Petition updateRecht auf Sparen und für ein gutes #TeilhabegesetzGericht befasst sich mit Verfassungskonformität
Constantin GroschHameln, Germany
Feb 14, 2014
Anrechnung von Vermögens- und Einkommenswerten bei der Gewährleistung von lebensnotwendigen Hilfen für Menschen mit Behinderungen ist Thema beim bayrische Landessozialgericht. Neu dabei ist, dass erstmals das im September 2013 vorgestellte Gutachten der Berliner Humboldt Law Clinic für Grund- und Menschenrechte als Beweismittel eingebracht wurde. Das Gutachten stellte erstmals juristisch dar, dass die aktuelle Anrechnung des Vermögens und des Einkommens gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstoßen könnte und somit nicht verfassungskonform sei. Das Landessozialgericht in München muss nun am 21.Februar 2014 darüber entscheiden, ob es im Zuge einer verfassungsgerichtlichen Normenkontrolle das Bundesverfassungsgericht anruft. Es wäre das erste Mal, dass ein Landgericht in Deutschland damit Zweifel an der Verfassungkonformität der gesetzlichen Regelung hegen würde.
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