Schluss mit Wegsehen – Kinderschutz statt Umgangspflicht

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Madeleine M und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Weil ich aus nächster Nähe erlebt habe, was passiert, wenn das Familienrecht den Schutz von Kindern nicht ernst genug nimmt.

Kinder, die klare Signale senden, werden nicht gehört. Ihr Wille wird relativiert, psychologisiert oder komplett ignoriert – selbst wenn Angst, Ablehnung oder deutliche Aussagen auf eine Gefährdung hindeuten. Die Entscheidungen in Familiengerichten basieren dabei oft nicht auf objektiven Fakten, sondern auf subjektiven Einschätzungen von Richterinnen oder Gutachterinnen, denen es an fundierter Ausbildung zu Gewalt, Trauma und Kinderschutz fehlt.

Hinweise auf Gewalt, Missbrauch oder massiven Drogenkonsum werden verharmlost oder gar nicht berücksichtigt. Selbst wenn Elternteile nachweislich alkohol- oder drogenabhängig sind, wird das Kindeswohl regelmäßig hinter das Umgangsrecht gestellt – mit fatalen Folgen für die betroffenen Kinder.

Dabei ist die rechtliche Grundlage klar:

Mit der Istanbul-Konvention hat sich Deutschland verpflichtet, Betroffene – insbesondere Kinder – vor Gewalt, Missbrauch und Gefährdung zu schützen. Artikel 31 stellt eindeutig klar, dass ein Umgang mit gewalttätigen oder suchtkranken Elternteilen nicht erzwungen werden darf, wenn dadurch das Wohl des Kindes gefährdet wird.

Doch in der Praxis wird diese Konvention ignoriert.

Statt Kinder zu schützen, zwingt man sie in Umgangskontakte mit Personen, vor denen sie sich fürchten – oder die sich nachweislich nicht unter Kontrolle haben. Suchtproblematiken werden ausgeblendet, das Risiko unterschätzt. Und wer darauf hinweist, wird oft als „überfürsorglich“ oder „manipulativ“ dargestellt.

Diese Petition setzt ein Zeichen gegen ein System, das wegsieht, wo es hinschauen müsste – und das schweigt, wo es laut werden sollte.

Wir fordern:

• Fachlich qualifizierte Gutachter*innen mit psychologischer und traumasensibler Ausbildung

• Verbindliche Berücksichtigung von Suchtproblemen und Gewalt bei Umgangsregelungen

• Die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention in allen familiengerichtlichen Verfahren

 


Denn Kinder haben das Recht auf Schutz. Ohne Ausnahme.

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Selina KargPetitionsstarter*in

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Aktuelle Unterzeichner*innen:
Madeleine M und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Weil ich aus nächster Nähe erlebt habe, was passiert, wenn das Familienrecht den Schutz von Kindern nicht ernst genug nimmt.

Kinder, die klare Signale senden, werden nicht gehört. Ihr Wille wird relativiert, psychologisiert oder komplett ignoriert – selbst wenn Angst, Ablehnung oder deutliche Aussagen auf eine Gefährdung hindeuten. Die Entscheidungen in Familiengerichten basieren dabei oft nicht auf objektiven Fakten, sondern auf subjektiven Einschätzungen von Richterinnen oder Gutachterinnen, denen es an fundierter Ausbildung zu Gewalt, Trauma und Kinderschutz fehlt.

Hinweise auf Gewalt, Missbrauch oder massiven Drogenkonsum werden verharmlost oder gar nicht berücksichtigt. Selbst wenn Elternteile nachweislich alkohol- oder drogenabhängig sind, wird das Kindeswohl regelmäßig hinter das Umgangsrecht gestellt – mit fatalen Folgen für die betroffenen Kinder.

Dabei ist die rechtliche Grundlage klar:

Mit der Istanbul-Konvention hat sich Deutschland verpflichtet, Betroffene – insbesondere Kinder – vor Gewalt, Missbrauch und Gefährdung zu schützen. Artikel 31 stellt eindeutig klar, dass ein Umgang mit gewalttätigen oder suchtkranken Elternteilen nicht erzwungen werden darf, wenn dadurch das Wohl des Kindes gefährdet wird.

Doch in der Praxis wird diese Konvention ignoriert.

Statt Kinder zu schützen, zwingt man sie in Umgangskontakte mit Personen, vor denen sie sich fürchten – oder die sich nachweislich nicht unter Kontrolle haben. Suchtproblematiken werden ausgeblendet, das Risiko unterschätzt. Und wer darauf hinweist, wird oft als „überfürsorglich“ oder „manipulativ“ dargestellt.

Diese Petition setzt ein Zeichen gegen ein System, das wegsieht, wo es hinschauen müsste – und das schweigt, wo es laut werden sollte.

Wir fordern:

• Fachlich qualifizierte Gutachter*innen mit psychologischer und traumasensibler Ausbildung

• Verbindliche Berücksichtigung von Suchtproblemen und Gewalt bei Umgangsregelungen

• Die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention in allen familiengerichtlichen Verfahren

 


Denn Kinder haben das Recht auf Schutz. Ohne Ausnahme.

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Selina KargPetitionsstarter*in

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