
Stichwortartig zusammengefasst ergibt die empirische Prüfung (vgl. im Einzelnen Groeben 2021, 159ff.):
(1) Es ist keineswegs so, dass dem Staat nach Legalisierung der Sterbehilfe an irgendeinem Punkt die Kontrolle entglitten ist.
(2) Es gibt keinen Dammbruch derart, dass der ärztlich-assistierte Suizid sozusagen zum Standardfall des Ablebens wird; der Anteil bleibt auch nach einer Legalisierung weit unter einem zweistelligen Prozentbereich.
(3) Insbesondere gibt es auch keine Daten für einen Druck auf sozial schwache etc. Personen; im Gegenteil handelt es sich bei den Suizidwilligen überwiegend um besser Gebildete mit einem ausgeprägten Autonomiestreben.
(4) Die Legalisierung der Sterbehilfe führt im Gegensatz zu den Kassandra-Warnungen nicht zu einer Schwächung, sondern zu einer Stärkung der palliativen (Hospiz-)Versorgung.
(5) Außerdem werden durch die psychische Sicherheit des selbstbestimmten Sterbens unnötige, vorzeitige Suizide vermieden, so dass die Legalisierung den Effekt einer Suizidprophylaxe hat.
(6) Durch die Verhinderung einer Sterbehilfe-Legalisierung wird das Vertrauen in der Arzt-Patienten-Kommunikation nicht gestärkt, sondern eher geschwächt.
(7) Und es werden ‚Brutalsuizide‘ (vor den Zug werfen etc.) bewirkt, die aus Mangel an einem ‚sanften‘ Sterben unter ärztlichem Beistand gewählt werden (müssen).