Aggiornamento sulla petizioneRechtsanspruch auf professionelle Freitodhilfe! - Weil mein Ende nur mir selbst gehört.Ärzterecht muss Beihilfe zum Suizid zulassen
Wolfgang ObermüllerKitzbühel, Austria
18 ott 2020

Zwar ist nun mit dem Urteil des Verfassungsgerichts eine Grundsatzentscheidung gefallen; ungelöst bleibt indes – neben der erforderlichen Öffnung des Betäubungsmittelrechts – der Konflikt zwischen Strafrecht und ärztlichem Berufsrecht. Und dies kann nur bedeuten: Das strikte berufsrechtliche Verbot der Suizidbeihilfe ist zu widerrufen.

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