Reform der Jugendämter - Kinderschutz und Elternrechte retten!


Reform der Jugendämter - Kinderschutz und Elternrechte retten!
Das Problem
Petition zur Reform der Inobhutnahmepraxis und unabhängigen Kontrolle der Jugendämter
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am 13.06.2023 wurde mir als alleinerziehender Mutter meine beiden Töchter (8 und 10 Jahre alt) ohne richterlichen Beschluss und ohne tatsächliche Gefahrenlage durch das Jugendamt direkt aus der Grundschule entzogen. Es lag keine akute Kindeswohlgefährdung, kein Beschluss eines Familiengerichts und keine Anwendung des § 42 SGB VIII unter den gesetzlichen Voraussetzungen vor. Meine Widersprüche wurden ignoriert, meine Kinder traumatisiert (bis hin zum Selbstmordversuch).
Sie schreiben mir Briefe, laufen aus der Obhut davon, sagen bei jedem Gespräch, dass sie nach Hause wollen. Aber der Wille der Kinder, das Elternrecht und unsere Grundrechte wurden systematisch missachtet.
Ich habe mich wenige Stunden vor dem Zugriff über Pflichtverletzungen zweier Jugendamtsmitarbeiterinnen beschwert – und kurz darauf wurde meine Familie zerschlagen.
Das ist kein Einzelfall. Es ist ein strukturelles Problem.
📌 Was fordern wir?
-
1. Richtervorbehalt verpflichtend durchsetzen (§42 SGB VIII)
→ Inobhutnahmen dürfen nur mit richterlicher Genehmigung erfolgen – außer bei *nachweislicher* akuter Gefahr im Verzug. - 2. Transparente Dokumentationspflicht bei jeder Inobhutnahme
→ Vollständige Protokollierung von Anlass, Beteiligten, Entscheidungen, Belegen – für Eltern, Anwälte, Gericht und unabhängige Stellen einsehbar. -
3. Unabhängige Kontrollinstanz für Jugendämter auf Landesebene
→ Beschwerden dürfen nicht nur intern behandelt werden. Es braucht eine externe Ombudsstelle mit Sanktionsbefugnissen. -
4. Beteiligung des Kindeswillens gesetzlich stärken (§8 SGB VIII)
→ Kinder ab 6 Jahren müssen zu jeder Maßnahme aktiv angehört und ernsthaft einbezogen werden. -
5. Sanktionen bei Amtsmissbrauch und Pflichtverletzungen
→ Bei Missbrauch von Amtsgewalt oder Rechtsverstößen müssen dienstrechtliche und strafrechtliche Schritte möglich und vorgesehen sein. -
6. Transparente Statistik & Evaluation aller Inobhutnahmen
→ Wie oft wird ohne Gerichtsbeschluss entzogen? Wie viele Rückführungen? Welche Gründe? Diese Daten müssen öffentlich zugänglich sein. -
7. Verpflichtende Audioaufzeichnung aller relevanten Gespräche mit dem Jugendamt
→ Um Transparenz, Beweissicherung und rechtsstaatliche Kontrolle zu ermöglichen, müssen alle wesentlichen Gespräche zwischen Jugendamt und Beteiligten – insbesondere bei drohender Inobhutnahme oder Sorgerechtsfragen – aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungen dürfen nicht öffentlich verwendet werden, sollen aber im Streitfall zur rechtlichen Klärung vor Gericht zugelassen und dort ausgewertet werden können.
⚠️ Weitere Missstände im Verfahren – Persönliche Ergänzung
Darüber hinaus wurde ich als Mutter in einem Maß kriminalisiert und psychologisch entwertet, das jeglichem rechtsstaatlichen Prinzip widerspricht:
➡️ Sämtliche entlastende Beweise – darunter Polizeianzeigen gegen den Vater, Nachweise über wiederholte Hilfegesuche beim Jugendamt, Schulamt und bei Schulpsychologen – wurden vollständig ignoriert.
➡️ Vom Gericht bestellte Gutachter haben nachweislich unwahre Aussagen getroffen, Tatsachen erfunden und die Gutachten in einer Weise formuliert, die den Charakter einer Denunziation trägt – nicht objektiver Beurteilung.
➡️ Die Verantwortung für die Gewalt des Kindsvaters – trotz dokumentierter Vorfälle – wurde mir als Mutter zugeschrieben. Das Familiengericht beschuldigte mich, obwohl ich jahrelang alles getan habe, um meine Kinder zu schützen: Ich suchte Hilfe bei Behörden, meldete Vorfälle bei der Polizei und organisierte psychotherapeutische Unterstützung für meine Kinder.
➡️ Dennoch erklärten mir offizielle Stellen jahrelang, ich dürfe das Umgangsrecht des Vaters nicht einschränken – selbst wenn ich den Schutz meiner Kinder einforderte. Heute wirft man mir vor, ich hätte nicht genug unternommen.
Diese systemische Verdrehung von Verantwortung, die aktive Ausblendung von Beweisen und das Ignorieren kindlicher Not sind alarmierend – und gefährden nicht nur meine Kinder, sondern den Rechtsfrieden in unserem Land.
🤝 Wofür wir kämpfen:
Für ein System, das Elternrechte respektiert, Kinder schützt und dem Rechtsstaat verpflichtet ist.
Nicht für Willkür, Machtmissbrauch und heimliche Verfahren, die Familien ohne Grundlage auseinanderreißen.
Ich bitte euch alle:
Unterschreibt diese Petition. Teilt sie. Sprecht darüber.
Wir brauchen echte Reformen – nicht erst, wenn es zu spät ist.
Danke.
Diana Korf
Mutter, Betroffene und Stimme für viele andere
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Das Problem
Petition zur Reform der Inobhutnahmepraxis und unabhängigen Kontrolle der Jugendämter
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am 13.06.2023 wurde mir als alleinerziehender Mutter meine beiden Töchter (8 und 10 Jahre alt) ohne richterlichen Beschluss und ohne tatsächliche Gefahrenlage durch das Jugendamt direkt aus der Grundschule entzogen. Es lag keine akute Kindeswohlgefährdung, kein Beschluss eines Familiengerichts und keine Anwendung des § 42 SGB VIII unter den gesetzlichen Voraussetzungen vor. Meine Widersprüche wurden ignoriert, meine Kinder traumatisiert (bis hin zum Selbstmordversuch).
Sie schreiben mir Briefe, laufen aus der Obhut davon, sagen bei jedem Gespräch, dass sie nach Hause wollen. Aber der Wille der Kinder, das Elternrecht und unsere Grundrechte wurden systematisch missachtet.
Ich habe mich wenige Stunden vor dem Zugriff über Pflichtverletzungen zweier Jugendamtsmitarbeiterinnen beschwert – und kurz darauf wurde meine Familie zerschlagen.
Das ist kein Einzelfall. Es ist ein strukturelles Problem.
📌 Was fordern wir?
-
1. Richtervorbehalt verpflichtend durchsetzen (§42 SGB VIII)
→ Inobhutnahmen dürfen nur mit richterlicher Genehmigung erfolgen – außer bei *nachweislicher* akuter Gefahr im Verzug. - 2. Transparente Dokumentationspflicht bei jeder Inobhutnahme
→ Vollständige Protokollierung von Anlass, Beteiligten, Entscheidungen, Belegen – für Eltern, Anwälte, Gericht und unabhängige Stellen einsehbar. -
3. Unabhängige Kontrollinstanz für Jugendämter auf Landesebene
→ Beschwerden dürfen nicht nur intern behandelt werden. Es braucht eine externe Ombudsstelle mit Sanktionsbefugnissen. -
4. Beteiligung des Kindeswillens gesetzlich stärken (§8 SGB VIII)
→ Kinder ab 6 Jahren müssen zu jeder Maßnahme aktiv angehört und ernsthaft einbezogen werden. -
5. Sanktionen bei Amtsmissbrauch und Pflichtverletzungen
→ Bei Missbrauch von Amtsgewalt oder Rechtsverstößen müssen dienstrechtliche und strafrechtliche Schritte möglich und vorgesehen sein. -
6. Transparente Statistik & Evaluation aller Inobhutnahmen
→ Wie oft wird ohne Gerichtsbeschluss entzogen? Wie viele Rückführungen? Welche Gründe? Diese Daten müssen öffentlich zugänglich sein. -
7. Verpflichtende Audioaufzeichnung aller relevanten Gespräche mit dem Jugendamt
→ Um Transparenz, Beweissicherung und rechtsstaatliche Kontrolle zu ermöglichen, müssen alle wesentlichen Gespräche zwischen Jugendamt und Beteiligten – insbesondere bei drohender Inobhutnahme oder Sorgerechtsfragen – aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungen dürfen nicht öffentlich verwendet werden, sollen aber im Streitfall zur rechtlichen Klärung vor Gericht zugelassen und dort ausgewertet werden können.
⚠️ Weitere Missstände im Verfahren – Persönliche Ergänzung
Darüber hinaus wurde ich als Mutter in einem Maß kriminalisiert und psychologisch entwertet, das jeglichem rechtsstaatlichen Prinzip widerspricht:
➡️ Sämtliche entlastende Beweise – darunter Polizeianzeigen gegen den Vater, Nachweise über wiederholte Hilfegesuche beim Jugendamt, Schulamt und bei Schulpsychologen – wurden vollständig ignoriert.
➡️ Vom Gericht bestellte Gutachter haben nachweislich unwahre Aussagen getroffen, Tatsachen erfunden und die Gutachten in einer Weise formuliert, die den Charakter einer Denunziation trägt – nicht objektiver Beurteilung.
➡️ Die Verantwortung für die Gewalt des Kindsvaters – trotz dokumentierter Vorfälle – wurde mir als Mutter zugeschrieben. Das Familiengericht beschuldigte mich, obwohl ich jahrelang alles getan habe, um meine Kinder zu schützen: Ich suchte Hilfe bei Behörden, meldete Vorfälle bei der Polizei und organisierte psychotherapeutische Unterstützung für meine Kinder.
➡️ Dennoch erklärten mir offizielle Stellen jahrelang, ich dürfe das Umgangsrecht des Vaters nicht einschränken – selbst wenn ich den Schutz meiner Kinder einforderte. Heute wirft man mir vor, ich hätte nicht genug unternommen.
Diese systemische Verdrehung von Verantwortung, die aktive Ausblendung von Beweisen und das Ignorieren kindlicher Not sind alarmierend – und gefährden nicht nur meine Kinder, sondern den Rechtsfrieden in unserem Land.
🤝 Wofür wir kämpfen:
Für ein System, das Elternrechte respektiert, Kinder schützt und dem Rechtsstaat verpflichtet ist.
Nicht für Willkür, Machtmissbrauch und heimliche Verfahren, die Familien ohne Grundlage auseinanderreißen.
Ich bitte euch alle:
Unterschreibt diese Petition. Teilt sie. Sprecht darüber.
Wir brauchen echte Reformen – nicht erst, wenn es zu spät ist.
Danke.
Diana Korf
Mutter, Betroffene und Stimme für viele andere
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Die Entscheidungsträger*innen
Petition am 8. Juli 2025 erstellt