
Anbei die neueste offizielle Pressemitteilung des Hochtaunuskreises vom 31.07.26 .
Ich hebe besonders folgende Passage hervor, mit der Bitte um Beachtung:
„Die von Ihnen angeführte Pünktlichkeit des RMV spielt daher keine Rolle, weil sie schlicht und ergreifend nicht relevant für die Erfüllung einer Pflichtaufgabe des Kreises ist.“
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Sehr geehrter Herr Dr. Hedfeld,
wir drehen uns im Kreis. Die Argumente sind mehrfach ausgetauscht und wir finden offenbar nicht zueinander.
Ich verweise auf Ihre Anfrage und unsere Antworten (auszugsweise) vom
- 7. Juli 2026,
- 6. Juli 2026,
- 30. Juni 2026,
- 7. Juni 2026,
- 17. Oktober 2025,
- 21. Oktober 2025,
- 22. Oktober 2025,
- 25. September 2025,
- 21. September 2025, usw.
Ich schlage daher vor, hier das Gespräch zu beenden. Es wird zu nichts führen.
Der Kreis hat lediglich die Pflichtaufgabe zu erfüllen, die Schülerinnen und Schüler innerhalb eines Schulbezirks zu befördern. Eine Schülerbeförderung über diese Schulbezirksgrenze hinweg ist demzufolge eine freiwillige Leistung, zu der wir – wie der Name schon sagt - nicht verpflichtet sind und die wir angesichts der Haushaltslage nicht nur nicht stemmen können, sondern auch nicht dürfen. Daran ist aus unserer Sicht nichts zu rütteln.
Die von Ihnen angeführte Pünktlichkeit des RMV spielt daher keine Rolle, weil sie schlicht und ergreifend nicht relevant für die Erfüllung einer Pflichtaufgabe des Kreises ist.
Den von Ihnen angeführte Widerspruch vermag ich ebenfalls nicht zu erkennen. Vielleicht wird es anders formuliert klarer: Die Schienenverbindung ist qualitativ ausreichend und selbst wenn dies nicht der Fall wäre, wäre ein Schulbusverkehr als freiwillige Leistung aufgrund der angespannten Haushaltslage des Kreises nicht genehmigungsfähig durch das RP.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Alexander Wächtershäuser ,
Pressesprecher Hochtaunuskreis