Petition updateRasselisten abschaffen – Mein Hund ist kein Verbrecher!Entwurf: Bundes-Hundehaltergesetz (BHHG) 2027
Bast Doch MKGermany
Nov 22, 2025

„Fairness beginnt beim Menschen“

Ziel: Komplette Abschaffung aller Rasselisten + Einführung eines halterzentrierten, wissenschaftlich fundierten Systems.

§ 1 Grundsatz

(1) Die Gefährlichkeit eines Hundes wird nie nach Rasse oder Erscheinungsbild, sondern ausschließlich nach individuellem Verhalten und den Haltungsbedingungen beurteilt.

(2) Alle bisherigen landesrechtlichen Rasselisten treten zum 01.01.2027 außer Kraft.

§ 2 Verpflichtender Halter-Eignungsnachweis (vor jeder Hundehaltung)

Jede Person, die einen Hund halten oder anschaffen will, muss einmalig folgendes nachweisen:

1.  Sachkundenachweis (staatlich einheitliche Theorie- und Praxisprüfung, kostenlos oder max. 50 €)

2.  Psychologische Eignungsbescheinigung (kurzes Gespräch + Fragebogen bei zugelassenem Psychologen oder Tierarzt, max. 80 €, staatlich bezuschusst)

3.  Wohn- und Lebensumfeld-Check durch das örtliche Veterinäramt (einmalig + unangekündigte Stichproben in den ersten 2 Jahren)
→ Prüfung: Auslaufmöglichkeiten, Arbeitszeiten, finanzielle Lage, Wohnsituation, Motivation

Nur wer alle drei Punkte besteht, erhält die „Hundehalter-Lizenz“ (5 Jahre gültig, danach kurze Auffrischung).

§ 3 Individuelle Bedarfsprüfung vor Anschaffung/Adoption

•  Jede geplante Anschaffung/Adoption wird vorab beim Veterinäramt gemeldet.

•  Innerhalb von 14 Tagen erfolgt eine Beratung: Passt die gewünschte Rasse/der Mischling wirklich zu den Lebensumständen?

•  Bei Ablehnung: 12 Monate Frist zur Verbesserung der Verhältnisse oder Wahl eines passenderen Hundes.

§ 4 Staatlich geförderte seriöse Zucht & Vermittlung

•  Nur registrierte, kontrollierte Züchter und Tierschutzvereine dürfen Welpen/Junghunde abgeben.

•  Illegale Vermehrung/Import: Freiheitsstrafe ab 6 Monate bis 5 Jahre (keine Geldstrafe möglich).

•  Kosten für seriöse Welpen/Adoptionen werden über eine „Hunde-Steuer“ aller Halter quersubventioniert → faire Preise für alle.

§ 5 Regelmäßige Kontrollen & Konsequenzen

•  Mindestens 1 unangekündigte Kontrolle in den ersten 24 Monaten.

•  Bei Verstößen:

 1.  Verwarnung + Auflagen (max. 6 Monate)

 2.  Hund wird vorläufig beschlagnahmt

 3.  Bei schwerem/ wiederholtem Verstoß: lebenslanges Haltungsverbot + Freiheitsstrafe

§ 6 Therapie statt Strafe bei psychischen Problemen

Für Halter mit nachweislich psychischen Krisen (z. B. Depression, Einsamkeit) werden kostenlose tiergestützte Beratungsstellen eingerichtet – Ziel: Halter stabilisieren, damit der Hund bleiben kann.

§ 7 Übergangsregelung

Bestehende Halter haben bis 31.12.2028 Zeit, den Sachkundenachweis und die Eignungsbescheinigung nachzureichen (kostenfrei).

 


§ 8 Regelung für Hunde aus dem Ausland (Import/Adoption)

(1) Jeder Hund, der neu nach Deutschland eingeführt oder aus dem Ausland übernommen wird (auch über Tierschutzorganisationen), unterliegt vor der endgültigen Einreise einer verpflichtenden deutschlandweiten Einreiseprüfung.

(2) Die Prüfung umfasst:

•  Gesundheitscheck (Impfungen, Chip, Parasitenschutz, Tollwut-Titer)

•  Wesenstest durch einen in Deutschland zugelassenen Sachverständigen (keine Auslandsbescheinigungen anerkennen!)

•  Nachweis, dass der zukünftige Halter bereits die deutsche Hundehalter-Lizenz (§ 2) besitzt oder innerhalb von 60 Tagen nachweist

(3) Bis zum positiven Abschluss aller Prüfungen bleibt der Hund in einer staatlich überwachten Quarantänestation (Kosten trägt der künftige Halter oder die vermittelnde Organisation).

(4) Werden während der Prüfung Auffälligkeiten festgestellt (Gesundheit oder Verhalten), wird der Hund nicht eingeführt, sondern umgehend in ein seriöses Tierheim/Partnerland zurückvermittelt. Keine Ausnahmen.

(5) Illegale Einfuhr oder Umgehung der Prüfung:

•  Sofortige Beschlagnahme des Hundes

•  Freiheitsstrafe von 1–5 Jahren für den Einführenden/Halter

•  Lebenslanges Haltungsverbot in Deutschland

•  Die vermittelnde Organisation/Tierschutzverein verliert für 10 Jahre die Erlaubnis, Hunde nach Deutschland zu bringen

(6) Seriöse Tierschutzorganisationen können staatliche Förderung für korrekte Vorab-Wesenstests und Transport in die Quarantänestationen beantragen.

Damit stoppen wir den unkontrollierten Import von verhaltensauffälligen oder kranken Hunden, schützen die einheimische Bevölkerung und gleichzeitig die wirklich hilfsbedürftigen Auslandshunde – aber nur mit klaren Regeln und Kontrolle.

 


Dieser Entwurf setzt genau dort an, wo das Problem wirklich sitzt – beim Menschen.

Keine Diskriminierung nach Aussehen. Kein Maulkorbzwang mehr wegen Rasse. Stattdessen echte Verantwortung und Kontrolle.

Wenn wir genug Druck machen, wird genau das Realität.

Unterschreib & teile – für dieses Gesetz:

https://www.change.org/Demo04102026

Am 04.10.2026 bringen wir diesen Entwurf nach Karlsruhe!

#MeinHundIstKeinVerbrecher #Demo04102026

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