Rettungsschirm auch für freie Schauspieler*. Jetzt!

Rettungsschirm auch für freie Schauspieler*. Jetzt!
Es geht um Soforthilfsmaßnahmen für "freie Schauspieler*," die nicht zu den Solo-Selbstständigen gezählt werden, da sie kurzzeitig befristete Angestellte sind.
Als freier* Schauspieler* findet man sich oft in der misslichen Lage, dass man nach einer befristeten Anstellung, beispielsweise als Gast an einem Staatstheater oder beim Film, noch keine Folgeanstellung hat. In diesem Fall fehlt jede Absicherung, schon ohne Corona. ALG I kommt selten in Frage, da man nicht auf die notwendigen Arbeitstage kommt, selbst mit verkürzter Anwartschaft. Auch die Künstlersozialkasse hilft nicht, da wir als kurzzeitig befristete Angestellte weisungsgebunden arbeiten und keine Selbstständigen sind, also keine Möglichkeit haben einzutreten. Der berufliche Status hierfür lautet: unständig beschäftigt.
Ich bin freier Schauspieler. Das genannte Problem führt zum Beispiel dazu, dass ich in fünf Berufsjahren mit Anstellungen an großen Häusern, wie dem Haus der Berliner Festspiele und beim (Kino-) Film noch nie Anspruch auf ALG I hatte, was meine Pausenzeiten zwischen den Anstellungen deutlich erschwert.Oft bleibt mir kein anderer Weg, als mich bei einer Universität einzuschreiben, um meine Krankenkasse und das Ticket für den öffentlichen Verkehr bezahlen zu können.
Es bleibt meist nur die Grundsicherung (ALG II/ Hartz IV) oder Leben von Erspartem. Was in unserer Branche mit einer inzwischen sehr oft angesetzten Monatsgage von 2000€ brutto selten existiert. Dieser Misstand trifft viele Schauspieler* an Staats- und Stadttheatern, sowie Filmschauspieler* in Kino- und TV-Produktionen.
Seit Mitte März haben notwendiger- und sinnvollerweise nahezu alle Theater- Film- und TV-Produktionen zum Kampf gegen das Corona-Virus ihre Tätigkeiten auf unbestimmte Zeit eingestellt bzw. einstellen müssen. Das bedeutet auch, dass praktisch alle Bewerbungsmöglichkeiten wegfallen. Kein Casting bedeutet keine Aussicht auf baldige Anstellung, bedeutet keinerlei Existenzgrundlage. Mitglieder der KSK haben die Möglichkeit einen Sofortzuschuss zu bekommen, Solo-Selbstständige können eine Soforthilfsmaßnahme beantragen.
Freie Schauspieler* hingegen können nur dann Hilfe beantragen, wenn sie eine Absage von Engagements nachweisen können. Die Absagen potenzieller Engagements zählen nicht. Diese ungewisse Zeit vor einer solchen Anstellung gehört jedoch leider zu unserem Berufsalltag. Die ohnehin schon sehr prekäre Situation der freien Schauspieler* spitzt sich in diesen bedrohlichen Zeiten weiter zu. Sie fallen qua Definition nicht unter den Rettungsschirm der Bundesregierung. Sie werden nicht der Gruppe für Soforthilfsmaßnahmen zugeordnet, da sie weisungsgebunden arbeiten und damit zwar Angestellte sind, nur nicht im Moment. Sie sind kurzzeitig befristete Angestellte, oft nur für einen Tag. Da auch niemand gekündigt werden muss, stehen diese Beschäftigten jetzt im Regen.
Freie Schauspieler* müssen bei der Soforthilfsmaßnahme berücksichtigt werden, damit sie diese Krise überstehen bis sie erneut durchstarten können.
Eine dauerhafte Lösung, die auch nach der Coronakrise greift, ist anzustreben. Hier könnte man sich beispielsweise an unserem Nachbarland Frankreich orientieren. Dort gibt es für freie Künstler die Möglichkeit des "Intermittent-Status", welcher die Zeit zwischen den Engagements überbrückt.
Diese Misere trifft neben den freien Schauspielern* übrigens auch die Komparsen*.
Was soll erreicht werden?
Erreicht werden soll, dass auch unständig Beschäftigten ein Anspruch auf eine der unbürokratischen Soforthilfsmaßnahmen gewährt wird.
* Für die bessere Lesbarkeit habe ich mich entschieden alle Geschlechter mit dem (*)Stern einzuschließen.