Reform des § 35 Baugesetzbuch – Ermöglichung von An-, Um- und Ausbauten sowie Wiederaufbau


Reform des § 35 Baugesetzbuch – Ermöglichung von An-, Um- und Ausbauten sowie Wiederaufbau
Das Problem
Viele Menschen, besonders im ländlichen Raum, wollen ihre vorhandenen Gebäude erweitern, an neue Lebenssituationen anpassen oder alte Scheunen und Stallungen reaktivieren. Doch das aktuelle Baugesetz blockiert diese Entwicklung. Wir brauchen eine gerechtere Regelung für private Eigentümer im Außenbereich. Helfen Sie mit Ihrer Stimme, das Baugesetz zu ändern – für mehr Lebensqualität, Nachhaltigkeit und ländliche Perspektiven.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir fordern den Deutschen Bundestag auf, § 35 des Baugesetzbuches (BauGB), der das Bauen im Außenbereich regelt, grundlegend zu reformieren. Insbesondere ist eine gesetzliche Anpassung notwendig, die es Privatpersonen – unter klaren, nachvollziehbaren und umweltverträglichen Kriterien – erlaubt, An-, Um- oder Ausbauten auf bestehenden Grundstücken im Außenbereich vorzunehmen sowie baufällige oder verfallene Bestandsgebäude (z. B. Scheunen, Stallungen, Remisen) rechtssicher wieder aufzubauen.
Begründung:
Derzeit verhindert die restriktive Auslegung des § 35 BauGB in der Praxis oftmals, dass Eigentümer ihre Gebäude sinnvoll erweitern, barrierefrei umbauen, energetisch modernisieren oder an veränderte familiäre Bedarfe anpassen können – selbst wenn keinerlei Beeinträchtigung öffentlicher Belange oder der Umgebung vorliegt. Dies führt zu realitätsfernen Situationen, in denen Eigentum faktisch entwertet und der ländliche Raum in seiner Entwicklung gehemmt wird.
Gleichzeitig ist es in der aktuellen Rechtslage nahezu unmöglich, ehemals vorhandene, inzwischen jedoch verfallene oder abgetragene Nebengebäude wie Stallungen, Scheunen oder Wirtschaftsgebäude wieder zu errichten – selbst dann, wenn deren frühere Existenz belegbar ist und ein Wiederaufbau im Sinne der Nachhaltigkeit, Denkmalpflege oder familiären Nutzung stehen würde.
Unsere Forderungen im Einzelnen:
Reform des § 35 BauGB, um privat genutzte Bestandsgebäude im Außenbereich unter bestimmten Bedingungen aus- und umbauen zu dürfen.
Berücksichtigung familiärer, sozialer und ökologischer Aspekte, etwa bei Pflegebedarfen, Generationswohnen oder energetischen Sanierungen.
Rechtssicherheit und Transparenz für Bauwillige durch bundeseinheitliche, nachvollziehbare Kriterien anstelle restriktiver Einzelfallprüfungen.
Stärkung des ländlichen Raums, durch Ermöglichkeit moderater baulicher Entwicklungen im Bestand.
Ermöglichung des Wiederaufbaus ehemals genehmigter, inzwischen verfallener baulicher Anlagen, insbesondere bei nachweisbarem Bestand durch Karten, Fotos, Luftbilder oder Grundbuchunterlagen.
Verzicht auf unverhältnismäßige Genehmigungshürden, wenn das Gebäude in Lage, Größe und Nutzung dem historischen Bestand entspricht und keine öffentlichen Belange entgegenstehen.
Stärkung der ländlichen Baukultur, durch legale Reaktivierung traditioneller Bausubstanz im Sinne von Nachhaltigkeit, Denkmalpflege und regionaler Identität.
Juristische Quellen und Beispiele:
BVerwG, Urteil vom 11.07.2002 – 4 C 5.01: Das Bundesverwaltungsgericht stellte klar, dass selbst geringfügige Erweiterungen von Wohngebäuden im Außenbereich grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie nicht ausnahmsweise einem privilegierten Zweck dienen. Dieses Urteil verdeutlicht die restriktive Auslegung des § 35 BauGB und zeigt den Reformbedarf deutlich auf.
VGH Mannheim, Urteil vom 17.03.2015 – 3 S 1196/13: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg lehnte den Wiederaufbau einer ehemals genehmigten und inzwischen eingestürzten Scheune ab, obwohl der Bestand jahrzehntelang nachweisbar war. Dieses Beispiel illustriert die rechtliche Unsicherheit für Eigentümer bei historisch belegtem Bestand.
Hintergrund und Zielsetzung:
Die geltende Gesetzeslage spiegelt eine Zeit wider, in der unkontrollierte Zersiedelung als vorrangiges Problem galt. Heute hingegen stehen Leerstand, Bevölkerungsrückgang, Überalterung und der Wunsch nach dezentralem, naturnahem Wohnen im Vordergrund – insbesondere in ländlichen Regionen. Eine gesetzliche Anpassung ist daher nicht nur sinnvoll, sondern notwendig, um dem Strukturwandel gerecht zu werden.
Wir bitten den Deutschen Bundestag daher, diese Petition im Interesse vieler betroffener Bürgerinnen und Bürger aufzugreifen und die gesetzliche Grundlage für eine nachhaltige, bürgernahe Baukultur im Außenbereich zu schaffen.
Mit Nachdruck und in Verantwortung für die Zukunft unserer ländlichen Räume.
5.375
Das Problem
Viele Menschen, besonders im ländlichen Raum, wollen ihre vorhandenen Gebäude erweitern, an neue Lebenssituationen anpassen oder alte Scheunen und Stallungen reaktivieren. Doch das aktuelle Baugesetz blockiert diese Entwicklung. Wir brauchen eine gerechtere Regelung für private Eigentümer im Außenbereich. Helfen Sie mit Ihrer Stimme, das Baugesetz zu ändern – für mehr Lebensqualität, Nachhaltigkeit und ländliche Perspektiven.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir fordern den Deutschen Bundestag auf, § 35 des Baugesetzbuches (BauGB), der das Bauen im Außenbereich regelt, grundlegend zu reformieren. Insbesondere ist eine gesetzliche Anpassung notwendig, die es Privatpersonen – unter klaren, nachvollziehbaren und umweltverträglichen Kriterien – erlaubt, An-, Um- oder Ausbauten auf bestehenden Grundstücken im Außenbereich vorzunehmen sowie baufällige oder verfallene Bestandsgebäude (z. B. Scheunen, Stallungen, Remisen) rechtssicher wieder aufzubauen.
Begründung:
Derzeit verhindert die restriktive Auslegung des § 35 BauGB in der Praxis oftmals, dass Eigentümer ihre Gebäude sinnvoll erweitern, barrierefrei umbauen, energetisch modernisieren oder an veränderte familiäre Bedarfe anpassen können – selbst wenn keinerlei Beeinträchtigung öffentlicher Belange oder der Umgebung vorliegt. Dies führt zu realitätsfernen Situationen, in denen Eigentum faktisch entwertet und der ländliche Raum in seiner Entwicklung gehemmt wird.
Gleichzeitig ist es in der aktuellen Rechtslage nahezu unmöglich, ehemals vorhandene, inzwischen jedoch verfallene oder abgetragene Nebengebäude wie Stallungen, Scheunen oder Wirtschaftsgebäude wieder zu errichten – selbst dann, wenn deren frühere Existenz belegbar ist und ein Wiederaufbau im Sinne der Nachhaltigkeit, Denkmalpflege oder familiären Nutzung stehen würde.
Unsere Forderungen im Einzelnen:
Reform des § 35 BauGB, um privat genutzte Bestandsgebäude im Außenbereich unter bestimmten Bedingungen aus- und umbauen zu dürfen.
Berücksichtigung familiärer, sozialer und ökologischer Aspekte, etwa bei Pflegebedarfen, Generationswohnen oder energetischen Sanierungen.
Rechtssicherheit und Transparenz für Bauwillige durch bundeseinheitliche, nachvollziehbare Kriterien anstelle restriktiver Einzelfallprüfungen.
Stärkung des ländlichen Raums, durch Ermöglichkeit moderater baulicher Entwicklungen im Bestand.
Ermöglichung des Wiederaufbaus ehemals genehmigter, inzwischen verfallener baulicher Anlagen, insbesondere bei nachweisbarem Bestand durch Karten, Fotos, Luftbilder oder Grundbuchunterlagen.
Verzicht auf unverhältnismäßige Genehmigungshürden, wenn das Gebäude in Lage, Größe und Nutzung dem historischen Bestand entspricht und keine öffentlichen Belange entgegenstehen.
Stärkung der ländlichen Baukultur, durch legale Reaktivierung traditioneller Bausubstanz im Sinne von Nachhaltigkeit, Denkmalpflege und regionaler Identität.
Juristische Quellen und Beispiele:
BVerwG, Urteil vom 11.07.2002 – 4 C 5.01: Das Bundesverwaltungsgericht stellte klar, dass selbst geringfügige Erweiterungen von Wohngebäuden im Außenbereich grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie nicht ausnahmsweise einem privilegierten Zweck dienen. Dieses Urteil verdeutlicht die restriktive Auslegung des § 35 BauGB und zeigt den Reformbedarf deutlich auf.
VGH Mannheim, Urteil vom 17.03.2015 – 3 S 1196/13: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg lehnte den Wiederaufbau einer ehemals genehmigten und inzwischen eingestürzten Scheune ab, obwohl der Bestand jahrzehntelang nachweisbar war. Dieses Beispiel illustriert die rechtliche Unsicherheit für Eigentümer bei historisch belegtem Bestand.
Hintergrund und Zielsetzung:
Die geltende Gesetzeslage spiegelt eine Zeit wider, in der unkontrollierte Zersiedelung als vorrangiges Problem galt. Heute hingegen stehen Leerstand, Bevölkerungsrückgang, Überalterung und der Wunsch nach dezentralem, naturnahem Wohnen im Vordergrund – insbesondere in ländlichen Regionen. Eine gesetzliche Anpassung ist daher nicht nur sinnvoll, sondern notwendig, um dem Strukturwandel gerecht zu werden.
Wir bitten den Deutschen Bundestag daher, diese Petition im Interesse vieler betroffener Bürgerinnen und Bürger aufzugreifen und die gesetzliche Grundlage für eine nachhaltige, bürgernahe Baukultur im Außenbereich zu schaffen.
Mit Nachdruck und in Verantwortung für die Zukunft unserer ländlichen Räume.
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Die Entscheidungsträger*innen
Petition am 4. April 2025 erstellt