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Weil mein Ende nur mir selbst gehört."Schwerkranke Menschen haben keinen Anspruch auf Natrium-Pentobarbital" nicht-rechtskräftiges Urteil

Wolfgang ObermüllerKitzbühel, Autriche
10 déc. 2020
Köln. Schwerkranke Menschen haben keinen Anspruch auf Zugang zum Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital, um sich das Leben nehmen zu können. So hat jetzt das Verwaltungsgericht Köln in drei Verfahren entschieden.
Trotz aller damit verbundenen Probleme hätten die Kläger mit der Inanspruchnahme von Sterbehilfeorganisationen eine Alternative, heißt es in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil.
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