Rettung der Kinderkrankenpflege

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Lisa Tizianel und 11 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Für den Erhalt der spezialisierten Kinderkrankenpflege-Ausbildung!

-Kinder sind keine kleinen Erwachsenen.-
Sie benötigen keine allgemeine, sondern eine spezialisierte, entwicklungsorientierte und fachlich fundierte Pflege durch qualifizierte Kinderkrankenpflegekräfte.

Mit der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung wurde die eigenständige Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger abgeschafft.

Aktuell besteht die Möglichkeit, innerhalb der Generalistik eine Vertiefung Pädiatrie zu wählen.
Diese sieht vor, dass Auszubildende mindestens 1.300 Stunden ihrer praktischen Ausbildung (von insgesamt mindestens 2.500 Stunden) im pädiatrischen Bereich absolvieren.
Zudem haben sie ein Wahlrecht nach § 59 Pflegeberufegesetz am Ende des zweiten Ausbildungsjahres.
Wer dieses Wahlrecht ausübt, absolviert im dritten Ausbildungsjahr ausschließlich theoretische und praktische Lerninhalte zur Pflege von kranken Kindern und Jugendlichen.
Der Berufsabschluss lautet dann weiterhin Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in.

Das Fortbestehen dieses Wahlrechts wird Ende 2025 evaluiert– mit der Möglichkeit, dass es künftig entfällt.

 

Folgen einer möglichen Abschaffung des Wahlrechts

Ohne diese Spezialisierung würden Auszubildende im Rahmen der Generalistik nur etwa *120 Praxisstunden im Kinderbereich* absolvieren – häufig in Einrichtungen wie Kindergärten oder Horten, nicht jedoch auf Kinderstationen oder in Kliniken.

Im Vergleich dazu müssen angehende Pflegefachkräfte mit Vertiefung Pädiatrie mindestens 400 Stunden in der Erwachsenenpflege und 400 Stunden in der Altenpflege ableisten.
Dieses Ungleichgewicht führt dazu, dass viele Generalisten kaum praktische Erfahrung in der Versorgung kranker Kinder sammeln.

Daraus resultiert, dass sich Generalisten seltener auf Kinderstationen bewerben, da ihnen die notwendige Sicherheit und Routine in der speziellen pädiatrischen Pflege fehlt.

 

 Theorie und Fachwissen

In der generalistischen Ausbildung sind 500 Unterrichtsstunden (von insgesamt 2.100) für die Pflege von Kindern und Jugendlichen vorgesehen (Anlage 6 PfAPrV).
Diese Zeit reicht nicht aus, um das erforderliche Spezialwissen zu vermitteln.
Bei Ausübung des Wahlrechts verdoppelt sich dieser Anteil auf etwa *1.000 Stunden* – was eine deutlich fundiertere Qualifikation ermöglicht.

Eine Abschaffung des Wahlrechts würde daher unweigerlich zu einem Verlust von Fachwissen in der Versorgung von kranken Kindern und Jugendlichen führen.

 

Gesetzliche Vorgaben

Für besondere pädiatrische Bereiche – etwa Frühgeborenen-Intensivstationen – schreiben die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ausdrücklich vor, dass dort Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachpersonen oder Pflegefachkräfte mit Vertiefung Pädiatrie eingesetzt werden müssen.

Auch in pädiatrischen Notaufnahmen muss laut G-BA *rund um die Uhr* mindestens eine entsprechend qualifizierte Fachkraft im Dienst sein (§ 136c Abs. 4 SGB V).

Diese Vorgaben zeigen deutlich, dass die Versorgung kranker Kinder eine spezialisierte Ausbildung erfordert. Eine reine Vertiefung ohne umfassende theoretische und praktische Spezialisierung reicht hierfür nicht aus.

 

 Bedeutung für die Versorgung

Sollte das Wahlrecht abgeschafft werden, müsste man gesetzliche Mindestvorgaben für pädiatrisches Fachpersonal senken, um den Personalbedarf zu decken.
Das würde die Qualität der Kinderkrankenpflege gefährden und den Anspruch einer hochwertigen Versorgung konterkarieren.

Kinder reagieren anders auf Krankheiten, Medikamente und Belastungen.
Sie brauchen Pflegekräfte, die ihre Entwicklung verstehen, altersgerecht kommunizieren und ihre spezifischen Bedürfnisse erkennen.
Auch Eltern müssen darauf vertrauen können, dass ihr Kind in kompetenten Händen ist.

Unsere Forderung:

  • Beibehaltung des Wahlrechts zur spezialisierten Ausbildung in der Kinderkrankenpflege!

Kinder brauchen qualifizierte Fachkräfte – keine allgemeinen Lösungen.
Eltern brauchen Sicherheit und Vertrauen.

 -Unterstütze uns, damit Kinderkrankenpflege in Deutschland eine Zukunft hat!-

58.576

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Lisa Tizianel und 11 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Für den Erhalt der spezialisierten Kinderkrankenpflege-Ausbildung!

-Kinder sind keine kleinen Erwachsenen.-
Sie benötigen keine allgemeine, sondern eine spezialisierte, entwicklungsorientierte und fachlich fundierte Pflege durch qualifizierte Kinderkrankenpflegekräfte.

Mit der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung wurde die eigenständige Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger abgeschafft.

Aktuell besteht die Möglichkeit, innerhalb der Generalistik eine Vertiefung Pädiatrie zu wählen.
Diese sieht vor, dass Auszubildende mindestens 1.300 Stunden ihrer praktischen Ausbildung (von insgesamt mindestens 2.500 Stunden) im pädiatrischen Bereich absolvieren.
Zudem haben sie ein Wahlrecht nach § 59 Pflegeberufegesetz am Ende des zweiten Ausbildungsjahres.
Wer dieses Wahlrecht ausübt, absolviert im dritten Ausbildungsjahr ausschließlich theoretische und praktische Lerninhalte zur Pflege von kranken Kindern und Jugendlichen.
Der Berufsabschluss lautet dann weiterhin Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in.

Das Fortbestehen dieses Wahlrechts wird Ende 2025 evaluiert– mit der Möglichkeit, dass es künftig entfällt.

 

Folgen einer möglichen Abschaffung des Wahlrechts

Ohne diese Spezialisierung würden Auszubildende im Rahmen der Generalistik nur etwa *120 Praxisstunden im Kinderbereich* absolvieren – häufig in Einrichtungen wie Kindergärten oder Horten, nicht jedoch auf Kinderstationen oder in Kliniken.

Im Vergleich dazu müssen angehende Pflegefachkräfte mit Vertiefung Pädiatrie mindestens 400 Stunden in der Erwachsenenpflege und 400 Stunden in der Altenpflege ableisten.
Dieses Ungleichgewicht führt dazu, dass viele Generalisten kaum praktische Erfahrung in der Versorgung kranker Kinder sammeln.

Daraus resultiert, dass sich Generalisten seltener auf Kinderstationen bewerben, da ihnen die notwendige Sicherheit und Routine in der speziellen pädiatrischen Pflege fehlt.

 

 Theorie und Fachwissen

In der generalistischen Ausbildung sind 500 Unterrichtsstunden (von insgesamt 2.100) für die Pflege von Kindern und Jugendlichen vorgesehen (Anlage 6 PfAPrV).
Diese Zeit reicht nicht aus, um das erforderliche Spezialwissen zu vermitteln.
Bei Ausübung des Wahlrechts verdoppelt sich dieser Anteil auf etwa *1.000 Stunden* – was eine deutlich fundiertere Qualifikation ermöglicht.

Eine Abschaffung des Wahlrechts würde daher unweigerlich zu einem Verlust von Fachwissen in der Versorgung von kranken Kindern und Jugendlichen führen.

 

Gesetzliche Vorgaben

Für besondere pädiatrische Bereiche – etwa Frühgeborenen-Intensivstationen – schreiben die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ausdrücklich vor, dass dort Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachpersonen oder Pflegefachkräfte mit Vertiefung Pädiatrie eingesetzt werden müssen.

Auch in pädiatrischen Notaufnahmen muss laut G-BA *rund um die Uhr* mindestens eine entsprechend qualifizierte Fachkraft im Dienst sein (§ 136c Abs. 4 SGB V).

Diese Vorgaben zeigen deutlich, dass die Versorgung kranker Kinder eine spezialisierte Ausbildung erfordert. Eine reine Vertiefung ohne umfassende theoretische und praktische Spezialisierung reicht hierfür nicht aus.

 

 Bedeutung für die Versorgung

Sollte das Wahlrecht abgeschafft werden, müsste man gesetzliche Mindestvorgaben für pädiatrisches Fachpersonal senken, um den Personalbedarf zu decken.
Das würde die Qualität der Kinderkrankenpflege gefährden und den Anspruch einer hochwertigen Versorgung konterkarieren.

Kinder reagieren anders auf Krankheiten, Medikamente und Belastungen.
Sie brauchen Pflegekräfte, die ihre Entwicklung verstehen, altersgerecht kommunizieren und ihre spezifischen Bedürfnisse erkennen.
Auch Eltern müssen darauf vertrauen können, dass ihr Kind in kompetenten Händen ist.

Unsere Forderung:

  • Beibehaltung des Wahlrechts zur spezialisierten Ausbildung in der Kinderkrankenpflege!

Kinder brauchen qualifizierte Fachkräfte – keine allgemeinen Lösungen.
Eltern brauchen Sicherheit und Vertrauen.

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Petition am 16. Oktober 2025 erstellt