Reform des Umgangsrechts – Schutz für Mütter und Kinder nach häuslicher Gewalt


Reform des Umgangsrechts – Schutz für Mütter und Kinder nach häuslicher Gewalt
Das Problem
🔴 Petition: Reform des Umgangsrechts nach häuslicher Gewalt – Schutz für Mütter und Kinder statt erzwungener Kontakte mit Tätern
An: Bundesministerium der Justiz, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Deutscher Bundestag
Tausende Mütter und Kinder erleben in Deutschland häusliche Gewalt. Sie fliehen in Schutzwohnungen, kämpfen sich zurück ins Leben – und werden vor Familiengerichten erneut in Gefahr gebracht: Denn selbst nach Gewalterfahrungen werden Mütter dazu gezwungen, ihre Kinder dem gewalttätigen Ex-Partner zu übergeben. Sogar bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt wird in vielen Fällen Umgang angeordnet.
Das muss aufhören. Wir fordern: Reform des Familienrechts jetzt!
🔒
Was ist das Problem?
In der Realität deutscher Familiengerichte wird Gewalt oft relativiert oder ignoriert. Betroffene Mütter gelten schnell als “umgangsverweigernd”, wenn sie ihre Kinder schützen wollen. Die Rechte des Täters wiegen oft mehr als das Sicherheitsbedürfnis des Kindes. Der Kontakt zum Vater wird durchgesetzt – auch wenn er gewalttätig ist.
Diese Praxis ignoriert:
das Risiko von Nachtrennungsgewalt,
die Traumatisierung der Kinder,
das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit.
📣
Was wir fordern:
Häusliche Gewalt muss bei Umgangsentscheidungen schwer wiegen.
❌Die Instrumentalisierung der Familiengerichte durch gewalttätige Ex-Partner verletzt geltendes Recht – insbesondere die Istanbul-Konvention.
Deutschland hat 2018 die Istanbul-Konvention ratifiziert – das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Diese völkerrechtlich verbindliche Konvention verpflichtet Deutschland ausdrücklich dazu, Frauen und Kinder wirksam vor Gewalt zu schützen – auch im familienrechtlichen Verfahren.
👉 Artikel 31 der Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, dafür zu sorgen, dass die Ausübung elterlicher Verantwortung nicht die Rechte und Sicherheit des Opfers gefährdet.
👉 Artikel 18 Abs. 4 fordert geeignete Mechanismen zum Schutz vor weiterer Viktimisierung im Umgang mit Behörden – auch vor Gerichten.
Die Realität sieht anders aus: Gewaltbetroffene Frauen werden oft gezwungen, ihre Kinder in den Kontakt mit dem Täter zu bringen. Gerichte verharmlosen Gewalt, Jugendämter ignorieren Schutzbedürfnisse, und Täter nutzen das Umgangsrecht als Machtmittel gegen die Mutter oder um sich weiter an den Kindern zu vergehen. Das ist Nachtrennungsgewalt – und sie bleibt bislang systematisch unbeachtet.
👉🏻Unsere Forderungen:
- Häusliche Gewalt als zentrales Kriterium bei Umgangsregelungen gesetzlich verankern. Gewalt darf nicht als „Konflikt auf Elternebene“ bagatellisiert werden.
- Es braucht verbindliche Vorgaben zur Kindeswohlgefährdung durch Gewalteinwirkung.
- Keine Umgangsanordnung bei Gewalt oder Missbrauchsverdacht
- Die Sicherheit des Kindes muss stets Vorrang haben – nicht die Kontaktrechte eines gewalttätigen Elternteils.
- Umfassende Umsetzung der Istanbul-Konvention im Familienrecht.
klare Umsetzungsschritte, gerichtliche Leitlinien und Kontrollmechanismen. - Nachtrennungsgewalt erkennen, benennen und verhindern. Kontakt mit dem Kind darf nicht zur Fortsetzung psychischer Gewalt gegen Mütter dienen.
- Keine Sanktionen gegen schützende Mütter. Schutzhandlungen dürfen nicht kriminalisiert werden. Mütter müssen ohne Angst um Sorgerecht und Haftandrohung für ihre Kinder einstehen dürfen.
- Verpflichtende Fortbildungen für Richterinnen, Jugendämter, Verfahrensbeistände und Gutachterinnen zu häuslicher Gewalt, Trauma und kindlichem Schutzbedürfnis.
🚩Warum wir jetzt handeln müssen
Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat Deutschland sich verpflichtet, Gewalt gegen Frauen und Kinder strukturell zu bekämpfen. Diese Verpflichtung endet nicht an der Tür des Familiengerichts.
Wir fordern die sofortige Umsetzung dieser Vereinbarungen – für ein Rechtssystem, das Betroffene schützt, statt Täter zu privilegieren.
Für eine Kindheit in Sicherheit. Für Mütter, die nicht mehr gegen das Recht ankämpfen müssen, um zu schützen.
🧡
Warum du unterschreiben solltest:
Diese Petition gibt Betroffenen eine Stimme. Sie kämpft für Kinder, die heute gezwungen werden, Zeit mit Menschen zu verbringen, vor denen sie Angst haben. Und für Mütter, die alles tun würden, um ihre Kinder zu schützen – aber vom System allein gelassen werden.
👉 Unterschreibe jetzt für ein familienrechtliches System, das schützt – nicht zwingt.
👉 Teile diese Petition, damit niemand mehr gezwungen wird, sein Kind dem Täter an die Hand zu geben
6.110
Das Problem
🔴 Petition: Reform des Umgangsrechts nach häuslicher Gewalt – Schutz für Mütter und Kinder statt erzwungener Kontakte mit Tätern
An: Bundesministerium der Justiz, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Deutscher Bundestag
Tausende Mütter und Kinder erleben in Deutschland häusliche Gewalt. Sie fliehen in Schutzwohnungen, kämpfen sich zurück ins Leben – und werden vor Familiengerichten erneut in Gefahr gebracht: Denn selbst nach Gewalterfahrungen werden Mütter dazu gezwungen, ihre Kinder dem gewalttätigen Ex-Partner zu übergeben. Sogar bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt wird in vielen Fällen Umgang angeordnet.
Das muss aufhören. Wir fordern: Reform des Familienrechts jetzt!
🔒
Was ist das Problem?
In der Realität deutscher Familiengerichte wird Gewalt oft relativiert oder ignoriert. Betroffene Mütter gelten schnell als “umgangsverweigernd”, wenn sie ihre Kinder schützen wollen. Die Rechte des Täters wiegen oft mehr als das Sicherheitsbedürfnis des Kindes. Der Kontakt zum Vater wird durchgesetzt – auch wenn er gewalttätig ist.
Diese Praxis ignoriert:
das Risiko von Nachtrennungsgewalt,
die Traumatisierung der Kinder,
das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit.
📣
Was wir fordern:
Häusliche Gewalt muss bei Umgangsentscheidungen schwer wiegen.
❌Die Instrumentalisierung der Familiengerichte durch gewalttätige Ex-Partner verletzt geltendes Recht – insbesondere die Istanbul-Konvention.
Deutschland hat 2018 die Istanbul-Konvention ratifiziert – das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Diese völkerrechtlich verbindliche Konvention verpflichtet Deutschland ausdrücklich dazu, Frauen und Kinder wirksam vor Gewalt zu schützen – auch im familienrechtlichen Verfahren.
👉 Artikel 31 der Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, dafür zu sorgen, dass die Ausübung elterlicher Verantwortung nicht die Rechte und Sicherheit des Opfers gefährdet.
👉 Artikel 18 Abs. 4 fordert geeignete Mechanismen zum Schutz vor weiterer Viktimisierung im Umgang mit Behörden – auch vor Gerichten.
Die Realität sieht anders aus: Gewaltbetroffene Frauen werden oft gezwungen, ihre Kinder in den Kontakt mit dem Täter zu bringen. Gerichte verharmlosen Gewalt, Jugendämter ignorieren Schutzbedürfnisse, und Täter nutzen das Umgangsrecht als Machtmittel gegen die Mutter oder um sich weiter an den Kindern zu vergehen. Das ist Nachtrennungsgewalt – und sie bleibt bislang systematisch unbeachtet.
👉🏻Unsere Forderungen:
- Häusliche Gewalt als zentrales Kriterium bei Umgangsregelungen gesetzlich verankern. Gewalt darf nicht als „Konflikt auf Elternebene“ bagatellisiert werden.
- Es braucht verbindliche Vorgaben zur Kindeswohlgefährdung durch Gewalteinwirkung.
- Keine Umgangsanordnung bei Gewalt oder Missbrauchsverdacht
- Die Sicherheit des Kindes muss stets Vorrang haben – nicht die Kontaktrechte eines gewalttätigen Elternteils.
- Umfassende Umsetzung der Istanbul-Konvention im Familienrecht.
klare Umsetzungsschritte, gerichtliche Leitlinien und Kontrollmechanismen. - Nachtrennungsgewalt erkennen, benennen und verhindern. Kontakt mit dem Kind darf nicht zur Fortsetzung psychischer Gewalt gegen Mütter dienen.
- Keine Sanktionen gegen schützende Mütter. Schutzhandlungen dürfen nicht kriminalisiert werden. Mütter müssen ohne Angst um Sorgerecht und Haftandrohung für ihre Kinder einstehen dürfen.
- Verpflichtende Fortbildungen für Richterinnen, Jugendämter, Verfahrensbeistände und Gutachterinnen zu häuslicher Gewalt, Trauma und kindlichem Schutzbedürfnis.
🚩Warum wir jetzt handeln müssen
Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat Deutschland sich verpflichtet, Gewalt gegen Frauen und Kinder strukturell zu bekämpfen. Diese Verpflichtung endet nicht an der Tür des Familiengerichts.
Wir fordern die sofortige Umsetzung dieser Vereinbarungen – für ein Rechtssystem, das Betroffene schützt, statt Täter zu privilegieren.
Für eine Kindheit in Sicherheit. Für Mütter, die nicht mehr gegen das Recht ankämpfen müssen, um zu schützen.
🧡
Warum du unterschreiben solltest:
Diese Petition gibt Betroffenen eine Stimme. Sie kämpft für Kinder, die heute gezwungen werden, Zeit mit Menschen zu verbringen, vor denen sie Angst haben. Und für Mütter, die alles tun würden, um ihre Kinder zu schützen – aber vom System allein gelassen werden.
👉 Unterschreibe jetzt für ein familienrechtliches System, das schützt – nicht zwingt.
👉 Teile diese Petition, damit niemand mehr gezwungen wird, sein Kind dem Täter an die Hand zu geben
6.110
Kommentare von Unterstützer*innen
Petition am 21. Mai 2025 erstellt