Schützt das Recht auf gefährliche Kunst – GG Art. 5 und EU-Grundrechte müssen gelten!


Schützt das Recht auf gefährliche Kunst – GG Art. 5 und EU-Grundrechte müssen gelten!
Das Problem
In einer Zeit, in der Triggerwarnungen Zensur ersetzen und Texte gelöscht werden, bevor sie gelesen wurden, rufen wir zur Verteidigung von Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes auf:
„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“
(GG Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz)
Aktuell kursiert ein Werk unter dem Titel „BunkerBibelBurnout“,
das nicht offiziell veröffentlicht wurde
weil es angeblich „zu gefährlich“ ist.
Weil es triggert. Weil es nicht weich ist.
Doch genau deshalb ist es Kunst.
Und genau deshalb muss es frei sein.
Diese Petition richtet sich nicht gegen eine Plattform, nicht gegen einen Verlag oder Staat sondern gegen die schleichende Entwertung von Kunstfreiheit durch soziale Kontrolle, digitale Algorithmen und moralisch aufgeladene Empörung.
Wir fordern:
✅ Dass gefährliche Texte nicht vorab gelöscht, sondern diskutiert werden.
✅ Dass Kunst wieder wehtun darf – ohne gleich „schädlich“ genannt zu werden.
✅ Dass der Schutz durch GG Art. 5 Abs. 3 auch im digitalen Zeitalter gilt.
✅ Dass europäische Grundrechte konsequent angewendet werden unabhängig von Plattform, Medium oder Inhalt.
Diese Forderung stützt sich nicht nur auf das deutsche Grundgesetz, sondern auch auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere:
Artikel 11 – Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
„Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen zu vertreten und Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.“
Artikel 13 – Freiheit der Kunst und Wissenschaft
„Die Kunst und die wissenschaftliche Forschung sind frei. Die akademische Freiheit wird geachtet.“
Unterzeichne diese Petition,
wenn du willst, dass Kunstfreiheit wieder bedeutet: Freiheit nicht Anpassung.
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Das Problem
In einer Zeit, in der Triggerwarnungen Zensur ersetzen und Texte gelöscht werden, bevor sie gelesen wurden, rufen wir zur Verteidigung von Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes auf:
„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“
(GG Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz)
Aktuell kursiert ein Werk unter dem Titel „BunkerBibelBurnout“,
das nicht offiziell veröffentlicht wurde
weil es angeblich „zu gefährlich“ ist.
Weil es triggert. Weil es nicht weich ist.
Doch genau deshalb ist es Kunst.
Und genau deshalb muss es frei sein.
Diese Petition richtet sich nicht gegen eine Plattform, nicht gegen einen Verlag oder Staat sondern gegen die schleichende Entwertung von Kunstfreiheit durch soziale Kontrolle, digitale Algorithmen und moralisch aufgeladene Empörung.
Wir fordern:
✅ Dass gefährliche Texte nicht vorab gelöscht, sondern diskutiert werden.
✅ Dass Kunst wieder wehtun darf – ohne gleich „schädlich“ genannt zu werden.
✅ Dass der Schutz durch GG Art. 5 Abs. 3 auch im digitalen Zeitalter gilt.
✅ Dass europäische Grundrechte konsequent angewendet werden unabhängig von Plattform, Medium oder Inhalt.
Diese Forderung stützt sich nicht nur auf das deutsche Grundgesetz, sondern auch auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere:
Artikel 11 – Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
„Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen zu vertreten und Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.“
Artikel 13 – Freiheit der Kunst und Wissenschaft
„Die Kunst und die wissenschaftliche Forschung sind frei. Die akademische Freiheit wird geachtet.“
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Petition am 28. Mai 2025 erstellt