Обновление к петицииRequest for Providing a Special Executive Order to Assist Iranian Political Asylum SeekersGetting a Response from Swiss Government
Iran Republicans Convergence CouncilSheffield, ENG, Великобритания
31 мар. 2025 г.

Dear Supporters,


The Swiss Government has responded to our request by sending a letter to the Iran Republicans Convergence Council. Although they have given their sympathy to Iranian Political Refugees, they did not accept our demand by claiming that Iranians are not among nationalities that are in urgent peril. As we discussed before in our petition, we believe that, at least, Iranian political refugees are in real danger of life or being imprisoned for the long term and eligible for getting assistance.


Therefore, we are not satisfied with the responses and decided to continue our campaign until reaching meaningful results.


Therefore, we ask you to help us by supporting this act and be our helpmate by sharing the petition or reaching directly to the decision-makers for achieving the petition's goals.


Faithfully yours,


Iran Republicans Convergence Council,

 


The Swiss government's response letter is mentioned, as follows:

Sehr geehrte Damen und Herren


Ihr Schreiben vom 17. März 2025 an Bundesrätin Karin Keller-Sutter und Bundesrat Iganzio Cassis wurde uns aus Gründen der Zuständigkeit zur Beantwortung weitergeleitet.
In diesem Schreiben schildern Sie uns die Situation von iranischen Staatsangehörigen, die aufgrund ihres politischen Engagements in die Türkei geflüchtet sind. Zudem setzen Sie sich für Herrn Siavash Soltani Hemmat ein, dessen humanitäres Visumsgesuch von der Schweizer Vertretung in Istanbul verweigert worden ist. 
Bezüglich der von Herrn Siavash Soltani Hemmat eingereichten Einsprache können wir Sie informieren, dass sich diese gegenwärtig beim SEM in Bearbeitung befindet. Wir werden Herrn Siavash Soltani Hemmat sobald als möglich über die weiteren Schritte oder über unseren Entscheid informieren.
Wir verstehen, dass sich iranische Staatsangehörige, die aufgrund ihres politischen Engagements in die Türkei geflüchtet sind, dort in einer schwierigen Lage befinden. Die Einreichung von Asylgesuchen auf Schweizer Auslandvertretungen wie auch über einen Vertreter in der Schweiz ist seit dem 29. September 2012 nicht mehr zulässig. Ein Asylgesuch kann nur an der Schweizer Grenze oder auf dem Gebiet der Schweiz (Artikel 19 Absatz 1 und Artikel 20 Asylgesetz (AsylG; SR 142.31)) eingereicht werden.
Auf einer schweizerischen Auslandvertretung kann jedoch ein Gesuch um Erteilung eines humanitären Visums eingereicht werden, wenn eine Person konkret, unmittelbar und ernsthaft an Leib und Leben gefährdet ist. Die betroffene Person müsste persönlich auf der Auslandvertretung vorsprechen. Die Voraussetzungen für die Ausstellung eines humanitären Visums sind allerdings hoch. Es muss sich um eine individuelle und konkretisierte, unmittelbar bevorstehende lebensbedrohliche Gefahr handeln, welche offensichtlich und bewiesen sein muss. Zudem ist ein aktueller und enger Bezug der Person zur Schweiz von wesentlicher Bedeutung.
Aufgrund der von Ihnen allgemein geschilderten Situation können die Erfolgsaussichten hinsichtlich der Erteilung von humanitären Visa an iranische Staatsangehörige nicht beurteilt werden.
Wir hoffen, dass Ihnen unsere Ausführungen weiterhelfen.


Freundliche Grüsse


Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD/Baw/Nic
Staatssekretariat für Migration SEM
Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern

Скопировать ссылку
WhatsApp
Facebook
Nextdoor
Эл. почта
X