ALTDORFER WALD muss bleiben - so wie er ist !!

Das Problem

Ravensburg, 28. Februar 2021 // 28. März 2021

An den

Vorstand des Regionalverbands BODENSEE OBERSCHWABEN

Sehr geehrte Damen und Herren vom Vorstand des "REGIONALVERBANDS BODENSEE-OBERSHWABEN",

zahlreiche Verbände, Organisationen und Einzelpersonen und vor allem, last but not least, die Baumcamoer/innen direkt vor Ort (Ravensburg, Amtzell, Altdorfer Wald, weitere folgen ...) setzen sich gut begründet, für den Erhalt des noch existierenden "ALTDORER WALDES" ein.

Wenn die Vertreter/innen des Regionalverbandes meinen, der Altdorfer Wald müsse gerodet und abgebaut, oder teilweise gerodet und ausgebeutet werden, weil ansonsten die Versorgung der Region mit Kies gefährdet sei, ist nicht nur Angstmacherei, sondern auch faktisch sofort widerlegbar. Es gibt genügend andere Möglichkeiten, um diesen Bedarf zu decken. Vor allem wehren wir uns gegen den Export des "grauen Goldes" - wie die Eidgenossen ihren von ihnen wohl behütenden Kies nennen - nach Österreich in die Schweiz und andere Länder. Darüber hinaus kennen Sie all' die weiteren Argumente des BUND, S4F, FFF, Baumcamper und anderen Einrichtungen, die gegen die Vernichtung des ALTDORGER WALDES sprechen. 

FÜR JEDEN BAUM DEN SIE IM ALTDORER WALD NICHT FÄLLEN, WIRD EINES UNSERER ENKELKINDER AUS DER REGION BODENSEE OBERSCHWABEN TIEF DURCHATMEN KÖNNEN!

Für den Naturschutz, den Baumschutz und Baumerhalt im Allgemein und ganz konkret auch für den "Altdorfer Wald" gibt es verschiedene Gründe:

1. Ethisches Argument: Es steht in der Macht des modernen Menschen, die Natur zu zerstören

2. Pragmatisches Argument: Die Menschheit benötigt die sog. Naturgüter (natural ressources) zum Leben und Überleben

3. Anthropobiologisches Argument: Der Mensch (zumindest gilt dies für viele Menschen) erlebt in einer in sich harmonischen freien Landschaft unmittelbare innere Bereicherung. Als Folge mangelnder Beziehung zur Natur kommt es zu einer Verkümmerung der Lebensquellen.

4. Historisch-kulturelles Argument: Naturschutz bezieht sich keineswegs nur auf Landschaften oder Landschaftsteile, die vom Menschen bisher wenig berührt worden sind, sondern auch auf die durch Jahrhunderte bäuerlicher Tätigkeit geprägten Kulturlandschaften.

Das Bundesumweltverträglichkeitsgesetz wurde 1990 erlassen und ist immer noch gültig. In der Anlage 4 zu diesem Gesetz heißt es in Punkt 4, Buchstabe b:

"Die Darstellung der Umweltauswirkungen soll den Umweltschutzzielen Rechnung tragen, die nach den Rechtsvorschriften, einschließlich verbindlicher planerischer Vorgaben, maßgebend sind für die Zulassungsentscheidung. Die Darstellung soll sich auf die Art der Umweltauswirkungen nach Buchstabe a erstrecken. Anzugeben sind jeweils die Art, in der Schutzgüter betroffen sind nach Buchstabe b ..."

" ... Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden auch mögliche Auswirkungen des Vorhabens auf die verschiedenen im Umweltverträglichkeitsgesetz verankerten so genannten Schutzgüter ermittelt und mit den angedachten erforderlichen Ausgleichmaßnahmen in dem so genannten landschaftspflegerischen Begleitplan aufgeführt.


- Schutzgut Mensch (z.B. Schall- und Staubimmissionen)
- Schutzgut Flora und Fauna (z.B. FFH-Gebiete (FFH steht für Fauna, Flora und Habitat) und Artenschutz)
- Schutzgut Boden (z.B. Mutterbodenschutz)
- Schutzgut Wasser (z.B. Grundwasser)
- Schutzgut Klima
- Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
- Schutzgut Kultur- und Sachgüter (z.B. Denkmäler)

Mit umweltfreundlichen Grüßen im Namen der Mitpetent/innen,

Stefan Weinert

 

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Stefan WeinertPetitionsstarter*in

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Das Problem

Ravensburg, 28. Februar 2021 // 28. März 2021

An den

Vorstand des Regionalverbands BODENSEE OBERSCHWABEN

Sehr geehrte Damen und Herren vom Vorstand des "REGIONALVERBANDS BODENSEE-OBERSHWABEN",

zahlreiche Verbände, Organisationen und Einzelpersonen und vor allem, last but not least, die Baumcamoer/innen direkt vor Ort (Ravensburg, Amtzell, Altdorfer Wald, weitere folgen ...) setzen sich gut begründet, für den Erhalt des noch existierenden "ALTDORER WALDES" ein.

Wenn die Vertreter/innen des Regionalverbandes meinen, der Altdorfer Wald müsse gerodet und abgebaut, oder teilweise gerodet und ausgebeutet werden, weil ansonsten die Versorgung der Region mit Kies gefährdet sei, ist nicht nur Angstmacherei, sondern auch faktisch sofort widerlegbar. Es gibt genügend andere Möglichkeiten, um diesen Bedarf zu decken. Vor allem wehren wir uns gegen den Export des "grauen Goldes" - wie die Eidgenossen ihren von ihnen wohl behütenden Kies nennen - nach Österreich in die Schweiz und andere Länder. Darüber hinaus kennen Sie all' die weiteren Argumente des BUND, S4F, FFF, Baumcamper und anderen Einrichtungen, die gegen die Vernichtung des ALTDORGER WALDES sprechen. 

FÜR JEDEN BAUM DEN SIE IM ALTDORER WALD NICHT FÄLLEN, WIRD EINES UNSERER ENKELKINDER AUS DER REGION BODENSEE OBERSCHWABEN TIEF DURCHATMEN KÖNNEN!

Für den Naturschutz, den Baumschutz und Baumerhalt im Allgemein und ganz konkret auch für den "Altdorfer Wald" gibt es verschiedene Gründe:

1. Ethisches Argument: Es steht in der Macht des modernen Menschen, die Natur zu zerstören

2. Pragmatisches Argument: Die Menschheit benötigt die sog. Naturgüter (natural ressources) zum Leben und Überleben

3. Anthropobiologisches Argument: Der Mensch (zumindest gilt dies für viele Menschen) erlebt in einer in sich harmonischen freien Landschaft unmittelbare innere Bereicherung. Als Folge mangelnder Beziehung zur Natur kommt es zu einer Verkümmerung der Lebensquellen.

4. Historisch-kulturelles Argument: Naturschutz bezieht sich keineswegs nur auf Landschaften oder Landschaftsteile, die vom Menschen bisher wenig berührt worden sind, sondern auch auf die durch Jahrhunderte bäuerlicher Tätigkeit geprägten Kulturlandschaften.

Das Bundesumweltverträglichkeitsgesetz wurde 1990 erlassen und ist immer noch gültig. In der Anlage 4 zu diesem Gesetz heißt es in Punkt 4, Buchstabe b:

"Die Darstellung der Umweltauswirkungen soll den Umweltschutzzielen Rechnung tragen, die nach den Rechtsvorschriften, einschließlich verbindlicher planerischer Vorgaben, maßgebend sind für die Zulassungsentscheidung. Die Darstellung soll sich auf die Art der Umweltauswirkungen nach Buchstabe a erstrecken. Anzugeben sind jeweils die Art, in der Schutzgüter betroffen sind nach Buchstabe b ..."

" ... Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden auch mögliche Auswirkungen des Vorhabens auf die verschiedenen im Umweltverträglichkeitsgesetz verankerten so genannten Schutzgüter ermittelt und mit den angedachten erforderlichen Ausgleichmaßnahmen in dem so genannten landschaftspflegerischen Begleitplan aufgeführt.


- Schutzgut Mensch (z.B. Schall- und Staubimmissionen)
- Schutzgut Flora und Fauna (z.B. FFH-Gebiete (FFH steht für Fauna, Flora und Habitat) und Artenschutz)
- Schutzgut Boden (z.B. Mutterbodenschutz)
- Schutzgut Wasser (z.B. Grundwasser)
- Schutzgut Klima
- Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
- Schutzgut Kultur- und Sachgüter (z.B. Denkmäler)

Mit umweltfreundlichen Grüßen im Namen der Mitpetent/innen,

Stefan Weinert

 

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Stefan WeinertPetitionsstarter*in

Die Entscheidungsträger*innen

REGIONALVERBAND BODENSEE-OBERSCHWABEN
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Petition am 28. Februar 2021 erstellt