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Die Karlsruher Richter hatten am 26.02.2020 festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Ausdruck persönlicher Autonomie ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ umfasse, was sterbewillige Menschen zu Subjekten ihres Lassens und Tuns macht. Durch Dabrocks und Hubers Votum werden sie aber letztlich wieder „wie gehabt“ zu Objekten degradiert, denen andere, Kirchen- und Theologieobere, meinen diktieren zu dürfen, wie sie zu leben und zu sterben hätten. Das wäre das Karlsruher Urteil ins Gegenteil verkehrt. Ebenso verkehrt ist es, wenn ein Ethikratsmitglied hinsichtlich der Intention des Urteils so kontern zu müssen meint, „dass nach christlichem Verständnis des Menschen Freiheit nicht in der Freiheit zum Suizid kulminieren kann“ (Elisabeth Schmidt-Gräb). Als ob den Karlsruher Richtern an einer Verherrlichung und Heroisierung des Suizids gelegen hätte! Um die Freiheit vom Zwang leben zu müssen, ging und geht es ihnen!
Mit solchen Winkelzügen schützen also die selbst ernannten „Lebensschützer“ die Würde einer relativ kleinen Zahl von zum Sterben entschlossenen Menschen eben gerade nicht – die Mehrheit wählt nach wie vor den palliativen Weg –, sondern zwingen diese zu einem sehr oft unwürdigen Leben bis zum bitteren Ende, hartherzig, nicht barmherzig, weil theologische wie kirchliche Funktionseliten ihre Auffassung vom Sterben im eklatanten Widerspruch zum Karlsruher Urteil durchdrücken wollen. Das muss man sehen! Zusammen mit sehr vielen anderen trete ich in dessen Sinne für ein Sterberecht ein, das zentral beim einzelnen Menschen liegt. Wer hat denn das Recht, besser zu wissen, was für die betroffenen Personen gut und wichtig ist, als diese selbst?