SCHUFA widerspricht sich: Orientierungswert und Branchenscores angekündigt, aber nicht geliefert
SCHUFA widerspricht sich: Orientierungswert und Branchenscores angekündigt, aber nicht geliefert
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
ein aktueller Vorgang zeigt erneut, warum beim SCHUFA-Scoring dringend mehr Transparenz und eine wirksame verbraucherschutzrechtliche Kontrolle erforderlich sind.
Im Juli und erneut im August 2026 bestellte und erhielt ich jeweils eine digitale SCHUFA-BonitätsAuskunft. In den dazugehörigen Begleitnachrichten kündigte die SCHUFA ausdrücklich an:
„Darüber hinaus erhalten Sie für Ihre Unterlagen erläuternde Informationen: Ihren tagesaktuell ermittelten SCHUFA-Orientierungswert, Ihre aktuellen SCHUFA-Branchenscores sowie eine Übersicht der zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten.“
In den tatsächlich bereitgestellten „Erläuternden Informationen“ waren jedoch weder der angekündigte Orientierungswert noch die angekündigten Branchenscores enthalten.
Daraufhin fragte ich Anfang August bei der SCHUFA nach, weshalb die ausdrücklich angekündigten Werte in meinen Auskünften nicht enthalten waren.
Heute, am 24.08.2026, erhielt ich die Antwort der SCHUFA. In ihrem auf den 18.08.2026 datierten Schreiben teilte sie mir mit, dass der Orientierungswert bereits seit dem 18.05.2026 und die Branchenscores seit dem 14.07.2026 aus der SCHUFA-BonitätsAuskunft entfallen seien. Diese Umstellungen gelten nach Angaben der SCHUFA für alle Verbraucher gleichermaßen.
Damit besteht ein deutlicher Widerspruch:
Die aktuellen Begleitnachrichten versprechen weiterhin einen Orientierungswert und aktuelle Branchenscores.
Die tatsächlich ausgelieferten Bonitätsauskünfte enthalten diese Werte nicht.
Die SCHUFA erklärt zugleich, beide Bestandteile bereits vor längerer Zeit abgeschafft zu haben.
Gerade bei einem Unternehmen, dessen Bewertungen den Zugang zu Krediten, Wohnungen, Bankkonten und anderen wichtigen Verträgen beeinflussen, müssen Verbraucher klar und zutreffend darüber informiert werden, welche Bonitätswerte über sie berechnet werden und welche Informationen eine kostenpflichtige Auskunft tatsächlich enthält.
Ich möchte deshalb mithilfe freiwilliger Rückmeldungen herausfinden, ob die Aussagen der SCHUFA über den vollständigen Wegfall des Orientierungswertes und der Branchenscores tatsächlich der Wahrheit entsprechen.
Wer seit dem 14.07.2026 eine digitale SCHUFA-BonitätsAuskunft bestellt hat und freiwillig bereit ist, seine Erfahrungen mitzuteilen, kann sich gerne und völlig unverbindlich unter folgender E-Mail-Adresse bei mir melden:
dsgvo-verbraucherschutz@proton.me
Eine Beteiligung ist selbstverständlich vollständig freiwillig. Für die Rückmeldung genügt eine kurze Mitteilung zu folgenden Punkten:
Bestell- oder Ausstellungsdatum
Wurden in der Begleitnachricht der Orientierungswert und Branchenscores angekündigt?
War im PDF tatsächlich ein Orientierungswert enthalten?
Waren im PDF tatsächlich Branchenscores enthalten?
Gemeint ist ausschließlich die kostenpflichtige digitale SCHUFA-BonitätsAuskunft – nicht die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO und nicht der meineSCHUFA-Zugang.
Die Übersendung vollständiger Dokumente ist weder erforderlich noch erwartet. Wer freiwillig einen Screenshot oder einen anderen Nachweis beifügen möchte, sollte zuvor sämtliche Namen, Adressen, Geburtsdaten, Vertrags- und Kontonummern, Referenznummern sowie Verifizierungscodes vollständig schwärzen.
Dieser Vorgang unterstreicht das Anliegen unserer Petition: Ein Bonitätssystem mit derart weitreichenden Folgen muss transparent und nachvollziehbar ausgestaltet sein. Auch die Informationen der SCHUFA über die Funktionsweise und den Inhalt ihrer Auskünfte müssen eindeutig und zutreffend sein.
Vielen Dank für eure Unterstützung und fürs Teilen!
https://www.change.org/Schufa-Score