Schützt den Beruf der Kosmetikerin und den Vebraucher

Das Problem

Der Beruf des Kosmetikers in Deutschland ist derzeit ungeschützt und fällt unter die Anlage B1 der Handwerksordnung (HwO). Das bedeutet, dass sich jeder – unabhängig von Ausbildung oder Qualifikation – als Kosmetiker bezeichnen und den Beruf ausüben darf. Sogar Schulungen können ohne fundierte Fachkenntnisse angeboten werden. Diese Deregulierung, die seit 2004 gilt, hat zu einem Wildwuchs in der Branche geführt und verursacht erhebliche Probleme für Verbraucher, qualifizierte Fachkräfte und die gesamte Kosmetikindustrie.

Immer mehr unqualifizierte Anbieter überschwemmen den Markt mit Dumpingpreisen, die oft unter den Kosten einer professionellen Dienstleistung liegen. Das untergräbt nicht nur die wirtschaftliche Existenz gut ausgebildeter Kosmetiker, sondern führt auch zu einem Vertrauensverlust bei den Kunden. Verbraucher haben zunehmend Schwierigkeiten, seriöse und kompetente Anbieter von “schwarzen Schafen” zu unterscheiden – sei es bei Kosmetikstudios oder Schulungsanbietern. Unqualifizierte Weiterbildungen und unseriöse Schulungsanbieter verschärfen das Problem weiter: Viele bieten teure Kurse an, die wenig Inhalt haben und keine anerkannten Qualifikationen vermitteln, wodurch Teilnehmer viel Geld ausgeben, ohne echte Kompetenzen zu erwerben. Die Folge: Die Branche leidet unter einem Imageproblem, und qualifizierte Fachkräfte kämpfen darum, das Vertrauen potenzieller Kunden zu gewinnen.

Besonders alarmierend sind die gesundheitlichen Risiken. Kosmetiker arbeiten am größten Organ des Menschen – der Haut. Fehlende Qualifikation kann zu schweren Schäden führen, wie Infektionen, Allergien, Verbrennungen oder bleibenden Narben. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und Verbraucherzentralen erhalten regelmäßig Meldungen über unerwünschte Wirkungen wie Hautreizungen, Ausschläge oder Schwellungen, die oft auf unsachgemäße Anwendungen zurückzuführen sind. Solche Fälle unterstreichen, dass der ungeschützte Status des Berufs eine echte Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt – ähnlich wie in anderen Handwerken, in denen die Meisterpflicht bereits wiedereingeführt wurde, um Qualitätsmängel und Gefahren abzuwenden.

Die Situation

Sie investieren Zeit, Geld und Verantwortung in eine fundierte Ausbildung, während unqualifizierte Anbieter mit Dumpingpreisen den Markt überschwemmen. Das untergräbt Vertrauen, Qualität und langfristig die Sicherheit der gesamten Branche.

Ein Beruf, der direkt an der Gesundheit von Menschen arbeitet, darf kein rechtsfreier Raum sein. Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass die Wiedereinführung der Meisterpflicht in anderen Berufen, wie seit 2020 in 12 Handwerken (z. B. Fliesenleger oder Raumausstatter), zu mehr Qualität, besserem Verbraucherschutz und einer Stärkung der Branche geführt hat. Dennoch bleibt die Kosmetikbranche ausgeschlossen, obwohl ähnliche Risiken bestehen und Petitionen wie die aktuelle Online-Petition für klare Standards in der Kosmetik fordern.

Deshalb fordern wir:

➡️ Die Einführung der Meisterpflicht und die Aufnahme des Kosmetik-Gewerbes in Anlage A der Handwerksordnung.

Nur durch verbindliche Qualifikationsstandards lassen sich Verbraucherschutz, Gesundheitssicherheit und Qualität nachhaltig gewährleisten – im Interesse der Bürger:innen, der Fachkräfte und einer verantwortungsvollen Kosmetikbranche. Helfen Sie mit, diesen Missstand zu beenden – für eine sichere und faire Kosmetikbranche!

Quellenangaben
Hier ist eine Liste der verwendeten Quellen basierend auf den Zitations-IDs:

[0] Gewerbe der Handwerksordnung, Anlage B1 und B2 | ZDH - https://www.zdh.de/daten-und-fakten/handwerksordnung/gewerbe-anlage-b1-und-b2

[1] Meisterpflicht im Handwerk: mit und ohne Meisterbrief gründen - Für Gründer - https://www.fuer-gruender.de/wissen/existenzgruendung-planen/recht-und-steuern/genehmigungen/meisterpflicht-handwerk

[2] Anlage B HwO - Einzelnorm - Gesetze im Internet - https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_b.html

[3] In welchen Berufen gilt die Meisterpflicht? Übersicht nach Anlage A & B - https://www.gewerbeanmeldung.de/meisterpflicht

[4] Meisterpflicht im Handwerk: Berufe & Ausnahmen 2025 - gripsware - https://gripsware.de/blogpost/meisterpflicht-handwerk

[5] Meisterpflicht – alle Infos zur Rückkehr im Überblick - Lexware - https://www.lexware.de/wissen/mitarbeiter-gehalt/wiedereinfuehrung-der-meisterpflicht

[6] Ohne Meister selbstständig als Handwerker arbeiten? So geht’s! - Accountable - https://www.accountable.de/blog/ohne-meister-selbststaendig-als-handwerker-arbeiten

[7] Meisterpflicht im Handwerk – selbstständig mit oder ohne Meisterbrief? - https://www.jh-profishop.de/profi-guide/meisterpflicht

[8] Meisterpflicht im Handwerk – Geht Selbstständigkeit ohne Meister? | sevdesk - https://sevdesk.de/ratgeber/gruenden/selbstaendigkeit-anmelden/gewerbe/meisterpflicht

[9] Ein Jahr Meisterpflicht: So steht es um die zwölf Gewerke - Deutsche Handwerks Zeitung - https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/ein-jahr-meisterpflicht-so-steht-es-um-die-zwoelf-gewerke-166158

[14] Meisterpflicht für zwölf Gewerke der Anlage B1 HwO ist am 14.02.2020 in Kraft getreten - Handwerkskammer Berlin - https://www.hwk-berlin.de/artikel/meisterpflicht-fuer-zwoelf-gewerke-der-anlage-b1-hwo-ist-am-14-02-2020-in-kraft-getreten-91,0,307.html

 

 

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Franceska …Petitionsstarter*in

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Das Problem

Der Beruf des Kosmetikers in Deutschland ist derzeit ungeschützt und fällt unter die Anlage B1 der Handwerksordnung (HwO). Das bedeutet, dass sich jeder – unabhängig von Ausbildung oder Qualifikation – als Kosmetiker bezeichnen und den Beruf ausüben darf. Sogar Schulungen können ohne fundierte Fachkenntnisse angeboten werden. Diese Deregulierung, die seit 2004 gilt, hat zu einem Wildwuchs in der Branche geführt und verursacht erhebliche Probleme für Verbraucher, qualifizierte Fachkräfte und die gesamte Kosmetikindustrie.

Immer mehr unqualifizierte Anbieter überschwemmen den Markt mit Dumpingpreisen, die oft unter den Kosten einer professionellen Dienstleistung liegen. Das untergräbt nicht nur die wirtschaftliche Existenz gut ausgebildeter Kosmetiker, sondern führt auch zu einem Vertrauensverlust bei den Kunden. Verbraucher haben zunehmend Schwierigkeiten, seriöse und kompetente Anbieter von “schwarzen Schafen” zu unterscheiden – sei es bei Kosmetikstudios oder Schulungsanbietern. Unqualifizierte Weiterbildungen und unseriöse Schulungsanbieter verschärfen das Problem weiter: Viele bieten teure Kurse an, die wenig Inhalt haben und keine anerkannten Qualifikationen vermitteln, wodurch Teilnehmer viel Geld ausgeben, ohne echte Kompetenzen zu erwerben. Die Folge: Die Branche leidet unter einem Imageproblem, und qualifizierte Fachkräfte kämpfen darum, das Vertrauen potenzieller Kunden zu gewinnen.

Besonders alarmierend sind die gesundheitlichen Risiken. Kosmetiker arbeiten am größten Organ des Menschen – der Haut. Fehlende Qualifikation kann zu schweren Schäden führen, wie Infektionen, Allergien, Verbrennungen oder bleibenden Narben. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und Verbraucherzentralen erhalten regelmäßig Meldungen über unerwünschte Wirkungen wie Hautreizungen, Ausschläge oder Schwellungen, die oft auf unsachgemäße Anwendungen zurückzuführen sind. Solche Fälle unterstreichen, dass der ungeschützte Status des Berufs eine echte Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt – ähnlich wie in anderen Handwerken, in denen die Meisterpflicht bereits wiedereingeführt wurde, um Qualitätsmängel und Gefahren abzuwenden.

Die Situation

Sie investieren Zeit, Geld und Verantwortung in eine fundierte Ausbildung, während unqualifizierte Anbieter mit Dumpingpreisen den Markt überschwemmen. Das untergräbt Vertrauen, Qualität und langfristig die Sicherheit der gesamten Branche.

Ein Beruf, der direkt an der Gesundheit von Menschen arbeitet, darf kein rechtsfreier Raum sein. Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass die Wiedereinführung der Meisterpflicht in anderen Berufen, wie seit 2020 in 12 Handwerken (z. B. Fliesenleger oder Raumausstatter), zu mehr Qualität, besserem Verbraucherschutz und einer Stärkung der Branche geführt hat. Dennoch bleibt die Kosmetikbranche ausgeschlossen, obwohl ähnliche Risiken bestehen und Petitionen wie die aktuelle Online-Petition für klare Standards in der Kosmetik fordern.

Deshalb fordern wir:

➡️ Die Einführung der Meisterpflicht und die Aufnahme des Kosmetik-Gewerbes in Anlage A der Handwerksordnung.

Nur durch verbindliche Qualifikationsstandards lassen sich Verbraucherschutz, Gesundheitssicherheit und Qualität nachhaltig gewährleisten – im Interesse der Bürger:innen, der Fachkräfte und einer verantwortungsvollen Kosmetikbranche. Helfen Sie mit, diesen Missstand zu beenden – für eine sichere und faire Kosmetikbranche!

Quellenangaben
Hier ist eine Liste der verwendeten Quellen basierend auf den Zitations-IDs:

[0] Gewerbe der Handwerksordnung, Anlage B1 und B2 | ZDH - https://www.zdh.de/daten-und-fakten/handwerksordnung/gewerbe-anlage-b1-und-b2

[1] Meisterpflicht im Handwerk: mit und ohne Meisterbrief gründen - Für Gründer - https://www.fuer-gruender.de/wissen/existenzgruendung-planen/recht-und-steuern/genehmigungen/meisterpflicht-handwerk

[2] Anlage B HwO - Einzelnorm - Gesetze im Internet - https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_b.html

[3] In welchen Berufen gilt die Meisterpflicht? Übersicht nach Anlage A & B - https://www.gewerbeanmeldung.de/meisterpflicht

[4] Meisterpflicht im Handwerk: Berufe & Ausnahmen 2025 - gripsware - https://gripsware.de/blogpost/meisterpflicht-handwerk

[5] Meisterpflicht – alle Infos zur Rückkehr im Überblick - Lexware - https://www.lexware.de/wissen/mitarbeiter-gehalt/wiedereinfuehrung-der-meisterpflicht

[6] Ohne Meister selbstständig als Handwerker arbeiten? So geht’s! - Accountable - https://www.accountable.de/blog/ohne-meister-selbststaendig-als-handwerker-arbeiten

[7] Meisterpflicht im Handwerk – selbstständig mit oder ohne Meisterbrief? - https://www.jh-profishop.de/profi-guide/meisterpflicht

[8] Meisterpflicht im Handwerk – Geht Selbstständigkeit ohne Meister? | sevdesk - https://sevdesk.de/ratgeber/gruenden/selbstaendigkeit-anmelden/gewerbe/meisterpflicht

[9] Ein Jahr Meisterpflicht: So steht es um die zwölf Gewerke - Deutsche Handwerks Zeitung - https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/ein-jahr-meisterpflicht-so-steht-es-um-die-zwoelf-gewerke-166158

[14] Meisterpflicht für zwölf Gewerke der Anlage B1 HwO ist am 14.02.2020 in Kraft getreten - Handwerkskammer Berlin - https://www.hwk-berlin.de/artikel/meisterpflicht-fuer-zwoelf-gewerke-der-anlage-b1-hwo-ist-am-14-02-2020-in-kraft-getreten-91,0,307.html

 

 

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Petition am 12. Februar 2026 erstellt