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In paternalistischer – in diesem Fall müsste man besser sagen -maternalistischer Weise behaupten Sie zugleich, dass die allermeisten Sterbewünsche durch die richtige Reaktion vonseiten der Ärzteschaft und des Pflegepersonals zum Verschwinden gebracht werden könnten. Offenbar wollen oder können Sie das Erkenntnis des österreichischen Verfassungsgerichtshofes nicht zur Kenntnis nehmen. Die Frage ist nämlich nicht, aus welchen von der Ärzteschaft oder dem Pflegepersonal diagnostizierten Gründen jemand Beihilfe zum Suizid wünscht, weil er nicht mehr weiterleben will, sondern die Frage lautet, ob er seinen Wunsch in voller Freiverantwortlichkeit äußert, wie jemand, der vor dem Notar ein Testament unterschreibt. Sollte diese freie Entscheidungsfähigkeit nun auch im Falle des Sterbewunsches gegeben sein, hat die Gesellschaft, wie der Verfassungsgerichtshof ausdrücklich festgestellt hat, also auch Sie, also auch die Ärzteschaft und das Pflegepersonal, also auch die von der katholischen Kirche geleitete Hospizbewegung diesen Wunsch umfassend zu respektieren.
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