
In Bayern sind derzeit drei Fischotter in akuter Gefahr, obwohl sie unter strengem Schutz stehen. Unterstütze jetzt unser Eilverfahren und hilf, die Tötung geschützter Otter zu verhindern!
Erst vor kurzem hat das höchste Bayerische Gericht unserem Eilantrag recht gegeben und klar gemacht: Der streng geschützte Fischotter darf vorerst nicht abgeschossen werden. Doch aktuell sind noch zwei Genehmigungen des Landratsamts in Hof im Umlauf, die den Abschuss von einzelnen Tieren erlauben – obwohl das Gericht genau das ausdrücklich untersagt. .
Die Genehmigungen basieren auf einer Allgemeinverfügung, die rechtlich nicht haltbar ist. Diese regelt die Festlegung von Gebieten und Höchstentnahmezahlen für Fischotter in Oberfranken. Es liegt jedoch weder eine geeignete Datengrundlage vor, noch kann sichergestellt werden kann, dass sich der Erhaltungszustand des streng geschützten Fischotters nicht verschlechtert.
Nun müsste das Landratsamt die Genehmigungen eigentlich schriftlich zurückziehen. Doch statt zu handeln, versteckt sich das Landratsamt hinter vagen Aussagen und mündlichen Empfehlungen – während die Teichwirte weiterhin eine Lizenz zum Töten in der Hand halten. Das ist nicht nur ein Angriff auf den Artenschutz, sondern schlichtweg rechtswidrig.
Darum haben wir zwei neue Klagen im Eilverfahren eingereicht. So wollen wir den Abschuss verhindern und die Otter retten.
Du kannst jetzt etwas bewirken: Unterstütze unsere Klagen, teile unsere Forderung und mach Druck auf das LRA Hof! Die Otter brauchen uns – und deine Stimme zählt! Vielen Dank!