

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
wir möchten eine wichtige Korrektur zu unserem letzten Update vom 4. Mai vornehmen:
In diesem war die Rede von einem Antrag nach dem „Informationsfreiheitsgesetz (IFG)“.
Tatsächlich gilt das IFG nur für Bundesbehörden – und Niedersachsen hat bislang kein eigenes Informationsfreiheitsgesetz.
Das bedeutet: Die Kreisverwaltung ist nicht gesetzlich verpflichtet, interne Unterlagen wie die PwC-Studie herauszugeben.
Trotzdem haben wir gehandelt – und bleiben dran
🗂️ Am 28. April haben wir bei der Kreisverwaltung Friesland einen formellen Antrag auf Akteneinsicht gestellt.
Wir fordern die freiwillige Offenlegung der PwC-Machbarkeitsstudie sowie des Sanierungskonzepts der Friesland-Kliniken – also jener Unterlagen, auf deren Grundlage am 2. Juli über die Zukunft des St.-Johannes-Hospitals in Varel entschieden werden soll.
📧 Am 30. April – nach einer schriftlichen Erinnerung – wurde eine automatische Lesebestätigung ausgelöst.
Das zeigt: Unser Antrag wurde geöffnet.
❗Eine schriftliche Eingangsbestätigung oder inhaltliche Rückmeldung haben wir bis heute nicht erhalten.
📬 Am 3. Mai haben wir deshalb ein Einschreiben mit Rückschein versendet, um die Zustellung auch formell zu dokumentieren.
Warum wir trotzdem auf Einsicht pochen
Auch wenn es keinen Rechtsanspruch gibt, kann die Verwaltung freiwillig Transparenz zeigen.
Gerade bei einer Entscheidung, die die medizinische Versorgung von zehntausenden Menschen betrifft, erwarten wir:
✅ Offenheit
✅ Nachvollziehbarkeit
✅ Bürgernähe
Wer ein Krankenhaus schließen will, muss auch offenlegen, worauf sich diese Entscheidung stützt.
Wir danken euch für euer Verständnis, eure Unterstützung – und euer Vertrauen.
Wir halten euch weiterhin auf dem Laufenden.
Jetzt ist der Moment, sichtbar zu bleiben. Teilt dieses Update. Sagt es weiter.
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