Reform des §241 StGB: Bedrohung als Offizialdelikt einstufen


Reform des §241 StGB: Bedrohung als Offizialdelikt einstufen
Das Problem
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bedrohung (§ 241 StGB) ist in Deutschland aktuell ein relatives Antragsdelikt. Das bedeutet, dass die Strafverfolgung in der Regel nur erfolgt, wenn das Opfer einen Strafantrag stellt. Dies führt dazu, dass viele Fälle von Bedrohung nicht verfolgt werden, da die Betroffenen aus Angst vor dem Täter davon absehen, Anzeige zu erstatten.
Bedrohungen sind jedoch keine Bagatelle – sie können schwerwiegende psychische Belastungen verursachen und sind häufig ein Vorbote weiterer Straftaten. Insbesondere in Fällen von häuslicher Gewalt, Stalking oder Bedrohungen im kriminellen Milieu trauen sich viele Opfer nicht, einen Strafantrag zu stellen, weil sie Repressalien befürchten. Auch Zeugen oder Angehörige könnten sich eingeschüchtert fühlen und deshalb auf eine Anzeige verzichten.
Durch die Einstufung als Offizialdelikt würde die Staatsanwaltschaft bereits bei Vorliegen eines hinreichenden Verdachts von Amts wegen ermitteln, ohne dass ein Antrag des Opfers erforderlich ist. Dies würde die Strafverfolgung effektiver machen und Opfer besser schützen.

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Das Problem
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bedrohung (§ 241 StGB) ist in Deutschland aktuell ein relatives Antragsdelikt. Das bedeutet, dass die Strafverfolgung in der Regel nur erfolgt, wenn das Opfer einen Strafantrag stellt. Dies führt dazu, dass viele Fälle von Bedrohung nicht verfolgt werden, da die Betroffenen aus Angst vor dem Täter davon absehen, Anzeige zu erstatten.
Bedrohungen sind jedoch keine Bagatelle – sie können schwerwiegende psychische Belastungen verursachen und sind häufig ein Vorbote weiterer Straftaten. Insbesondere in Fällen von häuslicher Gewalt, Stalking oder Bedrohungen im kriminellen Milieu trauen sich viele Opfer nicht, einen Strafantrag zu stellen, weil sie Repressalien befürchten. Auch Zeugen oder Angehörige könnten sich eingeschüchtert fühlen und deshalb auf eine Anzeige verzichten.
Durch die Einstufung als Offizialdelikt würde die Staatsanwaltschaft bereits bei Vorliegen eines hinreichenden Verdachts von Amts wegen ermitteln, ohne dass ein Antrag des Opfers erforderlich ist. Dies würde die Strafverfolgung effektiver machen und Opfer besser schützen.

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Die Entscheidungsträger*innen
Petition am 22. Februar 2025 erstellt