Petition updateSchützen wir den Winterstein im Taunus – Nein zum Windpark!„Schützen wir den Winterstein im Taunus – Nein zum Windpark!“
Chris RNeu-anspach, Germany
Dec 11, 2025

vielen herzlichen Dank für Eure bisher über 3.200 Unterschriften - das ist ein starkes Zeichen aus der Region!

Die Beteiligung zeigt, wie groß das Interesse an diesem Thema ist.

Jetzt kommt der entscheidende Moment: Das Regierungspräsidium Darmstadt führt bereits das offizielle Beteiligungsverfahren zum neuen Regionalplan Südhessen durch.

Nur hier und nur bis spätestens 15. Dezember 2025 können wir als Bürgerinnen und Bürger noch formell Einwendungen gegen das geplante Windkraft-Vorranggebiet Winterstein einreichen.

Jede einzelne Stellungnahme wird geprüft und fließt in die Abwägung ein - das ist die wahrscheinlich beste Möglichkeit, die massiven Risiken für unsere Heilquellen, den Artenschutz und den Taunus-Wald rechtlich wirksam vorzubringen.

So funktioniert es:

Über den Link:

https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpda/beteiligung/themen/1005552

„Stellungnahme abgeben“ auswählen.

Name und Adresse eintragen (E-Mail ist optional).

(Bei dem folgendem Text handelt es sich um eine fachlich belastbare Einwendungsvorlage, die aber jederzeit individualisiert werden kann)

Betreff: Einwendung gegen das Vorranggebiet Windenergie Winterstein (Thema 1005552)

[Text Anfang]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit gebe ich fristgerecht eine Einwendung gegen die Ausweisung des Vorranggebiets Winterstein ab. Grundlage sind die im Beteiligungsverfahren bereitgestellten Planunterlagen. In mehreren Punkten fehlen nachvollziehbare Entscheidungsgrundlagen:

1. Hydrogeologie

Für die Bewertung möglicher Auswirkungen auf Grund- und Quellvorkommen liegen keine standortbezogenen hydrogeologischen Untersuchungen vor. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 WHG und § 47 WHG ist eine belastbare Datengrundlage erforderlich, um Beeinträchtigungen des Grundwassers auszuschließen.

2. Artenschutz

Die Planunterlagen enthalten keine prüfbaren Angaben zu Erfassungszeiträumen, Methodik und Datengrundlagen für planungsrelevante Arten. Damit ist nicht nachvollziehbar, ob die Anforderungen aus § 44 BNatSchG und § 34 BNatSchG erfüllt sind.

3. Eingriff und Waldinanspruchnahme

Der Umfang der voraussichtlichen Eingriffe in den Wald ist nicht quantifiziert. Für die Beurteilung nach § 14 und § 15 BNatSchG sowie § 5 Abs. 2 Nr. 1 HWaldG ist eine nachvollziehbare Darstellung der Flächeninanspruchnahme erforderlich.

4. Alternativenprüfung

Aus den Unterlagen geht nicht hervor, welche Alternativstandorte geprüft wurden und nach welchen Kriterien die Auswahl erfolgte. Dies ist jedoch nach § 2 Abs. 2 ROG, § 8 Abs. 2 ROG und § 2 Abs. 3 BauGB Bestandteil der Abwägung.

5. Abwägungsvoraussetzungen

Nach § 1 Abs. 7 BauGB ist eine vollständige Abwägung sämtlicher Belange erforderlich. Ohne vollständige hydrogeologische, artenschutzrechtliche und eingriffsbezogene Fachunterlagen ist dies nicht gegeben.

Ich beantrage daher, das Vorranggebiet Winterstein nur dann auszuweisen, wenn die genannten Entscheidungsgrundlagen vollständig vorliegen und im Verfahren nachvollziehbar dargelegt wurden. Bis dahin sollte die Ausweisung ausgesetzt oder aus dem Entwurf entfernt werden.

Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
[Adresse]

[Text Ende]

Nach Absenden ist die Einwendung registriert.

Die Information bitte weiterauf allen Kanälen teilen, damit möglichst viele Unterstützende das Beteiligungsverfahren nutzen.

Sollte es weitere Fragen zu dem Thema geben wendet euch an die BI-Winterstein.

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