Schluss mit Mehrfachkandidaturen – für faire Kommunalwahlen in Bayern

Das Problem

Wahlen sind das Fundament unserer Demokratie. Sie sollen transparent, fair und für alle Bürgerinnen und Bürger verständlich sein. Nur wenn Wählerinnen und Wähler klar erkennen können, wofür eine Kandidatin oder ein Kandidat steht und welches Amt tatsächlich angestrebt wird, kann der Wählerwille eindeutig zum Ausdruck kommen.

Bei Kommunalwahlen in Bayern ist es jedoch derzeit erlaubt, dass eine Person gleichzeitig für mehrere Ämter kandidiert – beispielsweise als Oberbürgermeister und zugleich als Stadtrat oder als Landrat und zugleich als Kreisrat. Diese Praxis führt zu erheblichen Problemen für die Transparenz und Glaubwürdigkeit von Wahlen.

Für viele Wählerinnen und Wähler ist nicht nachvollziehbar, welches Amt ein Kandidat tatsächlich ausüben möchte. Stimmen werden in der Erwartung abgegeben, dass die gewählte Person das jeweilige Amt auch übernimmt. Wenn Kandidaten jedoch mehrere Ämter gleichzeitig anstreben, bleibt unklar, welche Position sie im Falle eines Erfolgs tatsächlich wahrnehmen werden.

Darüber hinaus eröffnen Mehrfachkandidaturen die Möglichkeit strategischer Absicherung. Kandidaten können sich mehrere Optionen offenhalten, anstatt sich klar für ein Amt zu entscheiden und dafür Verantwortung zu übernehmen. Dies schwächt das Vertrauen in politische Prozesse und vermittelt den Eindruck, dass taktische Überlegungen wichtiger sind als klare Entscheidungen.

Ein besonders problematischer Aspekt ist die Auswirkung auf den Wählerwillen: Wird ein Kandidat gewählt, nimmt das Mandat jedoch nicht an, rückt eine andere Person nach, die nicht direkt für dieses Amt gewählt wurde. Dadurch wird die unmittelbare Verbindung zwischen Stimmabgabe und tatsächlicher Amtsausübung geschwächt.

Zudem führt diese Praxis zu Wettbewerbsverzerrungen. Kandidaten, die mehrfach antreten, sind stärker präsent und haben strukturelle Vorteile gegenüber Bewerbern, die sich bewusst auf ein Amt konzentrieren. Dies beeinträchtigt die Chancengleichheit im Wahlprozess.

Mehrfachkandidaturen sind keine Einzelfälle, sondern treten bei Kommunalwahlen in Bayern regelmäßig auf. Für viele Bürgerinnen und Bürger entsteht dadurch der Eindruck, dass nicht klare Verantwortung, sondern politische Absicherung im Vordergrund steht.

Wir fordern daher, dass Mehrfachkandidaturen bei Kommunalwahlen in Bayern gesetzlich verboten werden und jede Person nur noch für ein einziges Amt gleichzeitig kandidieren darf.

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Das Problem

Wahlen sind das Fundament unserer Demokratie. Sie sollen transparent, fair und für alle Bürgerinnen und Bürger verständlich sein. Nur wenn Wählerinnen und Wähler klar erkennen können, wofür eine Kandidatin oder ein Kandidat steht und welches Amt tatsächlich angestrebt wird, kann der Wählerwille eindeutig zum Ausdruck kommen.

Bei Kommunalwahlen in Bayern ist es jedoch derzeit erlaubt, dass eine Person gleichzeitig für mehrere Ämter kandidiert – beispielsweise als Oberbürgermeister und zugleich als Stadtrat oder als Landrat und zugleich als Kreisrat. Diese Praxis führt zu erheblichen Problemen für die Transparenz und Glaubwürdigkeit von Wahlen.

Für viele Wählerinnen und Wähler ist nicht nachvollziehbar, welches Amt ein Kandidat tatsächlich ausüben möchte. Stimmen werden in der Erwartung abgegeben, dass die gewählte Person das jeweilige Amt auch übernimmt. Wenn Kandidaten jedoch mehrere Ämter gleichzeitig anstreben, bleibt unklar, welche Position sie im Falle eines Erfolgs tatsächlich wahrnehmen werden.

Darüber hinaus eröffnen Mehrfachkandidaturen die Möglichkeit strategischer Absicherung. Kandidaten können sich mehrere Optionen offenhalten, anstatt sich klar für ein Amt zu entscheiden und dafür Verantwortung zu übernehmen. Dies schwächt das Vertrauen in politische Prozesse und vermittelt den Eindruck, dass taktische Überlegungen wichtiger sind als klare Entscheidungen.

Ein besonders problematischer Aspekt ist die Auswirkung auf den Wählerwillen: Wird ein Kandidat gewählt, nimmt das Mandat jedoch nicht an, rückt eine andere Person nach, die nicht direkt für dieses Amt gewählt wurde. Dadurch wird die unmittelbare Verbindung zwischen Stimmabgabe und tatsächlicher Amtsausübung geschwächt.

Zudem führt diese Praxis zu Wettbewerbsverzerrungen. Kandidaten, die mehrfach antreten, sind stärker präsent und haben strukturelle Vorteile gegenüber Bewerbern, die sich bewusst auf ein Amt konzentrieren. Dies beeinträchtigt die Chancengleichheit im Wahlprozess.

Mehrfachkandidaturen sind keine Einzelfälle, sondern treten bei Kommunalwahlen in Bayern regelmäßig auf. Für viele Bürgerinnen und Bürger entsteht dadurch der Eindruck, dass nicht klare Verantwortung, sondern politische Absicherung im Vordergrund steht.

Wir fordern daher, dass Mehrfachkandidaturen bei Kommunalwahlen in Bayern gesetzlich verboten werden und jede Person nur noch für ein einziges Amt gleichzeitig kandidieren darf.

Die Entscheidungsträger*innen

Bayerischer Landtag – Innenausschuss
Bayerischer Landtag – Innenausschuss

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