Realistische THC-Grenzwerte im Straßenverkehr


Realistische THC-Grenzwerte im Straßenverkehr
Das Problem
In der Debatte um den Grenzwert von Cannabis im Straßenverkehr wird gerne von einer Null-Toleranz-Politik gesprochen. In der Praxis ist dieser Ausdruck jedoch irreführend, denn der aktuelle Grenzwert von 1,0 ng/ml bedeutet nicht etwa eine Null-Toleranz gegenüber berauschtem Fahren, sondern eine Null-Toleranz gegenüber Cannabis-Konsumenten im Straßenverkehr. Auf Grund der Beschaffenheit des THC-Abbaus im Blut ist es selbst bei moderatem Konsum und nach mehreren Tagen der Abstinenz leicht möglich, den Grenzwert zu überschreiten und bei einer Verkehrskontrolle Gefahr zu laufen, den Führerschein zu verlieren und eine MPU mitsamt horrenden Kosten auferlegt zu bekommen, ohne überhaupt ansatzweise berauscht zu sein. Es ist eine Regelung, die Existenzen gefährdet, ohne einen erwiesenen Effekt auf die Verkehrssicherheit zu haben.
Deshalb fordern einige Experten, unter ihnen Befürworter einer liberaleren Drogenpolitik wie der Deutsche Hanfverband und der Schildower Kreis aber auch der Deutsche Anwaltverein sowie Mitglieder der Grenzwertkomission der Bundesregierung, eine Anhebung der Grenzwerte auf 3,5 bis zu 10 ng/ml.
Dennoch will in dieser Frage bis jetzt keiner seiner Verantwortung gerecht werden. So sieht der Gesetzentwurf der Ampel keine Neuerung der 2002 beschlossenen Regelung vor und verweist auf das Verkehrsministerium. Der Verkehrsminister sieht jedoch keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, schiebt diese Frage weiter an die Justiz.
Es ist nun an uns, den Konsumenten und solidarischen Nicht-Konsumenten, Druck zu machen für eine gerechte und den wissenschaftlichen Erkenntnissen angemessene Reformation der Grenzwertregelung.
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Das Problem
In der Debatte um den Grenzwert von Cannabis im Straßenverkehr wird gerne von einer Null-Toleranz-Politik gesprochen. In der Praxis ist dieser Ausdruck jedoch irreführend, denn der aktuelle Grenzwert von 1,0 ng/ml bedeutet nicht etwa eine Null-Toleranz gegenüber berauschtem Fahren, sondern eine Null-Toleranz gegenüber Cannabis-Konsumenten im Straßenverkehr. Auf Grund der Beschaffenheit des THC-Abbaus im Blut ist es selbst bei moderatem Konsum und nach mehreren Tagen der Abstinenz leicht möglich, den Grenzwert zu überschreiten und bei einer Verkehrskontrolle Gefahr zu laufen, den Führerschein zu verlieren und eine MPU mitsamt horrenden Kosten auferlegt zu bekommen, ohne überhaupt ansatzweise berauscht zu sein. Es ist eine Regelung, die Existenzen gefährdet, ohne einen erwiesenen Effekt auf die Verkehrssicherheit zu haben.
Deshalb fordern einige Experten, unter ihnen Befürworter einer liberaleren Drogenpolitik wie der Deutsche Hanfverband und der Schildower Kreis aber auch der Deutsche Anwaltverein sowie Mitglieder der Grenzwertkomission der Bundesregierung, eine Anhebung der Grenzwerte auf 3,5 bis zu 10 ng/ml.
Dennoch will in dieser Frage bis jetzt keiner seiner Verantwortung gerecht werden. So sieht der Gesetzentwurf der Ampel keine Neuerung der 2002 beschlossenen Regelung vor und verweist auf das Verkehrsministerium. Der Verkehrsminister sieht jedoch keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, schiebt diese Frage weiter an die Justiz.
Es ist nun an uns, den Konsumenten und solidarischen Nicht-Konsumenten, Druck zu machen für eine gerechte und den wissenschaftlichen Erkenntnissen angemessene Reformation der Grenzwertregelung.
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Petition am 22. Mai 2023 erstellt