Petition updateSchluss mit ungerechter SCHUFA-Praxis für erledigte Forderungen / Löschung nach 6 MonatenUpdate zur laufenden Petition – und eine persönliche Bitte
Patrick R.Germany
Apr 19, 2026

Am 23.03.2025 habe ich meine Datenschutzbeschwerde beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eingereicht. Erst am 14.04.2026 – also nach 387 Tagen, mithin 1 Jahr und 22 Tagen – wurde von dort überhaupt eine Stellungnahme bei der SCHUFA Holding AG angefordert.

 

Deshalb habe ich nun schweren Herzens eine GoFundMe-Spendenaktion gestartet:

https://gofund.me/1125b0b38

 

Jeder Euro hilft mir dabei, die medizinisch notwendige Zahnersatzversorgung im Unterkiefer beginnen zu können. Auch das Teilen des Aufrufs hilft sehr.

 

Besonders bemerkenswert ist: Diese Prüfung erfolgte nach meinem Eindruck nicht freiwillig oder aus eigenem Antrieb. Vielmehr hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden den Hessischen Datenschutzbeauftragten mit gerichtlichem Schreiben vom 31.03.2026 aufgefordert mitzuteilen, wann über meine Beschwerde entschieden werden soll.

 

Erst danach wurde der HBDI gegenüber der SCHUFA tätig.

 

Dabei wurde der HBDI von Anfang an darüber informiert, dass es hier nicht nur um abstrakte Speicherfristen geht. Es wurden besondere Umstände vorgetragen, die eine echte Einzelfallabwägung erforderlich machen.

Dazu zählen unter anderem:

 

  • die medizinische Dringlichkeit,
  • die seit über 19 Monaten faktisch verwehrte Finanzierung der konkret betroffenen Behandlung,
  • Löschaufträge beziehungsweise Widerrufe der einmeldenden Unternehmen gegenüber der SCHUFA,
  • spätere Stellungnahmen dieser Unternehmen,
    sowie weitere konkrete Beweisunterlagen.

 

Meine Beschwerde vom 23.03.2025 war nicht pauschal oder substanzlos. Sie war in fünf Beschwerdekomplexegegliedert. Zu jedem Beschwerdekomplex existierte ein eigenes Anlagenkonvolut. Teilweise waren urkundliche Beweisunterlagen beigefügt.

 

Vor diesem Hintergrund überzeugt es mich nicht, wenn der HBDI in seiner Klageerwiderung sinngemäß darauf verweist, er schulde keine „Ermittlung ins Blaue hinein“. Denn hier ging es gerade nicht um bloße Behauptungen ohne Tatsachengrundlage. Die erhobenen Vorwürfe und Verstöße waren mit konkreten Unterlagen, Anlagen und Beweisen versehen.

 

Wenn einer Behörde konkrete Beweisunterlagen vorliegen, ist die Prüfung dieser Unterlagen keine Ermittlung „ins Blaue hinein“, sondern der Kern ihrer gesetzlichen Aufgabe.

 

Ebenfalls irritierend sind die Gründe, die nun für die lange Bearbeitungsdauer angeführt werden. Genannt werden nach meinem Verständnis unter anderem die Komplexität des Verfahrens, der Aktenumfang sowie meine Petition beim Hessischen Landtag.

 

Das überzeugt mich aus mehreren Gründen nicht.

Meine Untätigkeitsklage wurde bereits am 19.01.2026 eingereicht. Die Petition beim Hessischen Landtag folgte erst am 28.02.2026, ergänzt am 02.03.2026. Eine nachgelagerte Petition kann aus meiner Sicht kaum erklären, weshalb die Datenschutzbeschwerde zuvor bereits rund zehn Monate nicht beschieden wurde.

 

Auch der Verweis auf den Aktenumfang erscheint mir nur eingeschränkt tragfähig. Denn ein erheblicher Teil des Aktenumfangs wurde nach meiner Wahrnehmung durch die Art der behördlichen Aktenführung selbst verursacht: etwa durch doppelte Erfassung von Unterlagen, Weiterleitungen von E-Mails, das Einscannen leerer Rückseiten der per Einschreiben eingegangenen Beschwerdeunterlagen sowie Darstellungen von E-Mail-Verläufen, bei denen teilweise nur ein einzelner Buchstabe pro Zeile erscheint.

 

Auch im gerichtlichen Verfahren fällt auf: Der HBDI beantragte zur Einreichung seiner Klageerwiderung eine Fristverlängerung bis zum 27.03.2026.

 

Begründet wurde dies unter anderem mit Arbeitsüberlastung, dem anstehenden Umzug der Behörde im März sowie notwendiger Abstimmung zwischen Justiziariat und Fachabteilung.

 

Nach meinem Verständnis erklärt dies jedoch nicht, weshalb bis zur ursprünglich gesetzten Frist vom 23.02.2026 keine Klageerwiderung gefertigt werden konnte. Ein späterer Behördenumzug im März erklärt nicht ohne Weiteres die fehlende Bearbeitung im Februar.

 

Hinzu kommt: Nach der Verwaltungsakte soll eine Abstimmung zwischen Justiziariat und Fachabteilung bereits am 26.01.2026 beziehungsweise 27.01.2026 stattgefunden haben. Wenn diese Abstimmung bereits erfolgt war, stellt sich für mich die Frage, weshalb sie später erneut als Grund für eine Fristverlängerung herangezogen wurde.

 

Besonders schwer wiegt aus meiner Sicht: Auch während der verlängerten Frist scheinen keine tatsächlichen Ermittlungen gegenüber der SCHUFA erfolgt zu sein. Die Stellungnahme der SCHUFA wurde erst am 14.04.2026angefordert – also nach Ablauf der verlängerten Frist und erst nachdem das Verwaltungsgericht Wiesbaden am 31.03.2026 nachgefragt hatte, wann ich beschieden werden soll.

Für mich ist das kein abstrakter Behördenvorgang.

Während diese Verfahren laufen und Zeit verstreicht, bleibt meine medizinisch notwendige Behandlung im Unterkiefer faktisch blockiert. Im Unterkiefer habe ich keinen einzigen Backenzahn mehr. Normales Kauen ist kaum möglich. Zusätzlich leide ich an Colitis ulcerosa, einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung, bei der eine geeignete, ausgewogene und gut kaubare Ernährung besonders wichtig ist.

 

Die Versorgung meines Oberkiefers konnte ich bereits abschließen. Dafür habe ich meine gesamten Ersparnisse eingesetzt. Für die notwendige Versorgung des Unterkiefers fehlen mir nun die finanziellen Mittel. Die Kosten werden auf etwa 12.000 bis 15.000 Euro geschätzt.

 

Eine Finanzierung bleibt mir wegen der bestehenden SCHUFA-Einträge faktisch verwehrt – obwohl die einmeldenden Unternehmen nach meiner Darstellung schriftlich um Löschung gebeten beziehungsweise bestätigt haben, dass die Meldevoraussetzungen nicht vorliegen.

 

Deshalb habe ich nun schweren Herzens eine GoFundMe-Spendenaktion gestartet:

https://gofund.me/1125b0b38

 

Jeder Euro hilft mir dabei, die medizinisch notwendige Zahnersatzversorgung im Unterkiefer beginnen zu können. Auch das Teilen des Aufrufs hilft sehr.

 

Leider sehe ich aktuell keine andere Möglichkeit, die ausstehende Behandlung früher zu starten. Ich kämpfe weiter juristisch und datenschutzrechtlich darum, dass meine Rechte durchgesetzt werden. Aber Gerichtsverfahren und behördliche Verfahren dauern lange – meine gesundheitliche Situation wartet nicht.

 

Damit geht es längst nicht mehr nur um die Frage, wie lange negative SCHUFA-Einträge gespeichert werden dürfen. Es geht auch darum, ob Datenschutzaufsichtsbehörden Beschwerden effektiv, vollständig und einzelfallbezogen prüfen – insbesondere dann, wenn Betroffene konkrete Beweisunterlagen vorlegen und besondere Umstände wie medizinische Dringlichkeit geltend machen.

 

Ich halte euch weiter auf dem Laufenden.

 

Deshalb habe ich nun schweren Herzens eine GoFundMe-Spendenaktion gestartet:

https://gofund.me/1125b0b38

 

Jeder Euro hilft mir dabei, die medizinisch notwendige Zahnersatzversorgung im Unterkiefer beginnen zu können. Auch das Teilen des Aufrufs hilft sehr.

Copy link
WhatsApp
Facebook
Nextdoor
Email
X