Neuigkeit zur PetitionSCHUFA-Score Offener Brief an die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Neue Entwicklung: noyb mahnt SCHUFA ab – Interessentenliste für mögliche Sammelklage eröffnet

Patrick RingDeutschland
26.08.2026

Neue Entwicklung: noyb mahnt SCHUFA ab – Interessentenliste für mögliche Sammelklage eröffnet

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

im Streit um den historischen Datenbestand der SCHUFA – in der Berichterstattung häufig als „Schattendatenbank“ bezeichnet – gibt es eine wichtige neue Entwicklung.

Die Datenschutzorganisation noyb hat die SCHUFA am 26.08.2026 förmlich abgemahnt. Nach Auffassung von noyb verstößt die SCHUFA gegen die DSGVO, indem sie personenbezogene Daten über die öffentlich genannten Speicherfristen hinaus vorhält, weiterhin zu Test- und Validierungszwecken verarbeitet und Betroffenen diese historischen Daten bei Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO nicht bereitstellt.

Mit der Abmahnung fordert noyb die SCHUFA insbesondere dazu auf,

Daten nicht länger als nach den festgelegten Speicherfristen zu speichern,
bei Auskunftsersuchen auch die historischen Daten vollständig bereitzustellen und
transparent über die tatsächliche Datenverarbeitung zu informieren.
Sollte die SCHUFA diesen Forderungen nicht nachkommen, hat noyb eine Unterlassungsklage angekündigt.

Zusätzlich wurde eine Interessentenliste für eine mögliche spätere Sammelklage auf immateriellen Schadenersatz eröffnet. Angesprochen sind insbesondere Betroffene, deren historische Daten gespeichert wurden oder werden und die in den vergangenen Jahren eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO beantragt haben, ohne dabei diese historischen Daten zu erhalten.

Wichtig ist: Eine Sammelklage wurde bislang noch nicht erhoben. noyb hält einen Schadenersatz in einer Größenordnung von etwa 500 Euro pro Person für denkbar. Dabei handelt es sich jedoch weder um einen bereits feststehenden Anspruch noch um eine garantierte Zahlung.

Ich begrüße das Vorgehen von noyb ausdrücklich. Ich selbst habe die SCHUFA bereits 2023, mehrfach 2025 und erneut 2026 ausdrücklich um Auskunft über sämtliche zu meiner Person gespeicherten Daten gebeten. Dabei habe ich meine Anträge klar von einer standardmäßigen kostenlosen Datenkopie abgegrenzt. Dennoch erhielt ich bislang keine Auskunft über die im historischen beziehungsweise archivierten Datenbestand gespeicherten Daten.

Ein Unternehmen kann aus meiner Sicht nicht selbst bestimmen, für welche personenbezogenen Daten sich Betroffene angeblich interessieren. Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO muss sämtliche verarbeiteten personenbezogenen Daten erfassen – unabhängig davon, in welchem System oder unter welcher internen Bezeichnung sie gespeichert werden.

Diese Entwicklung unterstreicht erneut das Anliegen unserer Petition: Transparenz darf sich nicht auf öffentlichkeitswirksame Versprechen und den aktuellen Score beschränken. Sie muss für sämtliche Datenbestände und Verarbeitungsprozesse gelten.

Weitere Informationen zur Abmahnung:
noyb: „Schattendatenbank“-Skandal – Abmahnung und mögliche Sammelklage

Wer über eine mögliche Sammelklage informiert werden möchte, kann sich freiwillig in die Interessentenliste von noyb eintragen:
noyb-Interessentenliste zum SCHUFA-Datenskandal

Vielen Dank für eure Unterstützung und fürs Teilen!

74 Personen haben diese Woche unterzeichnet
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