org/wiki/Hausunterricht [Zugriff am 26.04.2023].

Die Entscheidungsträger*innen

Saskia Esken
SPD, Bundesvorsitzende & MdB
Bildungs- und Familienausschuss
Bildungs- und Familienausschuss

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