
Liebe Unterstützer*innen, mit eurer Hilfe konnten wir den Verwaltungsgerichtshof überzeugen, dass die Ausnahmeverordnung für den Abschuss des Fischotters rechtswidrig ist! Die Erlaubnis wurde endgültig ausgesetzt. Das ist ein großartiger Erfolg! Setzt euch jetzt mit uns weiter für den Schutz der Artenvielfalt ein.
Lasst uns nun wirksame Maßnahmen für eine nachhaltige Teichwirtschaft fordern, damit die Probleme in Bayern endlich nicht mehr auf den Otter geschoben werden, sondern auf die fehlende Renaturierung der Gewässer! Das Urteil verdeutlicht erneut den strengen Schutzstatus des Fischotters. Der Versuch, den Abschuss mit dem schlechten Zustand der Teichwirtschaft zu rechtfertigen, war eine Ablenkung von den eigentlichen politischen Aufgaben. Es braucht wirksame Maßnahmen, um Teichwirtschaft und biologische Vielfalt zu vereinen: bessere Fördermöglichkeiten für eine umweltschonende Bewirtschaftung sowie vorbeugende Schutzmaßnahmen wie Ablenkteiche und Zäune. Verluste in der Teichwirtschaft haben viele Ursachen, die durch die Klimakrise weiter verschärft werden. Die Förderung der Artenvielfalt ist in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung.
Vielen Dank!
Eure Deutsche Umwelthilfe.