Rückwirkende Einzelveranlagung zum Nachteil des Steuerzahlers abschaffen


Rückwirkende Einzelveranlagung zum Nachteil des Steuerzahlers abschaffen
Das Problem
Ich habe eine Steuernachzahlung von ca. 3700€ für 1 Jahr erhalten und zusätzlich noch die Belastung der Scheidung. Diese Nachzahlung wurde ausgelöst, da meine Ex-Frau sich rückwirkend im Jahr 2023 für das Jahr 2021 einzeln veranlagen lassen hat. Die Rechnung für 2022 folgt noch. Dies erfolgte ohne mein Wissen. Mir wurde beim Finanzamt gesagt, dass ich zivilrechtlich dagegen vorgehen kann. Aber bis ein Verfahren erfolgt, muss ich die Kosten selber tragen. Dem Finanzamt ist es egal wo ich das Geld her bekomme. Mir wurde gesagt ich solle dann halt einen Kredit aufnehmen. Für viele kann so etwas der finanzielle Ruin bedeuten. Diese finanzielle Belastung ist für mich kaum tragbar und zeigt, dass das aktuelle Steuersystem dringend reformiert werden muss. Viele Menschen in ähnlichen Situationen leiden unter den hohen Nachzahlungen und zusätzlichen finanziellen Druck nach einer Trennung oder Scheidung.
Es ist eine unlogische Regelung, wenn man die Steuererklärung zum Nachteil des Ehepartners schreiben kann, dieser dann aber dagegen klagen kann und Recht bekommt. Ich denke das dies wieder eine Masche ist um dem Steuerzahler das Geld aus der Tasche zu ziehen. Die zusätzlichen Steuern kommen entweder von dem der nachzahlen muss, oder dem der bei der Gerichtsverhandlung verliert.
Keine Möglichkeit der rückwirkenden Einzelveranlagung oder eine Unterschriften-Pflicht bei der Steuererklärung von beiden Partnern könnte vielen Betroffenen helfen, ihre finanzielle Situation zu stabilisieren und unnötige Härten zu vermeiden. Es ist an der Zeit, dass unser Steuersystem gerechter wird und auf die Bedürfnisse aller Bürgerinnen und Bürger eingeht.
Bitte unterschreiben Sie diese Petition, um eine notwendige Reform des Steuerklassensystems zu unterstützen!
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Das Problem
Ich habe eine Steuernachzahlung von ca. 3700€ für 1 Jahr erhalten und zusätzlich noch die Belastung der Scheidung. Diese Nachzahlung wurde ausgelöst, da meine Ex-Frau sich rückwirkend im Jahr 2023 für das Jahr 2021 einzeln veranlagen lassen hat. Die Rechnung für 2022 folgt noch. Dies erfolgte ohne mein Wissen. Mir wurde beim Finanzamt gesagt, dass ich zivilrechtlich dagegen vorgehen kann. Aber bis ein Verfahren erfolgt, muss ich die Kosten selber tragen. Dem Finanzamt ist es egal wo ich das Geld her bekomme. Mir wurde gesagt ich solle dann halt einen Kredit aufnehmen. Für viele kann so etwas der finanzielle Ruin bedeuten. Diese finanzielle Belastung ist für mich kaum tragbar und zeigt, dass das aktuelle Steuersystem dringend reformiert werden muss. Viele Menschen in ähnlichen Situationen leiden unter den hohen Nachzahlungen und zusätzlichen finanziellen Druck nach einer Trennung oder Scheidung.
Es ist eine unlogische Regelung, wenn man die Steuererklärung zum Nachteil des Ehepartners schreiben kann, dieser dann aber dagegen klagen kann und Recht bekommt. Ich denke das dies wieder eine Masche ist um dem Steuerzahler das Geld aus der Tasche zu ziehen. Die zusätzlichen Steuern kommen entweder von dem der nachzahlen muss, oder dem der bei der Gerichtsverhandlung verliert.
Keine Möglichkeit der rückwirkenden Einzelveranlagung oder eine Unterschriften-Pflicht bei der Steuererklärung von beiden Partnern könnte vielen Betroffenen helfen, ihre finanzielle Situation zu stabilisieren und unnötige Härten zu vermeiden. Es ist an der Zeit, dass unser Steuersystem gerechter wird und auf die Bedürfnisse aller Bürgerinnen und Bürger eingeht.
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Petition am 28. Mai 2024 erstellt